Mietvertrag Kosten entstanden

8. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
dekzn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietvertrag Kosten entstanden

Hallo 123rechtler,

ich habe im Internet eine Wohnung gesucht und gefunden (immoscout). Ich habe mich dann darauf hin bei der Hausverwaltung nach der Wohnung informiert (telefonisch). Dieser Herr am Telefon meinte sie seie noch zu haben und ich solle meine letzten 3 Lohnstreifen, eine Schufaauskunft, sowie eine Mietschuldenfreiheit an ihn per Mail senden. Habe ich dann alles getan und habe darauf hin einen "Entwurf" von einem Mietvertraf zur Sichtung per Mail bekommen.

Ich habe dann diese Wohnung nicht genommen und habe der Hausverwaltung abgsagt. Darauf hin habe ich von der Hausverwaltung eine Rechnung für das Schreiben des Mietvertrages etc. bekommen. Insgesamt um die 70€.
Ist das rechtens?

Hier noch ein Zitat der Hausverwaltung:

" Ein Angebot habe ich im Internet als Wohnungsanzeige unterbreitet. Mit dem Einreichen Ihrer Unterlagen und der Bitte, den Mietvertrag zu schreiben (stimmt nicht - habe ihn nie dazu aufgefordert!!!), haben Sie einen auf Sie zugeschnittenen Auftrag ausgelöst. Dieser Mietvertrag ist für mich kostenpflichtig zu erwerben und nur auf Ihre Person ausgestellt. Er kann kein weiteres mal benutzt werden. "

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Das ist nicht rechtens, sprich nicht zu zahlen.

Hast Du die Wohnung überhaupt persönlich besichtigt oder wurde alles nur per E-Mail gemacht.

-- Editiert von Anitari am 08.03.2016 12:25

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
dekzn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe sie nicht besichtigt, weil ich sie bereits kenne. Ein entfernter Kumpel wohnte dort drin.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Das ist nicht rechtens und ich finde es erbämlich, wenn eine Hausverwaltung, die vom Vermieter für die Mietersuche und Wohnungsneuvermietung bezahlt wird, versucht hier zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das Haus-und-Grund-Formular, das tatsächlich nur einmal verwendet werden kann, kostet 5-6 Euro.

Hier noch der Link mit Rechtsgrundlagen dazu (nach Wohnungsvermittlungsgesetz unzulässig)
http://www.anwalt.de/rechtstipps/vertragsausfertigungsgebuehr-kosten-fuer-den-mietvertrag-abwaelzung-auf-den-mieter-zulaessig_045476.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
dekzn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie sicher bist du dir dabei? Wenn ich es wirklich drauf ankommen lasse mit dem Anwalt, dann möchte ich auch im 100%igen Recht sein.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von dekzn):
Wie sicher bist du dir dabei? Wenn ich es wirklich drauf ankommen lasse mit dem Anwalt, dann möchte ich auch im 100%igen Recht sein.

Hier im Forum sind natürlich nicht alle Details deiner Anfrage und der Anzeige auf immoscout bekannt. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr groß, dass diese Forderung nicht rechtmäßig ist. 100% wird dir aber erst ein Richter am Ende eines Prozesses geben können. Selbst ein Anwalt wird dir keine absolut sichere Antwort geben können.

Wir hatten vor gar nicht allzu langer Zeit einen ähnlich gelagerten Fall hier im Forum. Da ist nach Abschluss des Mietvertrages auch plötzlich eine Kostenforderung der Verwaltung für die Vertragserstellung aufgetaucht. Der Teilnehmer hatte sich hier erkundigt und sich dann auf Basis der Antworten entschieden, diese Forderung nicht zu zahlen. Nach einiger Zeit kam dann offenbar ein Anwaltsschreiben mit einer Mahnung und Zusatzgebühren. Der Teilnehmer hat kalte Füße bekommen und die Forderung plus erheblichen Mahngebühren doch noch überwiesen.

Worauf ich mit der Geschichte hinauswill: Entscheide dich jetzt, ob du zahlen willst. Dir sollte bewusst sein, dass da sehr hässlich klingende Schreiben von der Verwaltung und deren Rechtsanwälten kommen können. Die musst du dann auch ignorieren können und notfalls dann auch einem Mahnbescheid widersprechen. Es macht keinen Sinn, erstmal nicht zu zahlen und dann beim ersten Schreiben einzuknicken. Dann wird's einfach nur teurer. Und die Wahrscheinlichkeit ist recht groß, dass die Verwaltung zumindest ein bischen was an Drohkulisse aufbauen wird, um die Forderung - egal ob rechtmäßig oder nicht - bei dir einzutreiben.

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#6
 Von 
dekzn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Frage ist halt einfach nur, ist es rechtens oder nicht? Ich kann mir halt nur schwer vorstellen, dass diese Hausverwaltung einen Anwalt (ca. 150€ / h +X) beauftragt, bei einer Forderung von knapp 70,00€, wenn die sich nicht sicher sind auch 100% Recht zu bekommen.

