Mietvertrag | Küche

11. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Elkstone
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietvertrag | Küche

Hallo ins Forum,

ich möchte eine Eigentumswohnung vermieten. Da diese nach dem Auszug des Vormieters sehr ramponiert war, habe ich diese umfassend renovieren müssen. Auch die Küche musste komplett erneuert werden (diese hat ca. 6.000 Euro gekostet), da sich meine Mieter wohlfühlen sollen.

Wie mache ich das nun aber mit dem Mietvertrag. Ich möchte die Küche nicht separat für einen festen zusätzlichen monatlichen Betrag vermieten, sondern diese soll in der Grundmiete enthalten sein. Dafür soll dann aber der Mieter auch für mögliche Schäden/Reparaturen aufkommen. Hierzu habe ich folgende Formulierung aufgenommen:

"Mitvermietet ist eine Einbauküche (inkl. Herd, Backofen, Geschirrspüler, Dunstabzugshaube). Diese wird den Mietern während der Mietdauer zur kostenlosen Nutzung überlassen. Diese ist pfleglich zu behandeln, die Reinigung und Wartung ist gemäß den Herstelleranweisungen durchzuführen. Das Reparaturrisiko trägt nach Ablauf der Garantie der Mieter. Defekte Elektrogeräte sind vom Mieter durch gleichwertige Geräte zu ersetzen. "

Meine Frage: Kann man das so machen? Bleibt die Küche dann formal auch noch mein Eigentum - oder schafft das Missverständnisse ("kostenlose Nutzung") derart, dass ein Mieter diese dann bei Auszug "mitnehmen" kann?
Sollte man noch irgenden einen Passus aufnehmen, dass die Küche Eigentum des Vermieters bleibt?
Sollte man noch einen Passus aufnehmen, wie es im Fall ist, dass der Mieter z.B. einen neuen Herd einbaut, dann doch auszieht und nun dafür einen Ausgleich möchte?


Falls jemand einen geeigneteren Vorschlag hat, gerne.


-- Editiert von Elkstone am 11.01.2022 17:55




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129531 Beiträge, 41315x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
Meine Frage: Kann man das so machen?

Kann man machen, fraglich ob ein Mieter darauf reinfällt.



Zitat (von Elkstone):
Falls jemand einen geeigneteren Vorschlag hat, gerne.

Einfach damit leben, das man als Vermieter ein entsprechendes Risiko hat, dass einem keiner abnimmt. Das Risiko in die Miete einkalkulieren und sich an Gesetze und Rechtsprechung halten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12305.05.2023 22:02:31
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
"Mitvermietet ist eine Einbauküche (inkl. Herd, Backofen, Geschirrspüler, Dunstabzugshaube)

Zitat (von Elkstone):
Defekte Elektrogeräte sind vom Mieter durch gleichwertige Geräte zu ersetzen.


Aber ist sowas fair?
Einerseits zählt der Mieter Miete für die Küche.
Andererseits muss er defekte Geräte auf eigene Kosten ersetzen, besonders wenn er/sie dieser Defekt nicht selbst verschuldet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10814 Beiträge, 4750x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
Kann man das so machen?
Unwirksam.

Sei dir bewusst, ein Vermieter hat Rechte und Pflichten. Gesetze kann man nicht einfach mal so umgehen. Wer soll dir denn glauben, dass du eine neue, 6000 Euro Küche kostenlos Fremden überlässt? Natürlich ist der Preis für die Küche irgendwie im Mietpreis inkludiert. Genau dann gilt aber nunmal Mietrecht und das gestattet maximal die bekannten Kleinreparaturenregeln.

Du wirst sicherlich im Internet diverse Seiten mit solchen Konstruktionen wie von dir gewünscht finden. Letztlich bauen Vermieter mit solchen Vereinbarungen auf die Dummheit ihrer Mieter. Genauer das die Mieter nicht herausfinden, dass die Klauseln rechtlich nicht haltbar sind. Aber willst du wirklich ein Betrüger sein? Die Frage meine ich ernst. Strafrechtlich wärst du vermutlich keiner, aber moralisch wärst du einer.

Zitat (von Elkstone):
Sollte man noch einen Passus aufnehmen, wie es im Fall ist, dass der Mieter z.B. einen neuen Herd einbaut, dann doch auszieht und nun dafür einen Ausgleich möchte?
Dazu gibt es Gesetze, welche nicht zum Nachteil des Mieters änderbar sind, siehe § 552 BGB bzw. § 539 BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1866 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
Falls jemand einen geeigneteren Vorschlag hat, gerne.


Diese Küche ist z.B. nach 15 Jahren abgeschrieben. Berechne dem Mieter eine Gebühr von Kaufpreis € 6.000,00/15 Jahre, das wären mtl.ca.€ 32,00. Kleinreparaturklausel ohnehin.
Oder stelle dem Mieter anheim, alle Elektrogeräte selbst zu bezahlen, die Küchenmöbel werden kostenlos gestellt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50110 Beiträge, 17558x hilfreich)

Zitat (von Elkstone):
Ich möchte die Küche nicht separat für einen festen zusätzlichen monatlichen Betrag vermieten, sondern diese soll in der Grundmiete enthalten sein.


Abgesehen davon, dass das unwirksam ist, kann das auch aus anderen Gründen nachteilig sein. Wenn Du irgendwann mal eine Mieterhöhung durchsetzen willst, dann gilt als ortsübliche Vergleichsmiete diejenige ohne Küche.

Da ist es besser, einen festen Betrag für die Küche zu vereinbaren, denn der kann dann zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete vereinbart werden.

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