Mietvertrag Pauschalmiete

5. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sandra Linde
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietvertrag Pauschalmiete

Mieter M hat über ein Internetportal eine Wohnung zur Miete gesucht, den Makler K kontaktiert und eine Besichtigung durchgeführt. M hat sich für die Wohnung entschieden und K kontaktiert. K hat nun nach Absprache mit dem Vermieter V, mit dem M noch keinen Kontakt hatte, M den Mietvertrag in doppelter Ausführung zur Unterschrift zugesandt.

Die Miete soll als Pauschalmiete, also inklusive aller Nebenkosten und ohne jährliche Abrechnung gezahlt werden. (So wurde es bei der Besichtigung besprochen.)
Im Mietvertrag ist die vereinbarte Pauschalmiete X nun als "Grund-/Nettomiete" eingetragen. Bei den Betriebskosten wurde einfach ein Strich in das Feld gesetzt und als Summe "monatlicher Zahlungsbetrag zurzeit" ist ebenfalls X angegeben.
Im selben Paragraphen steht dann aber noch
- "Neben der Grund-/Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten vom Mieter zu tragen", gefolgt von einer Auflistung der möglichen Nebenkosten
- "Für die vorstehend bezeichneten Betriebskosten haben die Parteien eine monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart"
- "Die Verteilung der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sowie der zentralen Warmwasserversorgungsanlage erfolgt nach dem in § 18 festgelegten Verteilungsmaßstab"*
- "Die Kosten der Wasserversorgung sowie die Kosten der Müllabfuhr, soweit entsprechende Messeinrichtungen vorhanden sind, werden nach Verbrauch abgerechnet."
- Alle übrigen Betriebskosten werden, soweit nicht anders vereinbart, nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzfläche umgelegt"**

Sind die genannten Punkte zu einer Pauschalmiete nicht wiedersprüchlich?
Von einer Pauschalmiete ist im Mietvertrag namentlich jedoch nie die Rede. Auch dass die Betriebskosten bereits in der Miete enthalten sind, ist nicht explizit angegeben.

Worauf sollte M bei der Umformulierung des Vertrages achten?

*Unter § 18 sind die Heizkosten sowie Warmwasserkosten laut HeizkVO definiert. Wie die Heizkosten jedoch abgerechnet werden sollen, ist nicht ausgefüllt.
Ist dies nach der Heizkostenverordnung überhaupt zulässig? (Es sind Ms Kenntnis nach keine Einrichtungen zur Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Wohnungen im Haus vorhanden.)
Können M, wenn M einen Mietvertrag ohne verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung unterschreibt, irgendwelche Nachteile entstehen?

**Die Wohnfläche ist im Mietvertrag nicht angegeben.

Im Voraus schon einmal vielen Dank für die Hilfe!
MfG

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Dadurch, dass keine Summe bei den Betriebskosten angegeben ist, sondern die Stelle durchgestrichen wurde, ist es m.E. klar, dass es eine Pauschalmiete ist.
Ich nehme an, der Rest steht dort, weil er beim Standardvertrag einfach immer da steht, für den Fall, dass er gebraucht wird. Wenn da aber nichts bei angekreuzt oder Summen eingetragen sind, dann gilt das eben in diesem Fall auch nicht.

Etwas anderes sind die Heizkosten. Sofern es sich nicht um ein vom Vermieter ebenfalls bewohntes Zweifamilienhaus handelt, ist zwingend über die Heizkosten abzurechnen. D.h. der Punkt müßte nochmal besprochen werden und es sollte eine Vorauszahlung deinerseits erfolgen.

Die Wohnfläche muß nicht angegeben werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Ansonsten kann der Mieter auch die betreffenden Passagen streichen.

Wenn der Vermieter den Vertrag dann so akzeptiert, dann wäre man auf der sicheren Seite (bis auf die Heizkosten).

Wobei ich bei der mieterfreundlichen Rechtsprechng nicht sicher bin, ob das dann doch Bestand hätte wenn es ein Vorteil für den Mieter wäre.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sandra Linde
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

M sollte also V bitten die Heizkosten gesondert abzurechnen? Was könnte M passieren, wenn die Heizkosten auch pauschal im Rahmen der Pauschalmiete bezahlt werden?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Dass du entweder zu viel oder zu wenig zahlst.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.936 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.