Mietvertrag 1 Jahr Laufzeit

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kampfkeks89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag 1 Jahr Laufzeit

Hallo

Und zwar habe ich evtl bald das Problem das sich meine Freundin von mir trennt obwohl wir erst vor 2 1/2 Monaten zusammengezogen sind. Die Wohnung kann ich mir alleine nicht leisten.

Im Mietvertrag steht das erstmal auf ein Laufzeit ist aber hierzu würde vergessen das Datum einzutragen.

Gibt es da die Möglichkeit dann ganz normal zu kündigen?

Es kommt jetzt halt nur darauf an ob meine freundin sich einkriegt und wir es weiter versuchen wollen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Kampfkeks89):
Im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) steht das erstmal auf ein Laufzeit ist

Genauer Wortlaut?

Wer steht alles im Mietvertrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kampfkeks89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich jetzt leider nicht genau ich melde mich sobald ich von der Arbeit daheim bin

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Der exakte Wortlaut ist entscheidend.

Wenn möglich lade den Vertrag bzw. die entsprechende Seite als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hier hoch.

Das geht via http://www.fotos-hochladen.net/

Wichtig wäre auch ob die Freundin als Mieter mit mit im Vertrag steht.

-- Editiert von Anitari am 19.06.2017 11:06

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Kampfkeks89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Der exakte Wortlaut ist entscheidend.

Wenn möglich lade den Vertrag bzw. die entsprechende Seite als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hier hoch.

Das geht via http://www.fotos-hochladen.net/

Wichtig wäre auch ob die Freundin als Mieter mit mit im Vertrag steht.

-- Editiert von Anitari am 19.06.2017 11:06


https://picload.org/view/riwirali/img_20170619_122014_01.jpg.html

Wir beide stehen im Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Kampfkeks89):
Gibt es da die Möglichkeit dann ganz normal zu kündigen?


Wie sonst, die Trennung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Die Mindestvertragslaufzeit ist n.m.M. aber einzuhalten, auch wenn der klarstellende Termin nicht eingetragen ist. Im Zweifel gilt dann die für euch günstigste Lösung.

Bitte daran denken, dass ihr beide den Vertrag kündigen müsst.

Ein Auszug der Freundin entbindet sie nicht von den vertraglich eingegangenen Pflichten.

Berry

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#6
 Von 
Kampfkeks89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind beide daran gebunden das ist klar.

Vlt kann man mit den Vermietern ja darüber reden und denen das schildern.

Ich wollte mir nur mal Rat holen falls es wirklich zur Trennung kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Kampfkeks89):
https://picload.org/view/riwirali/img_20170619_122014_01.jpg.html


Das Datum ab wann gekündigt werden kann ergibt sich ja aus dem vorherigen Satz. Es kann frühestens am 31.3.2018 ordentlich gekündigt werden.

Die Vereinbarung, so wie sie da steht, ist wirksam.

Trennung ist kein wichtiger Grund früher aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Ihr, Du und deine bald Ex-Freundin, könnt nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen.

Eventuell läßt der sich ja darauf ein das Ihr geeignete Nachmieter vorschlagt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kampfkeks89
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist aktuell halt eine Auszeit bei uns, ich hoffe ja das es wieder wird.

Der Rest wird sich ja sehen lassen...

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