Mietverhältniss kündigen bei Hauskauf ?? Hilfe !!

1. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
doka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietverhältniss kündigen bei Hauskauf ?? Hilfe !!

Guten Morgen,

wir möchten über einen Immobilienmakler ein Haus kaufen das zur Zeit von einer älteren Dame mit ihrer Tochter und Enkelin gemietet ist.
Der Mietvertrag ist bis Mai 2009 befristet und man hat uns gesagt wenn wir das Haus kaufen, muss die Frau im Mai ausziehen.
Nun haben wir von mehreren Seiten gehört das wir die Frau nicht aus dem Haus rausbekommen werden.

Der Makler hat mir gestern aber nochmals versichert das sie schon ausziehen muss, eben weil der Mietvertrag von jeher immer schon befristet war.

Wir sind jetzt total versunsichert deswegen.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
doka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Makler meinte gestern, es würde im Kaufvertrag eine Klausel eingesetzt das wir das Haus erst bezahlen wenn die Mieter draussen sind.

Solang wir nicht zahlen bekommt ja auch der Makler kein Geld oder?

Wir würden das Haus angeblich besenrein übernehmen im Mai.

Der Mietvertrag würde nur verlängert werden, sollte das Haus bis Mai nicht verkauft sein.

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@doka:

Meines Erachtens begebt Ihr Euch, wenn Ihr das Haus kauft, in eine äußerst ungewisse Situation.

1. Nicht jede Befristung eines Mietvertrages ist auch rechtswirksam. Darauf wollte auch @Morthingale sicher hinaus.

2. Selbst wenn die Befristung wirksam ist, kann niemand die Garantie dafür übernehmen, dass die Mieterin auch tatsächlich fristgerecht auszieht. Es soll doch tatsächlichen Menschen geben (egal ob Mieter oder Vermieter), die sich nicht an Vereinbarungen halten. :cool:

3. Selbst wenn Ihr das Haus tatsächlich erst bezahlen müsst, wenn dieses auch leer ist: Ihr werdet jetzt ja auch irgendwo wohnen und müsst vermutlich einen bestehenden Mietvertrag kündigen. Das geht auch nicht von heut auf morgen und wenn Ihr dann gekündigt habt, und nicht in das Haus könnt.....?

4. Wie ebenfalls bereits geschrieben, wird die Maklerprovision mit Abschluss des Kaufvertrages fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Ich persönlich würde, wenn ich selber dort einziehen will, kein Haus, oder keine Wohnung kaufen, welche(s) noch vermietet, bzw. bewohnt ist. Den Ärger muss vermutlich wirklich niemand haben.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Vorsicht!!

Befristete Mietverträge gibt es nur in Ausnahmefällen. Die früher üblichen zeitmietverträge mit Verlängerungsklausel sind unwirksam, mit der Konsequenz, dass das Mietverhältnis nicht beendet wird.

Jenachdem, wie lange die Frau das Haus schon bewohnt, dürfte es sich möglicherweise um einen solch unwirkamen Zeitmietvertrag handeln. Ich bezweifle, dass es sich tatsächlich um einen vorrübergehenden wirksam brfristeten Vertrag handelt. Aber um genaueres zu sagen, müsste man den Vertrag sehen. Als Immobilienmakler müsster der Makler diese Problematik kennen.

Der Makler ist also entweder fachlich völlig unfähig, oder er täuscht die potentiellen Käufer vorsätzlich. Beides ist ein Grund zur äußersten Vorsicht.

Wenn der Mietvertrag tatsächlich nicht automatisch endet, sondern es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln, dann müsste der Käufer des Hauses nach dem Hauskauf das Mietverhältnis mit entsprechender Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf kündigen. Das kann aber mühselig werden.

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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