Hallo
Und zwar habe ich evtl bald das Problem das sich meine Freundin von mir trennt obwohl wir erst vor 2 1/2 Monaten zusammengezogen sind. Die Wohnung kann ich mir alleine nicht leisten.
Im Mietvertrag steht das erstmal auf ein Laufzeit ist aber hierzu würde vergessen das Datum einzutragen.
Gibt es da die Möglichkeit dann ganz normal zu kündigen?
Es kommt jetzt halt nur darauf an ob meine freundin sich einkriegt und wir es weiter versuchen wollen.
Mietvertrag 1 Jahr Laufzeit
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIm Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) steht das erstmal auf ein Laufzeit ist :
Genauer Wortlaut?
Wer steht alles im Mietvertrag?
Das weiß ich jetzt leider nicht genau ich melde mich sobald ich von der Arbeit daheim bin
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Der exakte Wortlaut ist entscheidend.
Wenn möglich lade den Vertrag bzw. die entsprechende Seite als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hier hoch.
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Wichtig wäre auch ob die Freundin als Mieter mit mit im Vertrag steht.
-- Editiert von Anitari am 19.06.2017 11:06
ZitatDer exakte Wortlaut ist entscheidend. :
Wenn möglich lade den Vertrag bzw. die entsprechende Seite als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hier hoch.
Das geht via http://www.fotos-hochladen.net/
Wichtig wäre auch ob die Freundin als Mieter mit mit im Vertrag steht.
-- Editiert von Anitari am 19.06.2017 11:06
https://picload.org/view/riwirali/img_20170619_122014_01.jpg.html
Wir beide stehen im Mietvertrag.
ZitatGibt es da die Möglichkeit dann ganz normal zu kündigen? :
Wie sonst, die Trennung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Die Mindestvertragslaufzeit ist n.m.M. aber einzuhalten, auch wenn der klarstellende Termin nicht eingetragen ist. Im Zweifel gilt dann die für euch günstigste Lösung.
Bitte daran denken, dass ihr beide den Vertrag kündigen müsst.
Ein Auszug der Freundin entbindet sie nicht von den vertraglich eingegangenen Pflichten.
Berry
Wir sind beide daran gebunden das ist klar.
Vlt kann man mit den Vermietern ja darüber reden und denen das schildern.
Ich wollte mir nur mal Rat holen falls es wirklich zur Trennung kommt.
Zitathttps://picload.org/view/riwirali/img_20170619_122014_01.jpg.html :
Das Datum ab wann gekündigt werden kann ergibt sich ja aus dem vorherigen Satz. Es kann frühestens am 31.3.2018 ordentlich gekündigt werden.
Die Vereinbarung, so wie sie da steht, ist wirksam.
Trennung ist kein wichtiger Grund früher aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Ihr, Du und deine bald Ex-Freundin, könnt nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen.
Eventuell läßt der sich ja darauf ein das Ihr geeignete Nachmieter vorschlagt.
Es ist aktuell halt eine Auszeit bei uns, ich hoffe ja das es wieder wird.
Der Rest wird sich ja sehen lassen...
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