Mietvertrag Genossenschaft, Bürgschaft?

5. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
ronhill
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Genossenschaft, Bürgschaft?

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen zu einem Mietvertrag bei einer Genossenschaft.
Mein Freund ist dort Mitglied und ich nicht. Jetzt wurde ich in dem Mietvertrag als Bürge eingetragen:

Zitat:
§7 Bürgschaft
(1) Die Lebensgefährtin des Mitglieds, - MEIN NAME-, übernimmt durch Mitunterzeichnung des Vertrages als Bürge für die Verbindlichkeiten des Mitglieds aus dem Nutzungsvertrag die selbstschuldnerische Bürgschaft, die der Höhe nach auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nutzungsgebühr begrenzt ist; Betriebskosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben für die Berechnung der Höhe der Bürgschaft unberücksichtigt.
(2) Sobald sie die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft erwirbt, kann Sie dem Vertrag durch ausdrückliche Erklärung beitreten, Sie tritt damit in alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.


Frage 1: Ich habe mich ein wenig schlau gemacht im Internet über diese selbstschuldnerischen Bürgschaften und nun bin ich total verunsichert. Wenn ich diesen Abschnitt so wie er da geschrieben steht unterschreibe, bürge ich also für meinen Freund selbst wenn ich (zum Beispiel bei Trennung oder Sonstiges) ausziehen würde - also quasi für immer?

Frage 2: Würde es demnach eventuell auch ausreichen wenn ich verlangen würde, das dort noch ein dritter Punkt vereinbart wird der beinhaltet, dass ich diese Bürgschaft beendet werden kann sobald ich ausziehen sollte, oder wäre selbst dafür hinterher dann noch eine Zustimmung des Vermieters/der Genossenschaft notwendig?

Ich hab als Nichtmitglied laut der Genossenschaft kein Recht in den Mietvertrag mit aufgenommen zu werden, finde es aber auch eigenartig dass ich garnicht im Mietvertrag erwähnt werde, außer als Bürge. Ich kann es mir leider nicht leisten mir selber Anteile zu kaufen.
Zitat:
Genossenschaft schließt mit
-Name meines Freundes-
diesen Dauernutzungsvertrag


Frage 3: Gibt es, außer als Bürge in dem Vertrag aufgenommen zu werden, sonstige Möglichkeiten für mich?

Darüberhinaus muss ich in diesem Vertrag viermal unterschreiben und werde anders erwähnt, einmal lediglich als "Selbstschuldnerische Bürgin", einmal "Lebensgefährtin als selbstschuldnerische Bürgin" und zweimal sogar als "Ehepartnerin".

Erwähnt werden sollte denke ich auch, dass ich derzeit Arbeitssuchend bin und vorerst noch Leistungen vom Jobcenter beziehen muss. (Diese Übernehmen ja auch eine Kautionsgarantie, die ja auch nochmal zusätzlich eine Absicherung ist) Und mein Freund ist krankgeschrieben und bei der Grundsicherung. Dass man sich da am liebsten Vierfach absichern will, kann ich sogar nachvollziehen, aber die Verantwortung und Konsequenzen für meinen Freund, auf eine eventuell nicht kündbare Zeit, möchte ich deshalb nun auch nicht zwingend tragen..

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich keinerlei Ahnung davon habe und mir nur von allen Seiten gesagt wird, dass man NIEMALS eine Bürgschaft unterschreibt, was uns natürlich nur noch mehr verunsichert.

Danke schon mal!

Liebe Grüße
ronhill

-- Editier von ronhill am 05.11.2015 01:05

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Frage 1: Ich habe mich ein wenig schlau gemacht im Internet über diese selbstschuldnerischen Bürgschaften und nun bin ich total verunsichert. Wenn ich diesen Abschnitt so wie er da geschrieben steht unterschreibe, bürge ich also für meinen Freund selbst wenn ich (zum Beispiel bei Trennung oder Sonstiges) ausziehen würde - also quasi für immer?


Ohne zeitliche Begrenzung bis zur Beendigung des Vertrages.


Zitat:
Frage 2: Würde es demnach eventuell auch ausreichen wenn ich verlangen würde, das dort noch ein dritter Punkt vereinbart wird der beinhaltet, dass ich diese Bürgschaft beendet werden kann sobald ich ausziehen sollte, oder wäre selbst dafür hinterher dann noch eine Zustimmung des Vermieters/der Genossenschaft notwendig?


Verlangen kann man viel - die andere Seite muss dem nur zustimmen.


Zitat:
Ich kann es mir leider nicht leisten mir selber Anteile zu kaufen.


1 Anteil (i.d.R. 50,-- € bis 150,-- €) müsste ausreichen (i.d. Satzung nachlesen!).


Zitat:
Frage 3: Gibt es, außer als Bürge in dem Vertrag aufgenommen zu werden, sonstige Möglichkeiten für mich?


Ggfs. Untermietvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von ronhill):
mir nur von allen Seiten gesagt wird, dass man NIEMALS eine Bürgschaft unterschreibt, was uns natürlich nur noch mehr verunsichert.


Guter Rat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hansolo78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey
Denke auf der Webseite https://deutsche-wohnbaugenossenschaft.de kann man zum Thema gute Informationen finden.
hoffe es hilft.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von ronhill):
Ich habe mich ein wenig schlau gemacht im Internet über diese selbstschuldnerischen Bürgschaften und nun bin ich total verunsichert. Wenn ich diesen Abschnitt so wie er da geschrieben steht unterschreibe, bürge ich also für meinen Freund selbst wenn ich (zum Beispiel bei Trennung oder Sonstiges) ausziehen (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) würde - also quasi für immer?

Ja die Bürgschaft hat Gültigkeit so lange der Freund in der Wohnung der Genossenschaft ist. Wenn der Freund ohne die Bürgschaft die Wohnung nicht erhält, lasst die Finger weg.
Die Art der Bürgschaft ist für die Genossenschaft ein Freibrief, sie muss nicht mal umständlich beim Freund die Forderung versuchen ein zu treiben, sondern kann sich immer ohne Umwege direkt an den Bürgen halten.
Zitat (von ronhill):
mir nur von allen Seiten gesagt wird, dass man NIEMALS eine Bürgschaft unterschreibt, was uns natürlich nur noch mehr verunsichert.

Stimmt total, auf keinen Fall bürgt man für so was.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Man sollte schon gar nicht bürgen, wenn man die Kohle im Ernstfall gar nicht zur Verfügung hat. Das kann böse ins Auge gehen, denn im Fall der Fälle wird rücksichtslos beigetrieben.

Finger weg lassen, unbedingt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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