Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Geplant ist die Anmietung einer Wohnung, auf direkt angrenzendem Grundstück steht ein Schild mit Ankündigung eines Bauvorhabens (Doppelhaus).
Im Mietvertrag stehen 2 Klauseln:
A) "Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, aber mindestens 1 Jahr"
b) "Es ist bekannt, dass Neubau eines Doppelhauses geplant ist, deshalb sind Mietminderungen wegen Baulärms ausgeschlossen"
Ist so etwas rechtens/seriös? Würdet Ihr einen solchen Vertrag unterschreiben?
Was mache ich als Mieter, wenn es zu einer extremen Lärmbelästigung kommt, und ich weder kündigen noch die Miete reduzieren kann?
Mit Baggern im Garten finde ich dann wahrscheinlich auch keinen Nachmieter...
Mietvertrag: Mindestlaufzeit + Ausschluss Baulärm
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Danke für Deine Antwort.
Die Wohnung gefällt mir schon sehr gut, und ich hoffe halt, dass es mit dem Baulärm nicht allzu schlimm wird. Ich frage mich nur, was ich im schlimmsten Fall mache, falls die Lärmbelästigung extrem wird.
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--- editiert vom Admin
Ja, eine Mietminderung wäre natürlich nur ein kleiner Trost. Mehr Sorgen macht mir der Ausschluss der Kündigung.
Aber wenn beide Bedingungen rechtens sind, muss ich mir wohl einfach überlegen, ob ich das Risiko eingehe, oder mir etwas anderes suche.
Vielen Dank jedenfalls für die schnelle Hilfe!
Eigentlich hörst du nur den Betonmischer.
Das Ausbaggern dauert nur 1 Tag, das Zuschütten nur ein paar Stunden.
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Ein Kündigungsausschluss von einem Jahr ist prinzipiell zulässig. Die gewählte Formulierung ist jedoch unwirksam, da damit auch außerordentliche Kündigungen ausgeschlossen sind.
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--- editiert vom Admin
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