Hallo Liebe gemeinde,
Nach einigen jahren brauche ich mal wieder eine kleine rechtliche info von euch bevor ich meinen Weiteren weg gehe.
Ich ziehe demnächste aus einer Wohnung aus bei der im Mietvertrag
folgendes steht:
1)......
Folgende Einrichtungen werden mit vermietet:
Einbauküche mit folgenden Elektrogeräten: Herd mit BAckofen, Geschirspüler, Kühlschrank mit Gefrierfach.
Defekte Elektrogeräte werden zu eigenen Zwecken vom Mieter ersetzt.
Jetzt ist Folgender sachverhalt zu klären:
Bei dem Herd gehen 3 von 4 Platten durch einen kurzschluss der 1 Woche nach einzug Passiert ist (ohne das eigen zutun dabei war)
Der Kühlschrank Funktioniert mal und mal Funktioniert nicht deswegen habe ich diesen seid 6 Monaten aus und benutze meinen Kleinen Kühlschrank für die aufbewahrung von lebensmittel.
DIe Spülmaschine verliert 10-15 minuten nachdem sie abgepumpt hat wasser keine ahnung was da defekt sein soll.
Alle geräte haben Locker schon ihre 10-15 Jahre auf dem Rücken
Nun die Frage muss ich jetzt wenn ich ausziehe die Geräte alle ersetzen. Habe schon viel gegoogelt und meist Steht da nur das der Vermieter für elektrogeräte aufkommen muss wenn er die Küche mitvermietet aber nirgends steht der oben aufgelistete zusatzsatz dabei.
Ich danke schonmal für die lieben und netten anworten bin jedes mal sehr dankbar wenn ich hier hilfe finde.
-- Editier von fb462266-4 am 21.03.2017 00:07