Mietvertrag Vater als Sicherhiet

22. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Firestorm20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Vater als Sicherhiet

Hallo!
Ich bin Student und möchte nächste Woche einen Mietvertrag unterschreiben. Ich bin nur ein wenig skeptisch, da der Vermieter meinen Vater als Hauptmieter eintragen will und mich wohl als Untermieter, obwohl nur ich in der 1-Zimmer-Wohnung wohnen werde.
Der Vermieter begründetet das damit, dass er so mehr finanzielle Sicherheit von mir hat und das mit einer Bürgschaft seitens meines Vater nicht gegeben sei.
1. Wie müsste denn eine Bürgschaft aufgesetzt werden, damit das auch rechtskräftig ist?
2. Ist das in Ordnung wenn nur ich mich dann beim zuständigen Bürgeramt anmelde?
3. Ich habe Bedenken, ob ich weiter mein BAFög bekommen, da ja laut Mietvertrag mein Vater die Miete zahlt?

Wär nett, wenn sich jemand mal meinen Problemen annehmen würde.
Vielen Dank schonmal!

Viele Grüße
Matthias

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo, der VM hat doch das Recht Kaution ODER Bürgschaft zu verlagen (beides geht nicht) das sollte ihm doch als Sicherheit ausreichen. Dass man Probleme wegen Bafög bekommt, wenn man nicht alleiniger Mieter ist habe ich acuh schon gehört und hier irgendwo gelesen. In erster Linie dient doch eine Kaution zur sicherheit, ich weiß nicht, warum der VM sich so derart absichern will. Er könnte ja auch zur aller größten Not eine Bankbürgschaft verlangen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

wie hoch soll denn die Bürgschaft dann sein ??
Der VM will sich gegen den Mietausfall absichern, so würde der Vater nämlich für die Miete haften.
Das würde heisen, daß der Vater dahinter her ist, daß Miete gezahlt wird, bzw. daß der Sohn schnlee wieder zu hasue einziehen kann, wenn das Geld knapp wird.
Sonst würde der Vater als Schuldner dastehen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen