Hallo!
Die Mutter meiner Tante ist vor einigen Tagen verstorben. Sie hatte eine Mietwohnung auf ihren Namen gemietet. Ist es möglich den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder muss meine Tante, wie es ihr der Vermieter gesagt hatte, weiterhin 3 Monate die Miete bezahlen. Gibt es da vielleicht eine Möglichkeit, schnellstmöglichst eine Kündigung des Vertrages einzureichen? Wenn ja, bitte ich euch, mir auch die Gesetze und Paragraphen zu Posten.
Vielen Dank im Voraus!
Mietvertrag - Todesfall
9. März 2003
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Frage vom 9. März 2003 | 13:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag - Todesfall
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 30. April 2003 | 22:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Mein Vater verstarb vor 2 Wochen. (Meine Mutter bereits letztes jahr).
Nun erben wir die Wohnung und möchten natürlich so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag raus.
Gibt es dort eine Möglichkeit???(, welche 3 Monate Kündigungsfrist unterschreitet???)
Hoffe auf Hilfe. Danke
#2
Antwort vom 6. Mai 2003 | 20:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Onkel starb im Mai,Tantekündigtedie Wohnung zum 30.9.02,verstarb selbst im August.
Dann teilte mir die Nassauische Heimstättemit Kündigung sei hinfällig ,mußte zum 31.12.02 neu kündigen.Betriebskosten einschließlich Wasser und Kabelfernsehen für volles Jahr zahlen?
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