Meine Ausgangslage meiner Eigentumswohnung: kein Warmwasser (alles über Durchlauferhitzer,Boiler) zudem besteht nur ein Nachtspeicherofen das bedeutet das der Mieter Strom und Heizstrom beim Versorger selbst abrechnet. Jetzt zu meiner Frage wo soll ich dies in den vorgegebenen Mietvertrag einpflegen da ich den Punkt 4 und 5 nicht rausgehen bzw. Unbeantwortet lassen kann. Soll ich einfach bei Punkt 4 eingeben für Vorrauszahlung Warmwasser und Strom 0 Euro? Und bei Punkt 5 der Umlagemaßstab für Heiz und Warmwasserkosten auf jeweils 100%? Danke euch schon mal Gruß Andreas
Mietvertrag Wohnung Paragraph 3 Nebenkosten Punkt 4 und 5
25. Juli 2022
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Frage vom 25. Juli 2022 | 09:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Wohnung Paragraph 3 Nebenkosten Punkt 4 und 5
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#1
Antwort vom 25. Juli 2022 | 11:15
Von
Status: Unbeschreiblich (116346 Beiträge, 39256x hilfreich)
Es wäre durchaus sinnvoll den Sachverhalt mal für Dritte verständlich zu formulieren...
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