Mietverträge

17. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Engel_BW
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietverträge

Meine Schwester hat mit 17 1/2 einen Mietvertrag auf Drängen einer Person abgeschlossen. Meine Eltern waren/sind gegen diesen Mietvertrag. Sie hat auch noch dort gewohnt, als sie schon 18 geworden ist.

Meine Mutter hat mit dem Vermieter gesprochen, als sie noch minderjährig war und hat sich gegen den Mietvertrag ausgesprochen.

Ist der Mietvertrag jemals gültig gewesen oder wurde durch den Vermieter das Jugenschutzgesetz gebrochen und die Rechtsfähig bzw. Geschäftsfähig meiner Schwester untergraben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. voll geschäftsfähig wird man in diesem lande mit 18 jahren. gegen den ausdrücklichen willen der eltern den vertrag zu machen, ist schon heftig bis dreist. allenfalls stellt sich die frage, ob deine schwester wirtschaftlich auf eigenen beinen steht, also selbst (genug) verdient, um dieses halbe jahr tolerieren zu können.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Unabhängig vom Einkommen ist der Vertrag aber unwirksam, weil eben eine Zustimmung erforderlich ist. Mietverträge fallen nicht unter den Taschengeldparagraphen.

Gruß Justice

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Offensichtlich wurde aber nichts angefochten, durch Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit, also mit 18, ist der Vertrag gültig geworden.


-----------------
"MfG
Susanne"

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