Mietvertrag: Mindestlaufzeit + Ausschluss Baulärm

15. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
mieter77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag: Mindestlaufzeit + Ausschluss Baulärm

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Geplant ist die Anmietung einer Wohnung, auf direkt angrenzendem Grundstück steht ein Schild mit Ankündigung eines Bauvorhabens (Doppelhaus).

Im Mietvertrag stehen 2 Klauseln:

A) "Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, aber mindestens 1 Jahr"
b) "Es ist bekannt, dass Neubau eines Doppelhauses geplant ist, deshalb sind Mietminderungen wegen Baulärms ausgeschlossen"

Ist so etwas rechtens/seriös? Würdet Ihr einen solchen Vertrag unterschreiben?

Was mache ich als Mieter, wenn es zu einer extremen Lärmbelästigung kommt, und ich weder kündigen noch die Miete reduzieren kann?
Mit Baggern im Garten finde ich dann wahrscheinlich auch keinen Nachmieter...

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mieter77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.

Die Wohnung gefällt mir schon sehr gut, und ich hoffe halt, dass es mit dem Baulärm nicht allzu schlimm wird. Ich frage mich nur, was ich im schlimmsten Fall mache, falls die Lärmbelästigung extrem wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mieter77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eine Mietminderung wäre natürlich nur ein kleiner Trost. Mehr Sorgen macht mir der Ausschluss der Kündigung.

Aber wenn beide Bedingungen rechtens sind, muss ich mir wohl einfach überlegen, ob ich das Risiko eingehe, oder mir etwas anderes suche.

Vielen Dank jedenfalls für die schnelle Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Eigentlich hörst du nur den Betonmischer.
Das Ausbaggern dauert nur 1 Tag, das Zuschütten nur ein paar Stunden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Ein Kündigungsausschluss von einem Jahr ist prinzipiell zulässig. Die gewählte Formulierung ist jedoch unwirksam, da damit auch außerordentliche Kündigungen ausgeschlossen sind.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12301.10.2010 10:59:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen