Hallo,
ich fand neulich unter www.arbeitshilfen-online.de unter "Haus und Wohnung" einen Mietvertrag-Vordruck, den ich gerne als Vermieter einsetzen würde. Praktisch, weil kostenlos und der Vordruck am Monitor ausgefüllt werden kann, aber ich bin mir nicht sicher, ob das Ding auch rechtssicher ist. Hat jemand bereits Erfahrung mit diesem Vorduck gemacht ?
-- Editiert von Albwald am 10.09.2008 22:22:33
Mietvertrag - Mietvertrag Vordruck
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Der § 10 Abs. 4 ist unwirksam und in Abs. 1 ist die Forderung nach Renovierung in weißer Farbe unwirksam, was nach meiner Einschätzung dazu führt, dass die Klausel insgesamt unwirksam wird. Der Abs. 4 enthält mindestens 2 gravierdende Fehler, die zu dessen Unwirksamkeit führen.
Der § 19 Abs. 2 ist ebenfalls unwirksam.
Den § 2 Abs. 7 und 8 halte ich für fragwürdig, da die Angaben sehr unbestimmt sind.
Da man schon für weniger als 10€ rechtssichere Vertragsvorlagen bekommt, empfehle ich Dir, daran nicht zu sparen.
-- Editiert von hh am 11.09.2008 11:10:40
Vielen Dank, Scalar12
Ich denke, bei den Schönheitsreparaturen ist die neueste Rechtsprechung in dem Vordruck berücksichtigt, da ja nur von "erforderlichen" Reparaturen die Rede ist und auch keine starren Fristen durch die Formulierung "im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen fällig" enthalten sind.
Zu den 3 Monatsraten habe ich folgenden Artikel vom Deutschen Mieterbund gefunden:
"Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Mietkaution schon Monate vorher oder insgesamt „auf einen Schlag“ beim Einzug zu zahlen ist, ist das unwirksam. Diese Unwirksamkeit, so der Deutsche Mieterbund, erfasse aber nicht die Kautionsvereinbarung insgesamt, sondern nur den Punkt „Gesamtzahlung“ bzw. den Zeitpunkt der Überweisung oder Sparbuchübergabe an den Vermieter."
Insofern führt das, was in dem Mietvertrag-Vordruck zur Kaution steht, ja nicht zur Unwirksamkeit.
Zu der weißen Farbe: Darf der Vermieter wirklich nicht verlangen, dass in neutraler Farbe gestrichen wird. Dann wäre ja dem Mißbrauch von Mietern Tür und Tor geöffnet (rosa Wohnzimmer mit blauen Punkten !) und die Vertragsfreiheit vollkommen im Eimer.
Kennt jemand eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu (keine Amtsgerichtsurteile) ?
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Das ist die Frage! Pastelltöne mag nicht jeder und sind daher nicht neutral.
Mich würde aber mal interessieren, wer denn sagt, dass die Forderung nach weißer Farbe unwirksam ist. Sind das nur persönliche Meinungen oder Fehlurteile von Amtsrichtern, die mal so oder mal anders entscheiden oder gibt es darüber eine höchstrichterliche Rechtsprechung ? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass derart stark in die Vertragsfreiheit von staatlicher Seite eingegriffen wird.
-- Editiert von Albwald am 11.09.2008 11:58:16
Darüber gibt es eine höchtrichterliche Entscheidung. Auch die Forderung nach neutraler Farbgebung ist in der Form, wie sie hier im Mietvertrag erfolgt, nicht zulässig.
Ich denke, bei den Schönheitsreparaturen ist die neueste Rechtsprechung in dem Vordruck berücksichtigt, da ja nur von erforderlichen Reparaturen die Rede ist und auch keine starren Fristen durch die Formulierung im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen fällig enthalten sind.
Da irrst Du Dich!
Der Mietvertrag ist nach meiner Einschätzung von einem juristischen Laien entworfen worden, berücksichtigt bereits ältere Urteile des BGH nicht und verstößt in einem Punkt sogar offensichtlich gegen den Wortlaut des BGB.
Eine rechtssichere Formulierung hier aufzuführen, wäre eine verbotene Rechtsberatung. Diesen Vorwurf möchte ich mir nicht einhandeln, nur weil Du einen einstelligen Euro-Betrag sparen willst.
@hh
Ich stehe momentan zwar nicht vor diesem Problem (noch nicht), aber mich würde schon interessieren, wo man für einen einstelligen Eurobetrag einen, zumindest nach derzeitigem Stand der Rechtssprechung, juristisch einwandfreien, falls möglich, sogar Vermieterseitig -günstigen- Vertrag erhalten kann?
mfg
stemak
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Hallo,
nein, es geht nicht darum, ein paar Euro zu sparen. Ich stelle nur gerade bei meinen Recherchen fest, dass es wohl mittlerweile egal ist, welchen Vertrag man benutzt. Letztlich ist ja doch jeder Vertrag rechtlich unsicher und irgendein Richter wird immer was an den Verträgen auszusetzen haben. Es ist doch unfassbar, dass die Gerichte jetzt auch noch vorschreiben, welcher Farbgeschmack der Richtige ist.
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Es ist doch unfassbar, dass die Gerichte jetzt auch noch vorschreiben, welcher Farbgeschmack der Richtige ist.
Was ist daran unfassbar? Warum willst Du denn Deinem Mieter unbedingt vorschreiben, in welcher Farbe er während der Mietdauer renovieren muss.
So eine Forderung ist nicht zu verwechseln, mit dem Zustand der Wohnung beim Auszug.
Mit den Stichworte Mietvertrag und Vorlage erhält man übrigens dutzende von Angeboten. Man sollte jedoch darauf achten, dass die aktuellen urteile des BGH bis einschließlich Juni 2008 laut Produktangabe berücksichtigt sind.
Hier z.B. für 3€ zzgl Versand:
http://www.sykosch.de/index.php?id=01100100&artikel=S01010&tab=0
Für Vermieter nicht zu empfehlen sind übrigens die Vorlagen des Mieterbundes. Die sind zwar rechtssicher, aber nur, weil sowieso im Zweifel alles zu Gunsten des mieters ausgelegt wird.
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