Mietverhältnis nach Wohnungsübergabe

15. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
treuotmaten
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietverhältnis nach Wohnungsübergabe

Ich habe mich nun durch verschiedene Foren und Seiten gekämpft und dementsprechend viele verschiedene Meinungen/Ratschhläge/Aussagen zu meinem Problem gefunden. Leider alle widersprüchlich und ich bin nicht schlau geworden.

Ich habe zum 30.06.2012 meine Wohnung gekündigt und bin zum 15.05.2012 in meine neue Wohnung gezogen. Vom Grundsatz her ist mir klar, dass ich meinen Mieterpflichten (also Mietzahlung etc.) bis Ende Juni nachzukommen habe. Allerdings meinte mein Vermieter als ich die Wohnung kündigte, er würde mir entgegen kommen, was das Mietverhältnis angeht falls ich früher eine neue Wohnung gefunden habe. Als ich (zugegebenermaßen sehr kurzfristig) meinen neuen Mietvertrag unterschrieb setzte ich mich sofort mit meinem Vermieter in Verbindung. Er meinte, dass wir dann am Besten diesen Monat (also Mai) noch die Wohnungsübergabe machen sollten, damit ich mit der Wohnung nichts mehr zu tun habe. Er wolle ja auch neue Möbel für Diese besorgen und dann passe das ja alles (ist ein möbliertes Zimmer gewesen). Nach einigem hin und her wegen dem angeblich schlechten Zustand der Wohnung haben wir uns auf eine Kautionsminderung von etwa 60€ geeinigt und das Übergabeprotokoll unterschrieben. Es wurde nie gesagt, dass der Vermieter nur die Schllüssel zur Aufbewahrung nimmt um eventuelle Nachmieter in die Wohnung zu lassen sondern immer davon gesprochen, dass die Wohnung damit übergeben sei. Leider habe ich mich darauf eingelassen, dass der Vermieter mir eine Kopie des Übergabeprotokolles am Folgetag per Email zukommen lässt und nicht darauf bestanden mir Dieses sofort auszuhändigen also habe ich leider nichts Schriftliches.

Vor etwa einer Woche forderte mich mein Vermieter per SMS auf, meine Miete für Juni zu zahlen (ja ich weiß, vom Grundsatz hat er ja eig recht) Dies lehnte ich ab, da mit der Übergabe der Wohnung und der Schlüssel zu Dieser ein stillschweigender Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, weil der Vermieter durch den Besitz der Schlüssel nicht mehr seinen "vertraglichen Pflicht zur Gebrauchsgewährung" nachkommen könne. Schließlich war der Vermieter ja auch darauf aus, die Übergabe noch vor Juni zu machen damit ich im Mai schon aus der Wohnung raus bin.

Ich weiß ja irgendwie, dass ich meine Miete für Juni zu zahlen habe und möchte auch eigentlich keinen "Rechtstreit" mit dem Vermieter haben, aber irgendwie hoffe ich doch, dass es möglich ist, die Miete nicht mehr zahhlen zu müssen. Schließlich wäre ich ja gewillt gewesen, die Wohnung zu halten um anfallenden "Schönheitsreparaturen" noch zu machen(eingebrannte Herdplatte auf 20Jahre alter Pantryküche; angeblich nicht besenrein übergeben weil nicht "gleichmäßig vom Maler" gestrichen u.ä.)

Gestern bekam ich dann die (meiner meinung nach) freche Antwort, ich könne mir meinen Schlüssel jederzeit abholen. Er läge im Büro für mich bereit.

So und nun hätt ich ja doch gern irgendeinen Rat. Ich würde mich auch damit zufrieden geben, wenn man mir Paragraphen verständlich erklärt, die mein "Unrecht" zeigen...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Einen geschlossenen Mietaufhebungsvertrag kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Außerdem müssten Sie dies bei einem evtl. Prozess auch beweisen. Ihre Zahlungspflicht ergibt sich aus § 535 II BGB .

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Das sehe ich anders. Der Vermieter hat die Wohnung ohne
Vorbehalt vorzeitig zurück genommen.
Auch mündliche Abreden sind gültig. Mit dem Übergabeprotokoll ist der Beweis erbracht.
Ich würde es auf einem Rechtsstreit ankommen lassen.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Auch mündliche Abreden sind gültig.


Das ist richtig.

quote:
Mit dem Übergabeprotokoll ist der Beweis erbracht.


Aus dem Protokoll lässt sich zwar die Rückgabe erkennen, aber nicht, wer diese Vorverlegung wollte.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das sehe ich anders. Der Vermieter hat die Wohnung ohne
Vorbehalt vorzeitig zurück genommen.
Auch mündliche Abreden sind gültig. Mit dem Übergabeprotokoll ist der Beweis erbracht.
Ich würde es auf einem Rechtsstreit ankommen lassen.
<hr size=1 noshade>


Das ist völliger - gefährlicher - Unsinn.

Die Rücknahme und das Protokoll sagen nichts darüber aus, wann das MV endet.

§ 546 BGB , der M muss nach Ende des MV zurückgeben. Das kann aber auch früher sein. Den Lauf der Kündigungsfrist lässt das unberührt. Oft zieht der M in eine andere Stadt und ist froh, dass er die Wohnung "los" hat. Die Miete muss er zahlen, bis ein neuer Mieter gefunden ist oder der MV endet.

Ein Mietaufhebungsvertrag, das würde die Lage ändern, wurde hier nicht geschlossen.

Eine Zahlungsklage des Vm. würde hier 100%ig durch gehen.

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-- Editiert flawless am 16.06.2012 17:32

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Mit dem Übergabeprotokoll ist der Beweis erbracht.

1. Dazu müsste der Mieter ersteinmal eines haben ....
2. Beweist das reine Übergabeprotokoll nicht einen Aufhebungsvertrag oder das Ende des Mietvertrages.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Dies lehnte ich ab, da mit der Übergabe der Wohnung und der Schlüssel zu Dieser ein stillschweigender Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, weil der Vermieter durch den Besitz der Schlüssel nicht mehr seinen "vertraglichen Pflicht zur Gebrauchsgewährung" nachkommen könne.


Das ist falsches Wunschdenken. Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe begründet keine vorfristige Beendigung des Mietverhältnisses.

quote:
Gestern bekam ich dann die (meiner meinung nach) freche Antwort, ich könne mir meinen Schlüssel jederzeit abholen. Er läge im Büro für mich bereit.


Das ist nicht frech sondern völlig korrekt.

quote:
Ich weiß ja irgendwie, dass ich meine Miete für Juni zu zahlen habe


Nicht nur "irgendwie", also tu es.

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