Mietvertrag Klausel "Tierhaltung"‏

30. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Slyver
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Klausel "Tierhaltung"‏

Hallo Zusammen,

ich wohne seit 2 Monaten in einer neuen Mietwohnung. Mein sehnlichster wunsch war immer mir eine Katze anzuschaffen.
Somit habe ich auch in den vergangenen Wochen angefangen alle wichtigen utensilien anzuschaffen.
Heute kam mir die Idee auch mal den Vermieter zu fragen ob das auch "OK" geht.
Leider hat er mit dafür kein "OK" gegeben, da er schlechte erfahrungen gemacht hat in Vergangenheit da die Tiere, auf Deutsch gesagt
ins Treppenhaus *******n und pinkeln. Worauf ich wiedersprochen habe da die Katze nur ein Stubentiger ist und nichtmal auf den Balkon darf.

Er besteht da aber leider darauf da er sonst jeden das "OK" geben muss.
Desweiteren hat mein Nachbar ein Hund bzw. laut mein Vermieter wohnt in dieser Wochnung nebenan nur 1 Person die andere Person ist immer nur Gast und besitzer des Hundes(wobei nach meiner auffassung der Hund immer da ist),
daher ist der Hund auch Gast und er kann eigentlich nicht viel machen bzw. er möchte es auch nicht direkt rechtlich angehen.

In mein Mietvertrag steht:

"Das halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie beispielsweise Zierfischen und Wellensittichen bedarf der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen.
Die Einwilligung bezieht sich in diesen Fall nur auf ein Tier. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandene Schäden.

Aus einer anderwitigen Tierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten."


Ist die Aussage meines Vermieters rechtens?
Ich habe auch einiges im Netz zu vergangenen Urteilen gefunden wo Katzen als Kleintiere und sonst was fallen.

Wie kann ich mich verhalten?


Liebe Grüße + Herzlichen Dank für eure Hilfe.
Bin echt in Not... hab mir leider keinen großen gedanken gemacht da halt hier immer der Hund da war...

Grüße Thomas


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24 Antworten
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#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Somit habe ich auch in den vergangenen Wochen angefangen alle wichtigen utensilien anzuschaffen.
Heute kam mir die Idee auch mal den Vermieter zu fragen ob das auch "OK" geht.

Falsche Reihenfolge.

quote:
Ist die Aussage meines Vermieters rechtens?

Ja.
quote:
Urteilen gefunden wo Katzen als Kleintiere und sonst was fallen.

Wenn Du im Bezirk des Amtsgerichts wohnst, das das entschieden hat, kannst Du ja mal einen neuen Versuch starten.



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#2
 Von 
Slyver
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich gezielt bei mein Amtsgericht in Offenbach sollche fälle suchen?

Und ist es nicht verhaltsmässig übertrieben da die Katze nicht mal ins Treppenhaus kommt? Daher nicht dort Ihr geschäft verrichten kann.



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#3
 Von 
Slyver
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mangels abweichender Vereinbarungen im Mietvertrag, ist die Haltung üblicher Hunde und Katzen als zum typischen Wohngebrauch gehörig anzusehen. Dies gilt nicht nur für Eigentums- sondern auch für Mietwohnungen, verkündeten das AG Offenbach, AZ: 34 C 705/85 und das AG Dortmund, AZ: 119 C 110/89 . Daher ist ein pauschales Verbot der Haustierhaltung unzulässig, insbesondere, wenn bereits einzelne Mieter mit stiller Duldung oder gar Billigung des Vermieters Hunde und Katzen halten (AG Bonn, AZ: 6 C 101/87 ).

Wäre das hilfreich dieser beschluss?
Der Hund vom Nachbar wird ja auch still geduldet.

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#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Daher ist ein pauschales Verbot der Haustierhaltung unzulässig,


was bei dir aber gar nicht zutrifft

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#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mangels abweichender Vereinbarungen im Mietvertrag, ist die Haltung üblicher Hunde und Katzen als zum typischen Wohngebrauch gehörig anzusehen...

von Slyver am 30.11.2010 23:46 <hr size=1 noshade>


1. Man sollte immer vorsichtig sein, wenn aus den Urteilen diverser Amtsgerichte Häppchen herausgepickt und zu einer wunderschönen Kausalitätskette wieder zusammengesetzt werden. Mit diesem Verfahren wird man auch belegen könnne, dass die Erde eine Scheibe ist.

2. Die genannten Urteile, dass die Haltung von Hunden und Katzen zum typischen Wohngebrauch zählen sollte und damit vertragsgemäßer Gebrauch wäre, sind überholt.
Der BGH hat dazu entschieden:
"Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von Haustieren in dem Fall, dass eine wirksame mietvertragliche Regelung fehlt, zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört, erfordert, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet."
BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06


3. Das war hier keinesfalls das Thema. Lt. Sachverhalt soll es eine Vereinbarung über die Tierhaltung geben, die Kleintiere vom Erlaubnisvorbehalt ausnimmt und damit wirksam sein wird. Nun mag man sich ausgiebig darüber streiten, ob die Verweigerung der Erlaubnis gerechtfertigt war oder nicht. Die Antwort darauf wird es, soweit kann man sich problemlos am gennten BGH-Urteil oroentieren, nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfall geben können.



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#6
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Die Antwort darauf wird es, soweit kann man sich problemlos am gennten BGH-Urteil oroentieren, nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfall geben können.

Hast Du unter 2. nicht ausgeführt, daß eine Abwägung erst nötig ist, wenn es an einer wirksamen mietvertraglichen Regelung mangelt ?



