Mietvertrag Gültigkeit der Unterschriften

3. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietvertrag Gültigkeit der Unterschriften

Hallo,

ich habe eine tolle Wohnung nach langer Suche gefunden und letzte Woche den Mietvertrag unterschrieben und diese Woche den gegenzeichneten Mietvertrag erhalten. Kontakt und Unteschrift sind durch eine Hausverwaltung gegeben. Nun bin ich durch Zufall auf das Thema gestoßen, da ich mir bis jetzt keine Gedanken dazu gemacht habe. Möchte ich eigntlich auch nicht, da ich gerade im Umzugsstress bin! :( .

Aus dem Mietvertrag geht auch deutloch hervor, dass eine Vertretung vohanden ist:

Vermieterin XY
vertreten durch
Hausverwaltung ZZ


Unterschrift ist durch einen Mitarbeiter der Hausverwaltung gegeben und glaube dort steht (nicht genau lesbar): i. A. mit Unterschrift.

Also im Auftrag und ein Stempel der Hausverwaltung ist auch dabei! Allerdings ist dieser Stempel genau über meine eigene Unterschrift gesetzt worden und nicht über die des Mitarbeiters?!

Ich habe tatsächlich alle google Einträge gelsen dazu gelsen und von "mit i.A. ist ungültig" oder "aber mit Stempel ist wieder gültig" alles gelsen.

Siehe auch hier: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/wirksame-vertretung-mit-zusatz-i-a-und-firmenstempel_210_543400.html


Da ja Vermieter oft durch Hausverwaltung vertreten werden, frage ich mich, was dort die gängige Praxis ist?!

Ist obige Unteschrift gültig?

Kann mich evtl in Zukunft der Vermieter kündigen wegen Formfehler?

Vielen Dank!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

1. Miete schon bezahlt?
2. Kaution auch schon voll bezahlt?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Wieso? Nein, mache ich noch.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Wieso?

Weil spätestens dann der Vertrag wohl konkludent geschlossen wäre.


Im übrigen kann man diese Verträge auch mündlich schließen, eine Unterschrift ist also gar nicht nötig.


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#4
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke. Aber

Zitat (von Harry van Sell):
Im übrigen kann man diese Verträge auch mündlich schließen, eine Unterschrift ist also gar nicht nötig.


Zitat:
Wenn Ihnen der Vermieter nach einer mündlichen Zusage einen schriftlichen Vertrag zur Unterzeichnung zukommen lässt, ist gemäss einem Urteil des Bundesgerichts vom 2. 7. 1980 von einem solchen Vorbehalt der schriftlichen Form auszugehen. Also kommt der Mietvertrag nicht zustande, wenn Sie nicht unterzeichnen.


https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fallbeispiele/m-p/muendliche-zusage.html

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Du hättest schon mal erwähnen können, das Du in der Schweiz gemietet hast.
Wir beschäftigen uns hier nämlich mit deutschem Recht, in sofern bitte alle Antworten streichen.
Keine Ahnung wie das in der Schweiz geregelt ist.


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#6
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Weiterhin, zahle ich die Kaution in 3 Teilen. Bin ich nach 1. Zahlung auch "sicher". Weiter zur Miete, da ich Mitte des Monats einziehe, ist die Höhe der Miete etwas unscharf. Der Verwalter meinte, die Hälfte ist ok. Aber was wenn der Monat 31 Tage etc. hat?Nicht dass mir da ein Strick draus gedreht wird, weil ich für einen Tag weniger Miete gezahlt habe...

Solte ich nochmal Ihn auffordern mir per mail die genaue Höhe für Miete und Teilzahlung der Kaution zu bestätigen?

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#7
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Sorry, dachte das wäre für deutsch... Nicht gesehen, dass das ch ist...

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Weiter zur Miete, da ich Mitte des Monats einziehe, ist die Höhe der Miete etwas unscharf.

Unscharf ist eher "Mitte des Monats" ...



Zitat (von Lambdchen2):
Der Verwalter meinte, die Hälfte ist ok.

Da er den Vermieter vertritt, wäre das dann auch verbindlich.



Zitat (von Lambdchen2):
Solte ich nochmal Ihn auffordern mir per mail die genaue Höhe für Miete und Teilzahlung der Kaution zu bestätigen?

Kann man machen, insbesondere die Klarstellung zur Höhe der Miete.
Hat man die Kaution nicht überwiesen?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#9
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie gesagt, Kaution würde in 3 Teilen überwiesen, nächste WOche die erste samt Miete.

Ja, aber zum besipiel 15. Agust bei 31 Tagen. Da zähle ich ohne selbst den 15. einzuschließen 16 Tage. Also einen mehr. Nicht, dass da mir einen Strick darausgedreht wird wegen 1 bis 2 Tage weniger Miete? ...

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#10
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Hoffe, andere haben dann auch noch eine Meinung zum dem ursprünglichen Thema? :-)

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Da zähle ich ohne selbst den 15. einzuschließen 16 Tage. Also einen mehr. Nicht, dass da mir einen Strick darausgedreht wird wegen 1 bis 2 Tage weniger Miete? ...

