Liebe Forenmitglieder,
ich möchte meine Eigentumswohnung an eine ältere Dame vermieten, welche neben Rente noch Grundsicherung bekommt.
Bin grade dabei den Mietvertrag zu erstellen. Ich hänge nun etwas bei den (umlagefähigen) Nebenkosten. Die gehen zwar aus dem aktuellen Wirtschaftsplan hervor, allerdings gab es letztes Jahr etwas Leerstand in der Anlage und die Grundsteuer ist dort auch nicht enthalten. Zudem fallen ab diesem Jahr die TV-Kabelgebühren raus. Somit ist die NK-Vorausszahlung lt. Plan sehr niedrig.
Meine Frage: Muss ich mich für den Mietvertrag und den dort anzugebenden Nebenkosten streng an den Wirtschaftsplan halten (weil z.B. das Grundsicherungsamt im Vorfeld Einsicht nehmen will) oder kann ich hier realistische Werte schätzen - und das wird dann am Ende korrekt verrechnet, falls meine Schätzung doch zu hoch war?
Danke Euch, Gruß
Mietvertrag | Nebenkostenvorauszahlung
Fragen zur Miete?
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Wenn im Mietvertrag der Hinweis "Nebenkosten bezahlt der Mieter nach der Betr.KV" ent-
hält, sollte dies genügen. Du brauchst die einzelen Kostenpositionen somit nichtmehr ein-
zeln aufführen. Meine Empfehlenung: gib dem Mieter eine ausgedruckte Betr.KV mit dem MV. So kann dieser selbst nachsehen, welche Kosten er zu tragen hat.
Grundsätzlich darfst du Hausgeld/Wirtschaftsplan nicht mit den umlegbaren Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung verwechseln.
Das Hausgeld umfasst teils mehr (z.B. Verwaltungskosten, Reparaturen, Rücklagen) und teils weniger (z.B. Grundsteuer) Kostenarten.
Das monatliche Hausgeld und die jährliche Hausgeldabrechnung kannst du daher nur als Grundlage für deine eigentliche Betriebskostenabrechnung an deine Mieterin hernehmen (falls das nicht die Hausverwaltung im Rahmen der Mietverwaltung/Sondereigentumsverwaltung erledigt).
Ja - an die Mieterin werden nur die tatsächlichen umlegbaren Betriebskosten berechnet - abzgl. darauf geleistete Vorauszahlungen = deren AbrechnungsergebnisZitatund das wird dann am Ende korrekt verrechnet, falls meine Schätzung doch zu hoch war? :
Nach BGB § 556 (2) hat der VM keinen Rechtsanspruch auf überhöhte Vz. Allerdings muss der Ansatz auch nicht "punktgenau" die tatsächlichen Betriebskosten vorhersehen (geht ja gar nicht). Möglichst zutreffend ist dennoch für beide Seiten besser.
Wenn du zur Ermittlung einer (mit Sicherheitszuschlag) möglichst angemessenen monatlichen Vorauszahlung nicht auf eine alte Abrechnung deiner Wohnung (plus entsprechenden Teuerungszuschlag) zurückgreifen kannst, dann kannst zu dich am Betriebskostenspiegel des Mieterbunds orientieren - aber Achtung: der zuletzt veröffentlichte bezieht sich auf das Abrechnungsjahr 2018 !!! > https://www.mieterbund.de/service/betriebskostenspiegel.html
Besonders die Heizkosten sind seitdem neben den normalen Teuerungen enorm gestiegen - durch weitere gesetzl. Auflagen und nicht zuletzt durch die 2021 und 2022 weiter enorm gestiegenen Brennstoffkosten (Co2-Abgabe, Marktpreis)!
wegen Grundsicherung: wenn ein Amt involviert ist, würde ich da eher etwas mehr Sicherheit einkalkulieren, weil jede Nachforderung/Erhöhung der Vorauszahlung wieder neuen Papierkrieg bedeutet und die entsprechende Bearbeitungszeit beim Amt dauert
Außerdem sind "Leistungsbezieher" nach meiner Erfahrung durchweg diejenigen Mieter mit den höchsten Heizungs- und Wasserverbräuchen und -Kosten. Und ältere Personen haben es meist auch gern etwas wärmer.
Dass "das Amt" direkt Abrechnungen möchte, die der Vermieter erhalten hat, habe ich bisher noch nie erlebt.
Allerdings will "das Amt" i.d.R. eine "Vermieterbescheinigung/Mietbescheinigung" - bei jedem (Änderungs)Antrag ...
Wie dafür die Miete und die Betriebskosten(vorauszahlungen) neu gemischt werden müssen ist von Amt zu Amt (von Kommune zu Kommune) sehr unterschiedlich und oft sind auch die Begrifflichkeiten ganz anders als normal im Mietverhältnis/Mietrecht.
Am besten besorgst du dir schon vorher das für deine Kommune passende Formular, dann weisst du schon gleich, wie du deine Tabelle zur Ermittlung der monatlichen Vorauszahlung (und zur Verwendung für den Antrag) am besten aufbaust.
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Realistische Werte sind o.k. Aber wegen des Sozialamtes sollten die Mietkosten auch *angemessen* sein.Zitatoder kann ich hier realistische Werte schätzen - und das wird dann am Ende korrekt verrechnet, falls meine Schätzung doch zu hoch war? :
Das Sozialamt will wissen:
-Grundmiete
-Nebenkosten
-Heizkosten
-sonstige Kosten
Weist deine jährliche BK- Abrechnung nach den mtl. Vorauszahlungen ein Guthaben aus, mindert das Amt entsprechend.
(falls der Mieter seine Mietkosten =Kosten der Unterkunft und Heizung=KDU vom Sozialamt bezahlt bekommt).
Ist von dir eine Nachzahlung gefordert, kann der Mieter die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen.
Grundsätzlich will das Sozialamt die BK-Abrechnung sehen.
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