Aber mal im Ernst. Mir war doch zu KEINER ZEIT bewusst, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist, sobald ich nicht unterzeichne. Hätten die dann auch statt 70,00€ 700,00€ aufrufen können? Oder 7.000€? Ich muss doch vorher wissen was auf mich zukommt oder nicht?

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von dekzn):
Ich kann mir halt nur schwer vorstellen, dass diese Hausverwaltung einen Anwalt (ca. 150€ / h +X) beauftragt, bei einer Forderung von knapp 70,00€, wenn die sich nicht sicher sind auch 100% Recht zu bekommen.

Je nachdem wie groß die Verwaltung ist, haben die eh schon Vertragsanwälte. Die entsprechenden Mahnschreiben sind dann auch bereits standartisiert und die Kosten für das Versenden der Schreiben minimal. Wie sonst sollten diese ganze Abofallen-Betreiber gewinnbringend arbeiten? Nichts anderes kann hier passieren. Die Verwaltung probiert es halt aus. Wenn jeder 5.te bezahlt, macht sie vermutlich immernoch einen guten Schnitt.

Zitat (von dekzn):
Die Frage ist halt einfach nur, ist es rechtens oder nicht?

Irgendwo wird es vermutlich einen Verweis auf irgendeine AGB geben, wo die Kosten drinstehen. Damit wird das ganze nicht rechtens, aber damit wird die Verwaltung versuchen zu argumentieren.

Lolle hat dir bereits einen passenden Link genannt. Lies dir die Seite aufmerksam durch und entscheide selber. Anitari hat dir übrigens auch schon einen Hinweis gegeben: Fernabsatzgesetz. Wenn du auf dein Widerrufsrecht nicht hingewiesen wurdest, dann könntest du einen eventuell konkludent geschlossenen Vertrag vermutlich immernoch widerrufen. Das ist aber ein recht kompliziertes Thema und wahrscheinlich wird bei Immoscout auch dazu irgendwo etwas in den AGB's stehen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von dekzn):
Die Frage ist halt einfach nur, ist es rechtens oder nicht?

Die Antwort hast Du bekommen. Wenn Dir das nicht reicht, dann zahl oder geh zum Anwalt.

Zitat (von dekzn):
Ich kann mir halt nur schwer vorstellen, dass diese Hausverwaltung einen Anwalt (ca. 150€ / h +X) beauftragt

Informier Dich erst mal, was ein Anwalt kostet. Es kann bei solchen Kleinforderungen zwar durchaus problematisch sein, einen zu finden, der nach RVG abrechnet, wenn die Verwaltung aber mit einem Anwalt zusammenarbeitet, dann wird der auch das machen. Und falls die vor Gericht gewinnen, musst Du den Anwalt (nach RVG) bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dekzn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Bin zwar etwas schlauer als vorher, kann jedoch trotzdem keine Entscheidung treffen. Wieso ist das alles so schwammig?

Ich habe ihn doch NIE gesagt er soll mir einen Vertrag erstellen und ich wurde NIE darauf hingewiesen, dass Kosten entstehen. Ich peile das einfach nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Recht ist halt nicht so einfach.
M.E. gibt es zwei Gründe dafür, dass die Mietvertragsausfertigungsgebühr nicht rechtens ist.

1) Du hast Dich lediglich auf eine Annonce hin als Interessent gemeldet, auf ausdrücklichen Wunsch der Hausverwaltung bereits die gewünschten Unterlagen eingereicht - und es wurde niemals darüber gesprochen, ob Du die Wohnung überhaupt "nimmst" - ob also ein Mietvertrag ausgefertigt werden soll. Ein Indiz dafür könnte auch sein, dass es vielleicht niemals überhaupt auch nur zur Besichtigung der Wohnung gekommen war.
2) Ein vom Vermieter bereits für seine Tätigkeit hinsichtlich Mietersuche/Neuvermietung bezahlter Hausverwalter, darf nicht noch zusätzlich vom Mieter abkassieren.

Nur: Wenn irgendetwas daran nicht genauso zutrifft, dann sieht es auch rechtlich wieder anders aus. Sehr viel hast Du ja zum Sachverhalt nicht geschrieben und oft kommt es auf winzige Kleinigkeiten an, was tatsächlich recht ist.
Weisst Du z.B. sicher, dass der Hausverwalter (derjenige, der die Rechnung gestellt hat) vom Vermieter für seine Mietersuch-Tätigkeit bezahlt wird?

Du kannst einen Versuch wagen (Rechnung nicht bezahlen und Erwiderung antworten), abwarten wie der Hausverwalter darauf reagiert.
Sicherer ist es vorher einen Rechtsanwalt dazu zu befragen (Erstberatung 140 Euro).
100% sicher kannst Du Dir aber nur sein, wenn Du ein Urteil in der Hand hast zu Deinem ganz speziellen Fall.

Signatur:

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