Hallo!
Ich habe ein paar Fragen zu einem Mietvertrag bei einer Genossenschaft.
Mein Freund ist dort Mitglied und ich nicht. Jetzt wurde ich in dem Mietvertrag als Bürge eingetragen:
Zitat:§7 Bürgschaft
(1) Die Lebensgefährtin des Mitglieds, - MEIN NAME-, übernimmt durch Mitunterzeichnung des Vertrages als Bürge für die Verbindlichkeiten des Mitglieds aus dem Nutzungsvertrag die selbstschuldnerische Bürgschaft, die der Höhe nach auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nutzungsgebühr begrenzt ist; Betriebskosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben für die Berechnung der Höhe der Bürgschaft unberücksichtigt.
(2) Sobald sie die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft erwirbt, kann Sie dem Vertrag durch ausdrückliche Erklärung beitreten, Sie tritt damit in alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Frage 1: Ich habe mich ein wenig schlau gemacht im Internet über diese selbstschuldnerischen Bürgschaften und nun bin ich total verunsichert. Wenn ich diesen Abschnitt so wie er da geschrieben steht unterschreibe, bürge ich also für meinen Freund selbst wenn ich (zum Beispiel bei Trennung oder Sonstiges) ausziehen würde - also quasi für immer?
Frage 2: Würde es demnach eventuell auch ausreichen wenn ich verlangen würde, das dort noch ein dritter Punkt vereinbart wird der beinhaltet, dass ich diese Bürgschaft beendet werden kann sobald ich ausziehen sollte, oder wäre selbst dafür hinterher dann noch eine Zustimmung des Vermieters/der Genossenschaft notwendig?
Ich hab als Nichtmitglied laut der Genossenschaft kein Recht in den Mietvertrag mit aufgenommen zu werden, finde es aber auch eigenartig dass ich garnicht im Mietvertrag erwähnt werde, außer als Bürge. Ich kann es mir leider nicht leisten mir selber Anteile zu kaufen.
Zitat:Genossenschaft schließt mit
-Name meines Freundes-
diesen Dauernutzungsvertrag
Frage 3: Gibt es, außer als Bürge in dem Vertrag aufgenommen zu werden, sonstige Möglichkeiten für mich?
Darüberhinaus muss ich in diesem Vertrag viermal unterschreiben und werde anders erwähnt, einmal lediglich als "Selbstschuldnerische Bürgin", einmal "Lebensgefährtin als selbstschuldnerische Bürgin" und zweimal sogar als "Ehepartnerin".
Erwähnt werden sollte denke ich auch, dass ich derzeit Arbeitssuchend bin und vorerst noch Leistungen vom Jobcenter beziehen muss. (Diese Übernehmen ja auch eine Kautionsgarantie, die ja auch nochmal zusätzlich eine Absicherung ist) Und mein Freund ist krankgeschrieben und bei der Grundsicherung. Dass man sich da am liebsten Vierfach absichern will, kann ich sogar nachvollziehen, aber die Verantwortung und Konsequenzen für meinen Freund, auf eine eventuell nicht kündbare Zeit, möchte ich deshalb nun auch nicht zwingend tragen..
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich keinerlei Ahnung davon habe und mir nur von allen Seiten gesagt wird, dass man NIEMALS eine Bürgschaft unterschreibt, was uns natürlich nur noch mehr verunsichert.
Danke schon mal!
Liebe Grüße
ronhill
-- Editier von ronhill am 05.11.2015 01:05