Hallo mal ne frage, wir haben einen befristeten Mietvertrag (Eigenbedarf) der zum 30.4 enden wird,allerdings haben wir ein Schreiben bekommen da ich den Vermieter gefragt habe wann er den Vertrag uns verlängert da ich eine Kopie davon bräcuhte gab er mir nur einen Zettel in die Hand....wo drauf steht das der Meitvertrag nicht verlängert wird weil wir mit 2 Mietern Differenzen haben,(war mal ne Sache wo wir Ausseinandersetzungen hatten und seitdem nicht mehr reden....was ich aber nicht verstehe was das mit dem Vertrag zu tun hat.Noch dazu wohin bis zum 30.4 mit kind und Hund ist ja schwer was zu finden.
Meine FRage ist ob er überhaupt damit durchkommt,was er uns da geschrieben hat.....
Mietvertrag Befristet,aber anderer Kündigungsgrund
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo Nadine,
versteh ich nicht ganz...?
Du hast einen befristeten Mietvertrag unterschrieben und du wußtest doch vorher, wann du raus mußt!? Demnach kann es ja gar nicht so unverhofft gekommen sein.
Der Vermieter kündigt dir also nicht, dein Vertrag läuft nur schlicht und ergreifend aus!
DU musst dich also früh genug um eine neue Wohnung bemühen!
Viele Grüße,
Micha
@Micha81
Ganz so ist es nicht.
Der Mietvertrag läuft nur dann aus, wenn der ursprünglich genannte Grund auch eintritt.
Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Befristung überhaupt wirksam ist. Was steht denn genau im Mietvertrag als Grund der Befristung?
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Hallo hh!
TE schrieb *Eigenbedarf*!
Es hörte sich zumindest so an, als hätte der Mieter unterschrieben und erwartet nun, dass der Vertrag einfach verlängert wird?!
Vielleicht hab ich`s auch falsch verstanden!
Ist etwas wirr geschrieben, die Frage...
Viele Grüße,
Micha
Also es wurd vor 2 jahren ein befristeter Vertrag unterschrieben und endet nur wenn es eigenbedarf ist,das ist es aber definitiv nicht,habe ich ja schriftlich ist ein anderer Grund....Differenz mit einem Mieter.....
Wenn im Mietvertrag als Grund nur das Wort 'Eigenbedarf' angeführt ist, dann ist die Befristung unwirksam.
Die Begründung muss nachvollziehbar und überprüfbar sein. Insbesondere muss zwingend angegeben sein, für wen der Eigenbedarf geltend gemacht wird.
Es handelt sich dann um einen unbefristeten Vertrag. Aufgrund der mangelhaften Begründung des Eigenbedarfs hat der Vermieter aus meiner Sicht keine Möglichkeit zur Beendigung des Mietvertrages zum 30.04.
Da der Mietvertrag nach § 575 BGB
unbefristet ist, muss er auch gar nicht formell verlängert werden.
also ich habe nochmal nachgeschaut,es steht
1)das der mietvertrag befristet ist bis 30.04.2007 (Eigenbedarf).
Der aber nicht vorliegt,habe von ihm schriftlich wegen Differenzen mit Mieter,was ihn aber gar nix angeht das hat mit jemanden aus unserem Haus zu tun
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