Mietstreitigkeiten

16. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.09.2023 16:37:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietstreitigkeiten

Hallo,

langsam weiß ich echt nicht weiter, da mir auch bisher zwei Anwälte nicht weiterhelfen konnten.

Kurz zum SV:

Ich versuche seit März aus einem 12 monatlichen Mietvertrag mit einer Mitbewohnerin rauszukommen, da ich aus persönlichen Gründen versetzt wurde.

Seit dem versuche ich einen Nachmieter zu finden, doch diese wollen immer meine Mitbewohnerin kennenlernen, was auch verständlich ist. Nur meine M. blockt jegliche Anfragen ab oder hat immer ausreden warum sie nicht kann.

Auch der Vermieter selbst, möchte das wir uns selber einigen.

Nun bezahle ich seit 01.09 keine Miete mehr. Diese wurde nun von meiner M. bezahlt und nun verlangt sie das Geld zurück, erst dann lässt sie Besichtungstermine/Kennlerntermine zu.

Aus dem Mietvertrag komme ich aus erst zum 15.03 raus, wenn meine M. diesem Zustimmt, wird sie aber nicht machen.

Die bisherigen Anwälte konnten bzw. wollen auch nichts machen, bisher haben sie nur Geld für Schriftverkehr verlangt.

Nun wurde ich von meiner M. angerufen und dazu aufgefordert mein Geld sofort für die Miete ihr zu überweisen, da sie diese ja beglichen hat.

Das Gespräch wurde auch ohne meine Einverständniserklärung von ihr aufgezeichnet.

Mir wurde auch schon von ihr mit einem Mahnbescheid und Lohnpfändung gedroht.

Ich wäre über jegliche Möglichkeiten sehr dankbar!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114243 Beiträge, 38971x hilfreich)

Als erstes wäre doch mal zu klären, was konkret das überhaupt für ein Missverhältnis ist.

Dann wäre zu klären, was konkret das

Zitat (von Marv01):
12 monatlichen Mietvertrag

bedeuten soll.



Zitat (von Marv01):
Mir wurde auch schon von ihr mit einem Mahnbescheid und Lohnpfändung gedroht.

Vermutlich zu recht ...



Zitat (von Marv01):
Nur meine M. blockt jegliche Anfragen ab

Bedeutet was konkret?



Zitat (von Marv01):
hat immer ausreden

Und das liese sich wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.09.2023 16:37:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Mietverhältnis setzt sich aus zwei Hauptmietern zusammen, die beide den Mietvertrag mit 12 monatiger Mietbindung unterschrieben haben.

Warum zu recht? Ihr steht doch gar nicht zu Geld von mir zu verlangen, welches dem Vermieter gehört.

Sie blockt die Sachen ab, in dem sie zum Beispiel erst die Miete von Sep und Aug erhalten möchte, bevor ein Nachmieter in Frage kommt. Zu dem erschwert sie dass ganze, da sie immer sagt, dass sie im Urlaub sei, auf einem Festival oder keine Zeit hat.

Diese Ausreden lassen sich durch den Schriftverkehr der vergangen 6 Monate wiederlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114243 Beiträge, 38971x hilfreich)

Zitat (von Marv01):
Ihr steht doch gar nicht zu Geld von mir zu verlangen, welches dem Vermieter gehört.

Selbstverständlich steht es ihr zu, denn das Geld gehört logischerweise nicht mehr dem Vermieter sondern ihr.



Zitat (von Marv01):
Sie blockt die Sachen ab, in dem sie zum Beispiel erst die Miete von Sep und Aug erhalten möchte, bevor ein Nachmieter in Frage kommt.

Jetzt schuldet man schon das Geld für 2 Monate?
Kein Wunder das sie da ein Zurückbehaltungsrecht ausübt.
Ist halt doof wenn man irgendwas haben will und sich dann illegal gegenüber dem verhält von dem man was will ...



Zitat (von Marv01):
Diese Ausreden lassen sich durch den Schriftverkehr der vergangen 6 Monate wiederlegen.

Das glaube ich eher nicht.
Aber wenn es so wäre, ab zum Gericht und sie verklagen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.165 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.540 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.