Sehr geehrter Rechtsberater,
meine Mutter wohnte die letzten 35 Jahren gemeinsam mit Ihrem verheirateten Lebenspartner in dessen Haus. Ein aufgesetzter Erbvertrag ist nichtig, da er einen vorgängigen, beidseitigen Erbvertrag nicht aushebeln kann. Der Lebenspartner ist nun verstorben und es stellt sich die Frage nach dem verbleib meiner Mutter.
Früher hatte sie einen Mietvertrag, da Sie auch Miete
bezahlte. Dieser ist leider nicht mehr auffindbar.
Kann nach dem Besitzwechsel und einem anstehend verkauf der Immobilie meine Demenskranke Mutter einfach vor die Türe gesetzt werden?
Danke für eine rasche Unterstützung.
Mietverhältnis ohne Mietvertrag - Kann meine Mutter einfach vor die Türe gesetzt werden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wird immer noch Miete bezahlt? Wenn nein, wann wurde Miete bezahlt und wie lange?
Grund: Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Das zu beweisen ist natürlich schwierig, allerdings helfen hier mind. 2 Indikatoren: regelmässige Mietzahlung des Mieters und das Gewähren von Wohnraum vom Vermieter.
Selbst wenn ein Mietvertrag beweisbar ist, ist ein Verkauf und eine spätere Kündigung nicht abzuwehren, da offensichtlich kein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist.
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"MfG
Susanne"
es wurde die letzten 20 Jahre keine Miete bezahlt. Es handelte sich um eine Lebensgemeinschaft, bei der eine Wohnung geteilt wurde. Der Inhaber war der Lebenspartner. Seine Erben kündigen nun.
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Ohne Mietzahlung ist ein mündlicher Vertrag nun eigentlich gar nicht zu beweisen.
Da sie nun weder Mieterin noch Eigentümerin ist, sehe ich keine rechtliche Grundlage.
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"MfG
Susanne"
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