Mietvertrag - Todesfall

9. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Morpheus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag - Todesfall

Hallo!

Die Mutter meiner Tante ist vor einigen Tagen verstorben. Sie hatte eine Mietwohnung auf ihren Namen gemietet. Ist es möglich den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder muss meine Tante, wie es ihr der Vermieter gesagt hatte, weiterhin 3 Monate die Miete bezahlen. Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit, schnellstmöglichst eine Kündigung des Vertrages einzureichen? Wenn ja, bitte ich euch, mir auch die Gesetze und Paragraphen zu Posten.

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nicole und Reno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Mein Vater verstarb vor 2 Wochen. (Meine Mutter bereits letztes jahr).
Nun erben wir die Wohnung und möchten natürlich so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag raus.
Gibt es dort eine Möglichkeit???(, welche 3 Monate Kündigungsfrist unterschreitet???)
Hoffe auf Hilfe. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Weniger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Onkel starb im Mai,Tantekündigtedie Wohnung zum 30.9.02,verstarb selbst im August.
Dann teilte mir die Nassauische Heimstättemit Kündigung sei hinfällig ,mußte zum 31.12.02 neu kündigen.Betriebskosten einschließlich Wasser und Kabelfernsehen für volles Jahr zahlen?

-----------------
"Schnautzer"

0x Hilfreiche Antwort

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