Mietvertrag 3 Monate Kündigungsfrist oder muss Vermieter den Mietvertrag umschrieben

13. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alessandro 80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag 3 Monate Kündigungsfrist oder muss Vermieter den Mietvertrag umschrieben

Hallo zusammen,
vieleicht kann mir jemand helfen.

Meine Frau und ich hatten uns vor ca. 6 Monaten getrennt, da sie einen neuen hatte. Sie hat sich eine Wohnung genommen die ihr Freund ihr besorgte. Die Wohnung gehört einem freund von ihm. Sie steht als alleinige Mieterin im Mietvertrag und er wohnt mit ihr zusammen .
Die Wohnung wird vom Amt bezahlt.
Ihr Freund hat sich Anfang September sich dort umgemeldet.
Jetzt hat sie sich von ihm getrennt und ist wieder zurück zu mir.

Die Wohnung hat sie Ende Oktober schriftlich gekündigt mit einschreiben.

Da sie 3 Monate Kündigungsfrist hat, wollte ich wissen ob sie diese weiter zahlen muss bzw. einhalten muss, da ihr ex in der Wohnung weiter drin bleiben möchte bzw. die Wohnung behalten will, ist jetzt die Frage ob da die Kündigungsfrist noch gereift da er rechtlich gesehen als Nachmieter fungiert.

Haben es auch in der Kündigung vermerkt wegen Nachmieter.

Ihr ex muss angeblich jetzt noch klären ob er die Wohnung vom Amt übernommen wird, da er als arbeitslos gemeldet ist und ob der Vermieter den Mietvertrag umschreiben bzw. einen neuen Mietvertrag aufsetzen muss auf ihn?

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Der Ex muß ausziehen wenn der Vermieter ihn nicht als Mieter möchte.

Zieht er nicht aus haben der Ex und deine Frau ein Problem.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
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#2
 Von 
Alessandro 80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht darum ob meine frau rechtlich gesehen die Frist einhalten muss, da er ja weiter drinn wohnt bzw. die Wohnung behalten will.
Das heißt er ist immoment der Nachmieter somit muss der Vermieter sie aus dem Mietvertrag lassen und einen neuen für den ex machen.

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#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Aber wenn der Wohnungseigentümer/Vermieter der Freund vom Ex ist, sollte es doch kein Problem sein das der Vermieter der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt und mit dem Ex einen neuen Mietvertrag abschließt. Allerdings kann der Vermieter dem zustimmen und die Vertragsänderungen umsetzen, er muss es aber nicht.

Kommt keine Einigung zustande muss deine Frau die Wohnung kündigen, Restmieten noch bezahlen und hoffen das dann auch der Ex fristgerecht mit auszieht.

Und beim Geld hört die Freundschaft bekanntermaßen ja oft auf, ebenso bei emotionalen Ex-Beziehungen die Bereitschaft kooperativ mitzuwirken.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4584 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Aber wenn der Wohnungseigentümer/Vermieter der Freund vom Ex ist, sollte es doch kein Problem sein das der Vermieter der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt und mit dem Ex einen neuen Mietvertrag abschließt. A


Sehe ich auch so ... allerdings hat die Dame ja nun den Freund und Mitbewohner verlassen und ist reumütig an den heimischen Herd zurück, das könnte durchaus noch finanzielle Folgen für sie haben, wenn der Verschmähte jetzt tatsächlich nicht auszieht, dann ist sie nämlich der Ansprechpartner für die Weiterungen.

Hier sollte sie schleunigst für gütliche Einigung sorgen.

Und ja, bezahlen muss sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Alessandro 80):
Das heißt er ist immoment der Nachmieter somit muss der Vermieter sie aus dem Mietvertrag lassen und einen neuen für den ex machen.


Er, der Ex, ist im Moment Bewohner der Wohnung, nichts weiter.

Der Vermieter muß weder deine Frau früher aus dem Vertrag lassen, noch mit den Ex einen Vertrag abschließen.

Er kann, wenn er möchte, mit dem EX einen Mietvertrag machen der im Anschluß an die Kündigungsfrist deiner Frau beginnt.

Er kann aber auch gar keinen Mietvertrag mit dem Ex machen.

Dann muß deine Frau die Wohnung zum Ende der Kündigungsfrist vollständig geräumt, was auch frei von allen Bewohnern heißt, an den Vermieter zurück geben.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zusätzlich zu den o.g. Antworten sollte man sich auch mal dazu Gedanken machen:

Zitat (von Alessandro 80):
Sie steht als alleinige Mieterin im Mietvertrag und er wohnt mit ihr zusammen .
Die Wohnung wird vom Amt bezahlt.
Und dass der Freund dort wohnt, hat sie dem Jobcenter gemeldet?
Zitat (von Alessandro 80):
Jetzt hat sie sich von ihm getrennt und ist wieder zurück zu mir.
Und das weiß das Jobcenter auch, dass sie ihren Lebensmittelpunkt jetzt bei Dir hat?
Zitat (von Alessandro 80):
Ihr ex muss angeblich jetzt noch klären ob er die Wohnung vom Amt übernommen wird, da er als arbeitslos gemeldet ist
Und wo hat der Ex vorher gewohnt? Auch da schon KDU vom Jobcenter bezogen? Weiterhin bezogen trotz Umzug?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Alessandro 80):
ob meine frau rechtlich gesehen die Frist einhalten muss
Ja. Weil:
Zitat (von Alessandro 80):
Sie steht als alleinige Mieterin im Mietvertrag
Zitat (von Alessandro 80):
somit muss der Vermieter sie aus dem Mietvertrag lassen und einen neuen für den ex machen.
Nicht MUSS, nur, wenn der Vermieter das will.
Da der Vermieter der Ex-Freund deiner Frau ist, klappt das hoffentlich.

Deine Frau muss dem Amt zeitnah mitteilen, dass sie nicht mehr die Mieterin dort ist.
Der Ex-Freund muss dem Amt mitteilen, dass ER jetzt dort der Mieter ist---und muss den neuen Mietvertrag vorlegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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