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#7
 Von 
Slyver
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinen Fall ist es im Mietvertrag eindeutig geregel würde ich sagen oder?

Jedoch finde ich es nicht ganz rechtens, da mein Nachbar ja sozusagen einen Hund als Gast da hat.

Ich kann da ja genauso gut zu mein Freundin sagen die nicht bei mir Wohnt "Hey das ist deine Katze" ergo ist diese ebenso als Gast.

Wenn mein Vermieter den Hund duldet muss er auch die Katze dulden?!?!

Zumal ich auch die Katze heimlich in der Wohnung halten kann, da er nicht das recht auf eine Wohnungbegehung hat sowie die Katze weitaus ruhiger ist als ein Hund.



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#9
 Von 
Slyver
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



Zitat:
Wenn mein Vermieter den Hund duldet muss er auch die Katze dulden?!?!

Und schon sind wir beim Argument des Vermieters, das da lautete und für das du grad selber das beste Negativbeispiel lieferst:

quote:Er besteht da aber leider darauf da er sonst jeden das "OK" geben muss.



Ja da gebe ich dir vollkommen recht, ich gehe da ebenso als negativ voran. Wenn ich aber als Mustermieter an die sache ran gehen soll dann muss er erstmal als Mustervermieter auftreten und dann auch die sache mit den Hund regeln.
Ganz oder garnicht... sorry gehöre nicht zurechts Welt aber die sache ist einfach nicht Fair.

Könnt Ihr mir ein Rat geben wie ich verhalten soll?

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-- Editiert am 01.12.2010 15:30

-- Editiert am 01.12.2010 15:30

-- Editiert am 01.12.2010 15:31

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#11
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Hund nun mal nur zu Gast ist, kann er nichts machen. <hr size=1 noshade>

Das stimmt nicht so ganz:
quote:<hr size=1 noshade>Allerdings sollte sich der Hund nicht zu oft beim Mieter aufhalten. Als unzulässig können es Richter zum Beispiel ansehen, wenn ein regelmäßiger Besucher sein Tier immer mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner täglich mehrere Stunden dort befindet. Das sei dann kein "vorübergehender Aufenthalt" eines Hundes, sondern entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne untersagt werden (AG Rheine, Az. 4 C 673/03 ).

Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05 ).

In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93)." <hr size=1 noshade>


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#13
 Von 
Slyver
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dies ist aber der fall der Hund der sozusagen als Gast bei meinen Nachbarn verweilt ist meiner meinung immer da, das einzigste was ich gemerkt habe ist das mein Nachbar seit einigen Tagen weg ist (denke er ist im Urlaub) aber sonst ist der Hund 24h am Tag anwesend.

Ändert wohl aber auch nichts an meiner Sachlage.

Bin langsam echt der Meinung das ich mir einfach die Katze anschaffe und wenn er mal es mal merkt mal sehen was passiert, einzigste was passieren kann ist das er mich raus wirft und ich mir was neues suchen muss oder er wird es genauso dulden wie bei meinen Nachbarn :P

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#14
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wobei man sich als "achso grosser Tierfreund" schon darüber im Klaren sein sollte, dass es stark in Richtung Tierquälerei geht eine reine Wohnungskatze in Einzelhaft zu halten. Tierheime vermitteln sowas gar nicht und das aus gutem Grund. Also solltest du wirklich Tierfreund sein, dann wären das schon 2 Katzen.

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#15
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
wenn er mal es mal merkt mal sehen was passiert,

Dann aber nicht jammern.



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0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Doch.

Aber nur die Wenigsten und auch nur wenn sie wirklich nicht mehr wissen wohin mit den ganzen Katzen.

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#18
 Von 
mucki0712
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also du hast dem Mietvertrag so unterschrieben, dass du Kleintiere halten darfst (Vögel, Wellensittiche). Nix weiteres, d.h. keine Katzen oder Hunde.
Sollte dein VM mitbekommen,dass du dir doch heimlich ne Katze angeschafft hast, kann er dich fristlos kündigen und wohlmöglich noch Entschädigungsleistungen (wie z.B. die zahlung der Miete bis zum Einzug des nächsten Mieters) verlangen.
Ich würde mir das überlegen...
Frag doch deinen Vermieter, ob er nicht einen Nachtrag zu deinem MV anfertigen kann, in dem du eine eine Zustimmung erhälst, die nur für den Einzelfall (also für dich) erteilt wird. Diese kann aber bei Vorlage eines wichtigen Grundes widerrufen werden.
Und noch was: Du bist verpflichtet,deinen VM in die Wohnung zu lassen, wenn er da rein will. Es ist sein Eigentum und eigentlich in jedem Mietvertrag geregelt, wie und wann der VM in die Wohnung darf...

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#20
 Von 
Kugelfisch_01
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mucki0712
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@recht123nett: ooohhh, entschuldigung der Herr, dass hier einem gleich ein Strick draus gedreht wird, wenn man mal ein "t" vergessen hat...also ehrlich, sind wir hier in der Grundschule? Da versucht man zu helfen und andere Leute haben nix besseres zu tun als sich über Rechtschreibfehler auszulassen. Sowas gehört hier wirklich nicht hin!

quote:
Na na, nicht gleich so schamlos übertreiben.


Dazu kann ich nur sagen: Erstmal erkundigen, dann spotten!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Dazu kann ich nur sagen: Erstmal erkundigen, dann spotten!

Dauert dann aber länger.
Wo hast Du Dich denn diesbezüglich erkundigt ?



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#24
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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