Zur Sicherheit könnte man ja 1-2 Tage zurechnen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
den Mietvertrag unterschrieben und diese Woche den gegenzeichneten Mietvertrag erhalten.
Der MV ist unterschrieben, soweit alles klar. Viele Vermieter bevollmächtigen Hausverwaltungen mit dem Verwaltungskram. Das ist üblich, erlaubt und sollte auch nicht erschrecken, wenn man nun was im Netz liest.

1. Findet sich im MV, wann die Kaution zu zahlen ist? Dann mache man das. Gute HV verweisen längst auf die Möglichkeit, die K in 3 Raten zahlen zu können.
2. Findet sich im MV, wann die 1. Miete auf dem Konto sein muss? Dann mache man auch das. Möglichst zirkle man nicht um 1Tag herum.

Zitat (von Lambdchen2):
Möchte ich eigntlich auch nicht, da ich gerade im Umzugsstress bin!
Dann lass das doch einfach. Schau in deinen Mietvertrag. :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja vielen Dank! Miete Kaution ist der Zeitpunkt standardmäßig erwähnt, bzw. ich soll das spätenstens zur Übergabe überwiesen haben!

Also keine Panik, wenn ein Mitarbieter der Hauverwaltung das unterschrieben hat (allerdings mit i.A) und der Stempel ist leider über meine Unterschrift direkt steht?

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Also keine Panik, wenn ein Mitarbieter der Hauverwaltung das unterschrieben hat (allerdings mit i.A) und der Stempel ist leider über meine Unterschrift direkt steht?
i.A. heißt, dass die Hausverwaltung im Auftrag des Vermieters tätig wird. Alles o.k.
Zitat (von Lambdchen2):
Miete Kaution ist der Zeitpunkt standardmäßig erwähnt,
Was ist das für ein Satz?
Die Miete wird monatlich zum Monatsbeginn fällig. Jeden Monat. Spätestens am 3.Werktag muss sie auf dem Konto sein.
Wenn dein Mietbeginn der 15.8. ist, und du am 15.8. den Schlüssel haben willst, dann sollte die Miete für den halben Monat am 15.8. auf dem Konto sein. Es bleibt dir überlassen, ob du nun taggenau ausrechnest, wie viel das ist...oder die Hälfte der vereinbarten Monatsmiete überweist.
Der Vermieter bzw. die HV i.A. scheint ja nicht so kleinteilig zu sein.

Zitat (von Lambdchen2):
ich soll das spätenstens zur Übergabe überwiesen haben!
die Kaution ist 1x zu zahlen. Sie soll spätestens bei Mietbeginn zur Schlüsselübergabe auf dem Konto sein. Falls du also am 15.8. die Übergabe hast, dann eben bitte so überwiesen, dass die Kaution+halbe Monatsmiete am 15.8. auf dem Konto sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
die Kaution ist 1x zu zahlen.


Es besteht doch aber die Möglichkeit der 3 Teile...Oder was meinst du?



Bei der Übergabe wird ein Kollege des Mitarbeietrs der HV vor Ort sein. Sollte dieser das Übergabeprotokoll ach mit Stempel unterschrieben?
Falls nicht, sollte ich auf den Stempel bestehen?

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Sollte dieser das Übergabeprotokoll ach mit Stempel unterschrieben?

In der Regel unterschreibt man mit einer Unterschrift, aber auch ein Stempel geht



Zitat (von Lambdchen2):
Falls nicht, sollte ich auf den Stempel bestehen?

Nö. Wenn er keinen hat, steht man etwas doof da.


Einen unabhängigen Zeugen würde ich mitnehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Anami):
i.A. heißt, dass die Hausverwaltung im Auftrag des Vermieters tätig wird. Alles o.k.


Nein, i.A. heißt, dass der Mitarbeiter im Auftrag der Hausverwaltung unterschreibt. Die Hausverwaltung handelt wiederum in Vertretung des Vermieters.

Zitat (von Lambdchen2):
Also keine Panik, wenn ein Mitarbieter der Hauverwaltung das unterschrieben hat


Nein, das ist ein völlig normales Vorgehen. Wie sollte es auch sonst gehen, wenn der Vermieter eine Hausverwaltung mit der Mietverwaltung beauftragt hat?

Zitat (von Lambdchen2):
Es besteht doch aber die Möglichkeit der 3 Teile...Oder was meinst du?


Ja, eine Klausel, mit der die Zahlung der vollständigen Kaution vor Mietbeginn gefordert wird ist unwirksam. Das hindert aber viele Vermieter aber nicht daran, die volle Kaution zu fordern und rumzuzicken, wenn er sie vor Schlüsselübergabe nicht erhalten hat.

Zitat (von Lambdchen2):
Bei der Übergabe wird ein Kollege des Mitarbeietrs der HV vor Ort sein. Sollte dieser das Übergabeprotokoll ach mit Stempel unterschrieben?


Ein Stempel ist nicht erforderlich. Es sollte aber deutlich werden, in wessen Auftrag der Mitarbeiter unterschreibt, also etwa so:

für den Vermieter:
Hausverwaltung XY
i.A. Unterschrift Mitarbeiter


wobei alles auch handschriftlich eingetragen sein kann. Bei einer nicht leserlichen Unterschrift des Mitarbeiters sollte dessen Name noch in Druckbuchstaben wiederholt werden.

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