Mietvertrag, Platzmangel, Kündigung, 3-Jahresvertrag, Nachmieter, fachgerechte Renovierung, Kaution

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Deniro73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag, Platzmangel, Kündigung, 3-Jahresvertrag, Nachmieter, fachgerechte Renovierung, Kaution

Sehr geehrte Ratgeberinnen und Ratgeber,
wir wohnen in einer 80 qm Wohnung, die für uns, eine 5-köpfige Familie, seit dem Einzug unserer Tochter, zu klein geworden ist.

Deswegen haben wir uns auf die Suche nach einer neuen Wohnung gemacht. Die neue Wohnung ist nun gefunden und es muss nichts mehr gemacht werden als den neuen Mietvertrag zu unterschreiben und den Alten zu kündigen.

Die folgenden Vereinbarungen in unserem Mietvertrag erschweren uns jedoch die Kündigung:
Vor zwei Jahren haben wir vereinbart, dass wir 3 Jahre in der Wohnung bleiben müssen. Auch haben wir vereinbart, dass jedes Jahr eine Staffelung, also eine Erhöhung der Miete, stattfindet. Um nun aus dem Vertrag austreten zu können, ist ein Aufhebungsvertrag notwendig, den unser Vermieter bereit ist unter folgenden Bedingungen zu stellen:

Die Renovierungen in der Wohnung müssen fachgerecht durchgeführt werden und ein Nachmieter muss gefunden werden.
Sollten wir die Renovierungen nicht fachgerecht durchführen, hat uns der Vermieter schon angekündigt, unsere Kaution von 2900 € (3 Netto Mieten) einzubehalten.
Wir sind gezwungen in der Wohnung so lange zu bleiben bis dieser Nachmieter gefunden worden ist. Dieser Nachmieter soll jedoch weder Kinder haben, noch vom Amt sein.

Wir müssen wirklich dringend raus aus dieser Wohnung und suchen nun nach einer Lösung.

Unsere Fragen die beantwortet werden müssen sind folgende:

Kann der Vermieter nach 2 Jahren uns dazu zwingen die Renovierungsarbeiten fachgerecht durchzuführen oder können wir diese auch selbst durchführen?
(Parkettboden und Türzagen sind etwas beschädigt, man muss streichen, aber die Wohnung ist insgesamt in einem guten Zustand.)

Besteht die Möglichkeit unter diesen Bedingungen aus dem Vertrag raus zu kommen?


Ich danke Ihnen für ihre Hilfe und für ihre Antworten.

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Deniro73):
Kann der Vermieter nach 2 Jahren uns dazu zwingen die Renovierungsarbeiten fachgerecht durchzuführen oder können wir diese auch selbst durchführen?


Wenn Sie raus wollen könnte er wohl auchh verlangen dass Sie während der Renovierungsarbeiten singen ...

Vorab sollte geklärt werden, ob die Befristungsklausel wirksam ist, also diese bitte mal wortwörtlich hier einsetzen, dann sehen wir weiter ...

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

....und fachgerecht, das bedeutet ja nicht, dass das ein Fachbetrieb durchführen muss.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Deniro73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Vorab sollte geklärt werden, ob die Befristungsklausel wirksam ist, also diese bitte mal wortwörtlich hier einsetzen, dann sehen wir weiter ...

§ 2 Mietzeit
1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2017
2. Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.05.2020 erklären.*
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

*Ein Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden.
.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

OK die Klausel ist wirksam.

Ich würde zum 31.05.2020 kündigen und solange muss man sich halt arrangieren. Dann haben Sie die Renovierung nicht ad Backe (sofern die Wohnung ordentlich bewohnt wird) und können sich das mit dem Nachmieter schenken. Oder aber Sie bieten dem VM eine Ausgleichszahlung an. ZB 6 Nettokaltmieten, OHNE andere Zugeständnisse.

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