Mietvertrag Schönheitsreparaturen ok?

12. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietvertrag Schönheitsreparaturen ok?

Hallo,
wie ich vor einigen Tagen geschrieben habe,werden wir das erste Mal nach 45 Jahren Wohnen imEigenheim zur Miete einziehen. Nun haben wir vom Makler den Mietvertrag zur Unterschrift bekommen und haben dazu einige Fragen.
- Mietbeginn ist 1.7. oder 1.8., ist es üblich schon jetzt zu unterschreiben?
- Im Mietvertrag wird uns turnusmäßige Renovierung für die einzelnen Räume vorgeschrieben. ist dies rechtens?Darf dies der Vermieter fordern? Bisher haben wir immer renoviert, wenn es nottut und selbstverständlich waren wir immer auf eine gute Pflege des Wohnraums bedacht und werden das auch bei der Mietwohnung tun.
- kleine Instandhaltungsarbeiten sind vom Mieter bis zu 75 € jährlich zu tragen, was heißt das?
Danke für eure Antworten und Tipps
ratlos1311

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Hallo,

- dies ist üblich. Wenn man die Wohnung haben will sollte man unterschreiben, sonst könnte die WOhung weg sein.

- das kommt auf die GENAUE Formulierung an.

- Kleinereparaturenklausel: der Mieter bezahlt für kleine Reparaturen (tropfender Wasserhahn etc.) selbst. Meist wird ein Höchsbetrag pro Reparatur und ein Höchstbetrag (prozentuale der Miete) vereinbart.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
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#3
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
moochi: - Kleinereparaturenklausel: der Mieter bezahlt für kleine Reparaturen (tropfender Wasserhahn etc.) selbst. Meist wird ein Höchsbetrag pro Reparatur und ein Höchstbetrag (prozentuale der Miete) vereinbart.
Nicht "Meist" sondern es für die Wirksamkeit dieser Klausel unbedingt erforderlich, dass diese Angaben gemacht sind! :cheers:

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#4
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
und danke für die Antworten. Ich hatte ja schon nach dne sachen gegoogelt, war aber noch etwas unsicher. Nun ist es soweit klar.
Also, wegen der Unterschrift unter den Mietvertrag.Es ist so, dass zu dieser Wohnung ein Rechtsstreit zwischen der Vormieterin und dem ehemaligen Vermieter wegen Wohnungsmängel seit fast 6!!! Jahren läuft.Die konnten einfach nicht miteinander kommunizieren. Am 25.5. ist nun dazu eine Gerichtsverhandlung und es entscheidet sich, ob ein Sachverständiger die von der Mieterin erhobenen Vorwürfe hinsichtlich Wohnungsschäden bestätigt. Der Sachverständige kommt dann evtl Ende Juni und dann erst kann die Wohnung vom neuen Vermieter, also unserem freigegeben werden. Der neue Vermieter hat das Haus im Sept 2011 erworben und wußte nichts von den Querelen. Deshalb kann sich der Mietbeginn für uns noch rausziehen bis evtl sogar September.Wäre uns ganz recht, unser Haus ist noch nicht verkauft bis jetzt. Wir hatten uns gemeinsam mit 7 anderen Bewerbern um diese Wohnung beworben und bekamen zu unserer Freude den Zuschlag und auch zwischen uns und dem künftigen Vermieter stimmt die Chemie. Ich frage wegen der Unterschrift deshalb,weil wir nur in die Wohnung ziehen,wenn die Mängel beseitigt sind.Im Wohnzimmer ist dies der Fall,nur Keller steht noch offen.
Ach so und zu den Renovierungen da ist für jedes Zimmer ein Zeitraum festgelegt. Wir ziehen in die vom Vermieter renovierte Wohnung und es wird noch Laminat in allen Räumen verlegt,Scheuerleisten kommen dann später, weil Heizungsrohre in Ordnung gebracht worden sind und dies auch noch begutachtet wird.
Also nochmals Danke
Freundliche Grüße ratlos1311


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-- Editiert ratlos1311 am 12.05.2012 18:05

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#5
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Unter den Umtänden würde ich noch nicht unterschreiben. Beim MV heisst es immer gemietet wie gesehen. Da wird oft viel versprochen und wenig gehalten.

