Mietvertrag - Frage zur Indexmietklausel und Basisjahr

29. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aki92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag - Frage zur Indexmietklausel und Basisjahr

Hallo,

ich habe einen Mietvertrag für einen neuen Stellplatz vom Vermieter vorgelegt bekommen, in der eine Indexmieterhöhungsklausel vorhanden ist, die wie folgt lautet:

"Eine Anpassung des Mietpreises kann erfolgen, wenn der Lebenshaltungskostenindex - Basis 1991 = 100 - eines 4 Personenhaushaltes mit mittlerem Einkommen des allein verdienenden Haushaltungsvorstandes sich um mehr als 10 Prozentpunkte verändert."

Weshalb bezieht man sich hier auf das Basisjahr von 1991? Kann ich nach einem Jahr ausgehend vom Basisjahr 1991 mit einer Mieterhöhung rechnen? Soweit ich weiß, müsste doch der Preisindex als Basis in dem Jahr genommen werden, in dem auch der Vertragsabschluss durchgeführt wurde.

Gruß, Aki

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Aki92):

"Eine Anpassung des Mietpreises kann erfolgen, wenn der Lebenshaltungskostenindex - Basis 1991 = 100 - eines 4 Personenhaushaltes mit mittlerem Einkommen des allein verdienenden Haushaltungsvorstandes sich um mehr als 10 Prozentpunkte verändert."


Hallo,
die 10% Veränderung wurden noch in den 90ern erreicht, sodass die Miete sofort erhöht werden kann. Und nur das möchte der Vermieter mit der Klausel erreichen.
MfG
Mark

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Die vorige Antwort ist Schwachsinn. Es wird hier vermutlich nur ein sehr alter Vordruck verwendet.

Es gibt in Deutschland einen Verbraucherpreisindex (siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherpreisindex_f%C3%BCr_Deutschland ). Dieser bezieht sich immer auf ein Basisjahr. Das war einmal das Jahr 1991, aktuell ist es laut dem wikipedia Eintrag 2010. Insoweit verwendet der Mietvertragsvordruck also einen veralteten Index.

Das wird aber maximal zum Problem, wenn der Vermieter irgendwann damit eine Mieterhöhung begründen will. Denn dazu bräuchte er eine Veränderung dieses Indexes, somit den Index der letzten Mietvertragsänderung bzw. des Mietvertragsabschlusses und den Index zum Zeitpunkt der gewünschten Änderung. Dieser Unterschied muss mehr als 10 Prozentpunkte sein, um eine Mieterhöhung nach Mietvertrag zu ermöglichen. Der Index zum Jahr 1991 ist irrelevant. Dieses Jahr bildet nur die Basis der Indexberechnung.

PS: Stellplatzmietverträge genießen keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Von daher ist die Sache mit der Mieterhöhung in der Regel nicht so dramatisch, sofern nicht besondere Kündigungsfristen im Mietvertrag vereinbart werden.

-- Editiert von cauchy am 29.12.2018 18:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aki92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mark72):
die 10% Veränderung wurden noch in den 90ern erreicht, sodass die Miete sofort erhöht werden kann. Und nur das möchte der Vermieter mit der Klausel erreichen.


Nur weil in den 90ern die 10%-Änderung erreicht wurde, kann der Vermieter alle zwölf Monate die Miete entsprechend der Veränderung des Preisindexes zum Vorjahr ändern oder kann der Vermieter sogar die Veränderung ab 1991 zu Grunde legen und die Miete um ca. 57% erhöhen?

Edit: Hat sich erledigt. Danke an Cachey!

-- Editiert von Aki92 am 29.12.2018 18:33

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