Hallo, erbitte dringend Antwort auf folgendes Problem:
Es lag ein gemeinsamer Mietvertrag vor (eheähnliche Gemeinschaft). Durch Trennung zieht ein Partner aus, anderer will wohnen bleiben (mit Kind). Dieser Wille war dem VM bereits vorher mündlich bekannt gemacht worden. Nun wurde der Teil, der wohnen bleiben will, vom eigenen Anwalt gebeten, "pro forma" den gemeinsamen Mietvertrag zu kündigen. Das ist nun 14 Tage her, ein neuer Vertrag liegt noch nicht vor.Bei Rückfrage beim eigenen Anwalt kam nun die Antwort, man möchte sich die Wochenendzeitung kaufen und den Wohnungsmarkt studieren.
Partner hat bei Auszug Teil der Möbel mitgenommen, darum neue Einrichtung gerade abgeschlossen. Ohne die anwaltliche Bitte (???) wäre die gemeinsame Kündigung nicht unterschrieben worden. Wo liegt im Ablauf der Dinge der Fehler?
MfG
K.Engel
Mietvertrag Kündigung /Rücknahme
13. September 2002
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Frage vom 13. September 2002 | 23:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Kündigung /Rücknahme
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#1
Antwort vom 18. September 2002 | 18:11
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 5x hilfreich)
Sieht schlecht aus. Ich würde die Kündigung wegen Irrtum bzw. arglistiger Täuschung anfechten - und dringend einen Anwalt aufsuchen.
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