Mietverhältnis - nur Betriebskostenzahlung

7. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)
Mietverhältnis - nur Betriebskostenzahlung

Hallo,

ich bin mir gerade bei der Interpretation des Gesetzestextes unsicher...ein Mietverhältnis kann bei der Fälligkeit der 2. Miete in Folge beendet werden.
Wie verhält es sich bei folgenden Fall:

-Mieter ist zur Mietzahlung am 3. Werktag verpflichtet

-Monat 1 erfolgt Mitte des Monats dies Zahlung der Betriebskosten, die Mietzahlung bleibt offen

-Monat 2 erfolgt die Zahlung der Betriebskosten am 4. Werktag, die Mietzahlung bleibt offen

Sind nun die 2 ausstehenden Mieten erfüllt oder stellt die Betriebskostenzahlungen eine Art Abschlagszahlung dar, so dass der "Gesamtbetrag" aus 2 Mietzahlungen überschritten werden muss?

Vielen Dank und viele Grüße

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

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#2
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die kompetente und superschnelle Antwort!

Auch der Link ist sehr hilfreich!

Viele Grüße!

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#4
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis, die Berechtigung eine Kündigung auszusprechen, liegt in der Tat ja schon durch die reine Zahlung der Nebenkosten vor.

Viele Grüße!

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#5
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

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#6
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo noch einmal,

2 Kaltmieten stehen aus, der Mieter wurde abgemahnt. Nun begleicht er eine Kaltmiete, es steht also noch eine Kaltmiete aus. Ist damit das Kündigungsrecht außer Kraft gesetzt?

Der Gesetzestext ist m.E. nicht eindeutig, ich lese daraus nicht, ob die kompletten Aussenstände beglichen werden müssen.

Vielen Dank!

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#7
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#8
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Hmm, wieso 5. oder 6. Werktag? Wenn der 3. Werktag vereinbart ist (ausgenommen Sa), dann kann m.W. ab dem 4. gemahnt/gekündigt werden.

Liege ich da falsch?

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#9
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#10
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Jein, wenn der Mieter nun Spielchen spielen will und somit immer eine Monatsmiete + Mahngebühren schuldig bleiben will, ohne dass der Vermieter hier eingreifen kann, dann kann ein Tag den Unterschied machen ;-)

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#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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