Mietvertrag Absatz gestrichen

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
kniebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Absatz gestrichen

Wenn in einem Mietvertrag ein oder mehrere Absätze gestrichen sind, werden diese dann rechtlich ignoriert?
Ich kann das schlecht beschreiben, daher hier ein Beispiel: https://imgur.com/X0o6M1K
Hier ist der Absatz zur Nutzung der Mietsache und zur Kündigung gestrichen.
Heißt das, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dass. z.B. eine Haustierhaltung/Hundehaltung nicht ausgeschlossen wäre?

-- Editiert von User am 25. Januar 2023 10:01

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von kniebel):
Wenn in einem Mietvertrag ein oder mehrere Absätze gestrichen sind, werden diese dann rechtlich ignoriert?
Wenn dies vor Unterschrift der Parteien geschehen, dann ja.

Zitat (von kniebel):
Heißt das, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dass. z.B. eine Haustierhaltung/Hundehaltung nicht ausgeschlossen wäre?
Korrekt. Aber das bedeutet nicht, dass sie erlaubt ist.

Bitte nicht schlagen, aber den Satz konnte ich mir nicht verkneifen. Haustierhaltung ist ein sehr schwieriges Thema. Gesetzlich ist der "normale" Gebrauch der Wohnung erlaubt. Was im Bereich der Haustierhaltung normal ist, damit haben sich diverse Gerichte schon beschäftigt. Das kommt sehr auf den Einzelfall an.

Meinem Eindruck nach geht's aktuell bei Hunden und Katzen in Richtung erlaubt, sofern die niemanden stören und es nicht zuviele sind. Gleiches gilt für ungefährliche Kleintiere.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kniebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Korrekt. Aber das bedeutet nicht, dass sie erlaubt ist.

Bitte nicht schlagen, aber den Satz konnte ich mir nicht verkneifen. Haustierhaltung ist ein sehr schwieriges Thema. Gesetzlich ist der "normale" Gebrauch der Wohnung erlaubt. Was im Bereich der Haustierhaltung normal ist, damit haben sich diverse Gerichte schon beschäftigt. Das kommt sehr auf den Einzelfall an.


Das ist mir bereits bekannt, aber danke für den Hinweis der auch wichtig für Mitlesende sein kann.
Wenn das nun ein Mehrfamilienhaus mit 400 Wohnungen (nicht selber Eigentümer) wäre, wo alleine auf dem selben Flur 3 Hunde in anderen Wohnungen gehalten würden und auch sonst Hundehaltung gängig ist, sollte ja theoretisch alles in Butter sein, oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von kniebel):
Wenn das nun ein Mehrfamilienhaus mit 400 Wohnungen (nicht selber Eigentümer) wäre, wo alleine auf dem selben Flur 3 Hunde in anderen Wohnungen gehalten würden und auch sonst Hundehaltung gängig ist, sollte ja theoretisch alles in Butter sein, oder sehe ich das falsch?
In einem Rechtsforum sehen die Antwortenden vermutlich rechtliche Probleme, die so gut wie nie Realität werden. Sicherer wäre es, den Vermieter vorher zu fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von kniebel):
Wenn in einem Mietvertrag ein oder mehrere Absätze gestrichen sind, werden diese dann rechtlich ignoriert?


Um was für einen Mietvertrag geht es denn? Was für ein Objekt wird mit dem Vertrag gemietet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kniebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Um was für einen Mietvertrag geht es denn? Was für ein Objekt wird mit dem Vertrag gemietet


Wäre ein ganz normaler Mietvertrag für eine Mietwohnung zum privaten gebrauch in einem MFH

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bezüglich des Gebrauchs der Mietsache und der Kündigungsfristen gelten durch das Streichen der Absätze die gesetzlichen Regelungen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bezüglich des Gebrauchs der Mietsache und der Kündigungsfristen gelten durch das Streichen der Absätze die gesetzlichen Regelungen.


Ich glaube, dass das nur ein Beispiel war. Die tatsächlichen Streichungen könnten (wenn beide Vertragsparteien das vor der Unterschrift gemacht haben) abweichen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kniebel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat (von 3,141592653):
Ich glaube, dass das nur ein Beispiel war. Die tatsächlichen Streichungen könnten (wenn beide Vertragsparteien das vor der Unterschrift gemacht haben) abweichen.


Meines Wissens nach, ist die Besprechung realer Rechtsfälle in diesem Forum verboten, weil es eine rechtswidrige Rechtsberatung darstellen würde, sofern sich das nicht mittlerweile geändert hat, daher ist alles hier nur Beispielhaft.

Aber ich kann zumindest auf mein Beispiel bezogen sagen, dass in diesem keine Streichungen abweichen, das Beispiel ist absolut akkurat für den theoretischen Fall den ich hier anbringen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Interessant finde ich an der Kreuzchenlösung ja auch folgendes:

Wenn das nicht gestrichen ist und auch nichts angekreuzt, dann ist damit die Haustierhaltung meiner Meinung nach nicht untersagt :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kniebel):
Meines Wissens nach, ist die Besprechung realer Rechtsfälle in diesem Forum verboten,

Nö, das ist nicht mehr so.

Wir diskutieren hier tagtäglich über ganz reale Sachen.
Wobei wir halt nur diskutieren, aber keine Beratung erteilen, allenfalls mal Gefälligkeitsauskünfte geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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