Mietvertrag: Renovierung trägt Mieter

9. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
ingschn
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietvertrag: Renovierung trägt Mieter

Wollt nur mal schnell fragen, was Renovierung bedeutet? Auch Wände neu tapezieren?
Bei Einzug muss der Mieter die Wände neu tapezieren und streichen. Muss ich sie jetzt wieder streichen, wenn ich ausziehen will?
Danke im voraus.
Hier bedarf es ja bloß einer kurzen Antwort ((o;
Lg, inge

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-246
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi!
Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Es gitb folgende Möglichkeiten: Entweder du renovierst zu Beginn der Mietzeit oder am Ende. Du hast anscheindend die Wände zu Beginn tapeziert und gestrichen. Danach reicht eigentlich die Übergabe einer besenreinen Wohnung. Aber lies den Vertrag nochmal durch!

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 295x hilfreich)

Die Frage ist, ob vertraglich festgelegt ist, dass du beim Einzug renovieren musst. Wenn du sozusagen zu deinem Privatvergnügen beim Einzug tapeziert und gestrichen hast, bleibt eine eventuell vertraglich vereinbarte Renovierungspflicht bestehen. Allerdings gibt es hier inzwischen strengere Maßstäbe, von denen es abhängt, ob die im Vertrag enthaltene Formulierung überhaupt wirksam ist. Wenn eine Renovierung bei Einzug vertraglich vereinbart ist, kann nicht auch eine Renovierung bei Auszug verlangt werden, da dies den Mieter unzumutbar benachteiligen würde. Gleiches gilt für Formulierungen mit starren Fristenregelungen für Schönheitsreparaturen, die nicht den tatsächlichen Wohnungszustand berücksichtigen, sowie für Fristenregelungen für Schönheitsreparaturen, die parallel zu Endrenovierungen verlangt werden.

Gruß karamel

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#3
 Von 
Christian545
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

unrenoviert heist keine Malerarbeiten

Du hast beim einzug Renoviert wie lange wohnst du in der wohnung?

-- Editiert von Christian545 am 11.09.2005 08:24:07

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#4
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich denke auch, wenn du evtl nur ca. 3 Jahre in der Wohung wohnst und vor Einzug renoviert hast, dann ist es nach 3 Jahren kaum abgewohnt und in gutem Zustand. Da langt es meist wenn man Löcher hinterher überstreicht.

Hast du die Wohnung unrenoviert übernommen, so vereinbart man meist, dass diese auch unrenoviert wieder übergeben muss.

Bei meinem Vermieter ist es z. B. generell so, dass die Wohnung "kahl" (sprich, ohne Teppich, ohne Küche und weiße Wände) übernommen und auch so wieder übergeben wird. Ich denke damit fährt man immer ganz gut. Da es keine unklarheiten gibt.

LG Annika

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

mein Stand ist, dass der Vermieter nicht doppelt auf Revovierung bestehen darf, entweder beim Einzug oder beim Auszug. Wenn beim Einzug renoviert wird, z.B. Tapeten angeklebt, kann er verlangen, dass die Wohung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird, also ohne Tapeten.

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#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 295x hilfreich)

Wir sagen hier zwar alle das gleiche, aber wenn Inge uns nicht verrät, was in ihrem Mietvertrag genau festgelegt ist, können wir nur raten. Insofern - wohl doch keine kurze Antwort.

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