Mietvertrag - Miete geändert neuer Mietvertrag?

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Mietvertrag - Miete geändert neuer Mietvertrag?

Kurze Frage:

Wenn ein Mietvertrag von einer Inklusvimiete (mit allen Kosten) geändert wird in einen Mietvertrag mit einer ausgewiesenne Nettokaltmiete und NK-Vorauszahlung, ist es dann eine neuer Mietvertrag oder kann der VM kurz nach Abänderung dieses Vertrages die Miete erhöhen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6412 Beiträge, 2314x hilfreich)

Ist der zuzahlende Gesamtbetrag gleich ?

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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ja der Betrag blieb gleich.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde meinen, man kann entweder einen Zusatz zum alten Mietvertrag machen ODER einen komplett neuen.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Die Frage ist aber, ob man so kurz nach einer Abänderung des eigentlichen Vertrages die Miete erhöhen kann oder nicht.

Die Änderung des Vertrages ist schon abgeschlossen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn der "neue" Vertrag so halbwegs den Vorlagen oder auch gesetzlichen Vorgaben entspricht, dürfte die Zulässigkeit der Erhöhung vertraglich vereinbart sein.

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Die Nachfrage von Spezi ist schon berechtigt, denn es heisst: Wenn die zu zahlende Miete mindestens 15 Monate gleich geblieben ist.
Wenn also die letzten 15 Monate die Endsumme die gleiche war, nur zwischendurch von Pauschale in Vorauszahlungen geändert wurde, ist das Mieterhöhungsverlangen meiner Ansicht nach ok.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

So wie ich das verstehe ist es eine Vertragsänderung, kein neuer Vertrag. Die Miete ist gleich geblieben, also halte ich eine Mieterhöhung für möglich.

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#8
 Von 
Mietrechthilfe
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 45x hilfreich)

quote:
Ich würde meinen, man kann entweder einen Zusatz zum alten Mietvertrag machen ODER einen komplett neuen.

Kann man, muss man das aber auch?

quote:
Die Frage ist aber, ob man so kurz nach einer Abänderung des eigentlichen Vertrages die Miete erhöhen kann oder nicht.

Ja kann man.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Irgendwo was gesetzlich verankert oder schon ein Urteil im www? Ich kann nichts finden.

Danke vorab

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#10
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1536x hilfreich)

§558 BGB : (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.

Das Gesetz spricht nicht von einem 'unveränderten Vertrag', sondern von unveränderter Miete, und Nebenkosten sind keine Miete.





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