Oder vertraglich festlegen noch welche Arbeiten vom VM bis wann durchgeführt werden müssen (vor Einzug).

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#6
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
genau, das sind und waren unsere Bedenken. Wir haben ja mit dem Makler darüber gesprochen, dass wir unter allen Umständen nur in eine intakte Wohnung einziehen möchten. Ansonsten suchen wir halt weiter.Ich wollte ihm den Vorschlag machen, als Notiz unsere Einwände aufzunehmen,damit wir im Fall der Fälle uns nicht in die Nesseln setzen.Haben jaauch den Mietvertrag nicht sofort bei ihm unterschrieben, sondern haben um eine angemessene Frist ebeten, was er auch total in Ordnung fand. Er hat auch anhnd von Fotos nachgewiesen, dass die Heizungsrohre neu isoliert worden sind, da 2006 bei der Sanierung geschlampt worden ist. Er informierte uns auch, dass auf alle Fälle nochmals eine Besichtigung stattfindet und dann vor Einzug eine Wohnungsübergabe mit ausführlichem Protokoll.Na, wir werden es schon hinkriegen.
ratlos1311

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#8
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
heute waren wir beim Makler und konnten in einem Gespräch alle Unklarheiten klären.Er empfing uns damit, dass er sich entschuldigte, die Ergänzung im Mietvertrag nicht ausgehändigt zu haben. Dort ist das Prozedere mit unserem Einzug geregelt. D.h.erst nach Ablauf und Klärung der Rechtsstreitigkeiten und der Sachverständigenbeurteilung wird uns der exakte Mietbeginn mitgeteilt. Auch hat er uns die verschiedenen Klauseln hinsichtlich der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag erklärt und die gesetzlichen Grundlagen dazu gezeigt und erläutert.Wir sind nun doch einigermassen beruhigt.
Also danke für eure Hilfe
Gruss ratlos1311

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#9
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
gerade längeren Beitrag geschrieben und die falsche Taste gedrückt und er war im Nirwana entschwunden. Nun eben noch mal tippseln.
Also, inzwischen waren wir am Montag noch mal in der Wohnung, weil unsere Kinder zu Besuch warenund wir sie ihnen gern zeigen wollten.Es sind noch die Handwerker drin. Bei der Gelegenheit mußten wir jedoch feststellen, dass die Malerarbeiten so wasvon schlampig ausgeführt wurden, dass es einen graust. Die alten Tapeten sind an den Wänden verblieben, die Stöße sind notdürftig verklebt, überall ist die Tapete hohl und löst sich. Auch haben wir in der Küche kaputte Fliesen entdeckt und mußten dazu noch feststellen, dass der Boden in der Küche knarzende Geräusche von sich gibt, weil wahrscheinlich auf die unteren Holzdielen einfach draufgeflest wurde und das Holz natürlich arbeitet. Haben es dem Makler gesagt und er meinte, es wäre ihm neu, aber der Vermieter sei nicht bereit, den kompletten Fussboden zu erneuern.Dies sei ihm im Moment finanziell nicht möglich. Die Malerarbeiten läßt er jetzt fachmännisch begutachten und macht die ausführende Fa regreßpflichtig. Oh, man und wir hatten uns so auf unsere Wohnung gefreut. Wie soll man sich jetzt verhalten?Makler meint, vielleicht ist das Geräusch weg, wenn dann Möbel draufstehen?Na, ich weiß nicht.
Gebt mal einen rat. Ab August sollten wir einziehen. natürlich erst nach einer gründlichen Neubesichtigung mit Übergabeprotokoll.
Gruss ratlos1311

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#10
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Antwort hast Du Dir doch schon quasi selbst gegeben und willst von uns nur noch die Bestätigung, dass es richtig ist, nicht in diese Wohnung einzuziehen, oder?

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich schließe mich dem Statement von hambre an :rock:

Wenn es vor dem Einzug schon solche Probleme gibt, dann bahnt sich da nichts gutes an....

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