Hallo zusammen,
ich habe eine neue Eigentumswohnung zur Vermietung. Da bisher noch keine Wohnung aus dem Haus übergeben wurde hat auch noch keine Eigentümerversammlung stattgefunden. Demnach gibt es auch noch keine Hausordnung.
Nun suche ich schon MIeter für die Wohnung und habe zwei konkrete Interessenten. Diese möchtend en Mietvertrag unterschreiben (rechtssicher -> Kündigung der bisherigen Wohnung), dieser verweist aber auf die mitgeltende Hausordnung.
Gibt es eine rechtssichere Formulierung, die ich in den Mietvertrag mit aufnehmen kann um zu sagen dass
- Die Hausordnung nach deren Verabschiedung durch die WEG nachgereicht wird und damit zum Bestandteil des Mietvertrags wird
- Der Mietvertrag hinfällig würde, sollten die Mieter die spätere Hausordnung nicht anerkennen / unterschreiben?
Ich will den Mietern nix böses, will aber am Ende nicht da stehen mit Mietern, die sich nicht an die Hausordnung halten müssen...
Danke und Gruß,
Martin
Mietvertrag: Hausordnung liegt noch nicht vor
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Rechtssicher bekommen Sie beim Anwalt, vergessen Sie nicht das eventuell Beschlüsse der WEG auch auf die Mietvertrag wirken können/müssen auch hier sollte ein Anwalt diesbezüglich formulieren. Das spricht jetzt nicht gegen dieses Forum oder seine Mitglieder jedoch sind das größtenteils Laien, es gibt absolut keine Rechtssicherheit hier.
-- Editiert von AltesHaus am 11.03.2020 17:13
So etwas rechtssicher zu formulieren und dem Mieter ausreichende Sicherheit zu geben, ist nahezu unmöglich. Auch für einen Anwalt. Nach Einzug des Mieters würde ich eine Mietvertragsauflösung oder Beendigung aus diesem Grund für gänzlich ausgeschlossen halten.ZitatGibt es eine rechtssichere Formulierung, die ich in den Mietvertrag mit aufnehmen kann um zu sagen dass :
- Die Hausordnung nach deren Verabschiedung durch die WEG nachgereicht wird und damit zum Bestandteil des Mietvertrags wird
- Der Mietvertrag hinfällig würde, sollten die Mieter die spätere Hausordnung nicht anerkennen / unterschreiben?
Es spricht natürlich nichts dagegen, einen Anwalt aufzusuchen. Der wird vermutlich im Brustton der Überzeugung irgendwas formulieren und dir verkaufen, dass dies sicher ist. Solange der Mieter dem folgt, wird das auch klappen. Wenn der Mieter dann die Hausordnung doch nicht unterschreibt, wird der Ballon meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich platzen.
-- Editiert von cauchy am 11.03.2020 17:21
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also ich würde den Ausführungen meines Anwalts immer und zu jeder Zeit mehr Vertrauen schenken, als jeglichen Ausführung des Teilnehmers cauchy in diesem Forum.
Rechtsgrundlage ist § 315 BGB.
Dabei ist zu beachten (LG Düsseldorf Az.: 21 T 38/08):
Durch die Regelungen kann nur eine Ausgestaltung bestehender Rechte und Pflichten der Mieter erfolgen. Neue zusätzliche Pflichten kann man als Vermieter durch die einseitig aufgestellte Hausordnung nicht einführen. Das bedeutet, dass man zum Beispiel die mietvertraglich bestimmten Ruhezeiten oder die Treppenhauspflicht detaillierter beschreiben kann. Aber eben nur, wenn die konkrete Pflicht bereits aufgrund des Mietvertrages besteht. Umgekehrt ist es auch nicht erlaubt mietvertraglich oder gesetzlich eingeräumte Rechte grundlegend einzuschränken oder gar aufzuheben.
Siehe auch: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/hausordnung-einfuehren-aendern/
AltesHaus und cauchy haben die Problematik trefflich beschrieben. Folglich läuft es darauf hinaus, dass Du den Mietvertrag erst dann schließen - und die HO rechtssicher einbinden - kannst, wenn sie beschlossen wurde, Bestandskraft erlangt hat und Dir vorliegt....
...was aber IMO leider auch seine Tücken beinhaltet. Erst kürzlich, in einen anderen Thread, hatte ich die Problematik angesprochen, dass eine WEG die Hausordnung ändert oder ergänzt.
Da "droht" genau dieses Ungemach wieder, zumindest in Bezug auf die Ergänzungen/Änderungen.ZitatIch will den Mietern nix böses, will aber am Ende nicht da stehen mit Mietern, die sich nicht an die Hausordnung halten müssen... :
Insofern wäre es schon interessant, was ein versierter Rechtsanwalt zu dem Thema raten würde.
Aber das Thema Hausordnung hat noch zahlreiche andere Facetten. Zu oft ist sie nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht. Für den Verwalter ist sie nicht wirklich ein "Schwert". Meistens fehlt es auch an den Möglichkeiten, dem Willen und dem Durchhaltevermögen der WEG, die HO durchzusetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass immer mehr Mieter die HO schlicht und einfach nicht lesen können (sprachliche Gründe) und/oder nicht verstehen können/wollen. Oder, mein persönliche Hit, der Meinung sind, alles was in der HO nicht geregelt ist, nach eigenem Gutdünken handhaben zu können. (aber ich schweife ab - SORRY)
VG
Roland
ZitatGibt es eine rechtssichere Formulierung, die ich in den Mietvertrag mit aufnehmen kann um zu sagen dass :
- Die Hausordnung nach deren Verabschiedung durch die WEG nachgereicht wird und damit zum Bestandteil des Mietvertrags wird
Damit wäre der Mieter Dir quasi ausgeliefert, täglich Treppenhaus reinigen und 5 Purzelbäume schlagen ?? Müsste er dann tun, wenn es drin steht, er hat sich ja quasi blind dazu verpflichtet.....
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