Mietverhältnis, Renovierung usw.

14. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
KLudwig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietverhältnis, Renovierung usw.

Hallo alle zusammen,

ich habe ein kleines evtl. sogar größeres Problem.
Wir werden in 2 Wochen in eine öffentlich geförderte Wohnung ziehen. Der Mietvertrag ist zwar noch nicht unterschrieben, aber die Vermieterin hat uns bereits zugestimmt, dass wir die Wohnung bekommen.
Mein Problem ist mit der neuen Wohnung.
Und zwar werden wir die Wohnung nicht renoviert bekommen. Das heißt wir müssen alle Streicharbeiten, die der Vormieter hätte erledigen müssen selber machen. Die Vermieterin möchte die Arbeiten mit einer Monatsmiete verrechnen.
Welche Pflichten hat denn nun der Vermieter?
Muss der Vermieter nicht wenigstens den Bodenbelag erneuern?
Wie sieht es mit den Sanitäranlagen und den Fliesen im Bad und in der Küche aus? So wie es aussieht, hat man wohl seit mindestens 10 Jahren nichts mehr angerührt in der Wohnung...
Komme mir etwas ausgenutzt vor... Der Vermieter will überhaupt nichts machen in der Wohnung... Nicht mal die kaputten Fenster austauschen.
Ist das denn überhaupt möglich?
Welche Rechte haben wir?
Kann mir jemand weiterhelfen... Mietrecht kommt mir wie ein Urwald vor... :(

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Komme mir etwas ausgenutzt vor...


Entschuldigung, aber warum haben Sie denn die Wohnung genommen, wenn Sie scheinbar ausgenutzt werden? Hat Sie jemand zum Vertragsabschluss gezwungen?

Antwort auf Ihre Frage: Es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart ist.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
KLudwig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung ist öffentlich gefördert.
Bei einem Anruf im Amt sagte man mir, wenn wir die Wohnung nicht nehmen, weil die Wohnung in einem schlechten Zustand ist, so wäre das kein gerechtfertigter Grund und wir würden für mehrere Monate kein neues Angebot erhalten.
Wir erwarten die nächsten Tage unser zweites Kind und wohnen derzeit in einer 2-Zimmer Wohnung.
Ich denke das sind Gründe genug, warum wir auf die Wohnung angewiesen sind.

Noch ist kein Vertrag abgeschlossen worden. Deshalb frage ich ja hier, was im möglichen Bereich liegt.
Was können wir verlangen und was nicht?...

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#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

quote:
Was können wir verlangen und was nicht?.


Sie haben wohl nur die Wahl, die Wohnung im angebotenen Zustand zu nehmen oder nicht. Oder zu versuchen, in Verhandlungen mit dem Vermieter vor Vertragsabschluss Verbesserungen zu erreichen. Lässt er sich darauf nicht ein, siehe 1. Satz

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Rechte und Pflichten ergeben sich im Wesentlichen aus dem Mietvertrag. Daher kommt es darauf an, was dort vereinbart wird. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu übergeben. Wenn der vertragsgemäße Zustand eben eine unrenovierte und heruntergekommene Wohnung ist, dann schuldet er auch nur genau das.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Einen Anspruch auf neuen Bodenbelag oder Fliesen haben sie nicht. Sehen Sie zu, dass bei Mietvertragsschluss wenigstens eine Regelung wegen der Mängel – kaputte Fenster – treffen.

Achten Sie darauf, dass der Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll dokumentiert wird. Schauen Sie sich eine mögliche Renovierungsklausel und die Regelungen über die Rückgabe der Mietsache im Mietvertrag an. Sonst sind möglicherweise Sie der Dumme, der beim Auszug die Arbeiten erledigen darf, die nun unterlassen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Noch ´n Tip:
Den Zustand der Wohnung für alle Fälle fotografieren (lassen).
Zweiter Tip:
Wenn möglich, Kontakt mit dem Vormieter suchen, vielleicht hat der was an den VM abgedrückt, weil er hätte renovieren müssen.
Dritter Tip:
Den Mietvertrag nicht stehenden Fußes unterschreiben, sondern sich zu Hause durchlesen und sich 2 Tage Lesezeit geben lassen, denn ihr sollt ja offenbar eine Bruchbude auf eure Kosten auf Vordermann bringen! Vor allem lesen, was hinsichtlich der Renovierung bei Vertragsende steht!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KLudwig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle Antworten...
Nach etlichen Telefonaten hat mir die Sachbearbeiterin der vermietenden Firma zugesagt für die Renovierungsarbeiten, die wir durchführen sollen, eine Warmmiete zu erlassen. Die Wohnung hat 4 Zimmer. Insgesamt 85 qm.
Bei Verlassen der Wohnung müssten wir die Wohnung im Topzustand hinterlassen. Wie üblich halt...
750 Euro für das Streichen der gesamten Wohnung, Bodenbelag, Fliesen in der Küche und das Streichen der Heizungen...
All die Arbeiten müssten gemacht werden, weil die Wohnung wirklich schlimm aussieht.
Was mir Kummer macht ist, dass wir soviel investieren müssten in die Wohnung... Und beim Ausziehen wieder...
Kaution müssen wir auch zahlen.
Ich komme bei der Logik des Vermieters nicht mehr mit...
Sorry dass ich euch mit Fragen bombardiere. Nur denke ich mir dass ich sicherlich jeden Rat brauchen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KLudwig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei den ersten Gesprächen war die Rede von 200 Euro....
Nach den Telefonaten sind wir nun bei 700 angelangt...
Das ist das Ergebnis...

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