Hallo,
ich bin mir gerade bei der Interpretation des Gesetzestextes unsicher...ein Mietverhältnis kann bei der Fälligkeit der 2. Miete in Folge beendet werden.
Wie verhält es sich bei folgenden Fall:
-Mieter ist zur Mietzahlung am 3. Werktag verpflichtet
-Monat 1 erfolgt Mitte des Monats dies Zahlung der Betriebskosten, die Mietzahlung bleibt offen
-Monat 2 erfolgt die Zahlung der Betriebskosten am 4. Werktag, die Mietzahlung bleibt offen
Sind nun die 2 ausstehenden Mieten erfüllt oder stellt die Betriebskostenzahlungen eine Art Abschlagszahlung dar, so dass der "Gesamtbetrag" aus 2 Mietzahlungen überschritten werden muss?
Vielen Dank und viele Grüße
-----------------
" "
Mietverhältnis - nur Betriebskostenzahlung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Hallo,
vielen Dank für die kompetente und superschnelle Antwort!
Auch der Link ist sehr hilfreich!
Viele Grüße!
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für den Hinweis, die Berechtigung eine Kündigung auszusprechen, liegt in der Tat ja schon durch die reine Zahlung der Nebenkosten vor.
Viele Grüße!
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Hallo noch einmal,
2 Kaltmieten stehen aus, der Mieter wurde abgemahnt. Nun begleicht er eine Kaltmiete, es steht also noch eine Kaltmiete aus. Ist damit das Kündigungsrecht außer Kraft gesetzt?
Der Gesetzestext ist m.E. nicht eindeutig, ich lese daraus nicht, ob die kompletten Aussenstände beglichen werden müssen.
Vielen Dank!
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Hmm, wieso 5. oder 6. Werktag? Wenn der 3. Werktag vereinbart ist (ausgenommen Sa), dann kann m.W. ab dem 4. gemahnt/gekündigt werden.
Liege ich da falsch?
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Jein, wenn der Mieter nun Spielchen spielen will und somit immer eine Monatsmiete + Mahngebühren schuldig bleiben will, ohne dass der Vermieter hier eingreifen kann, dann kann ein Tag den Unterschied machen ;-)
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten