Mietvertrag Wohnung Paragraph 3 Nebenkosten Punkt 4 und 5

25. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip613244-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Wohnung Paragraph 3 Nebenkosten Punkt 4 und 5

Meine Ausgangslage meiner Eigentumswohnung: kein Warmwasser (alles über Durchlauferhitzer,Boiler) zudem besteht nur ein Nachtspeicherofen das bedeutet das der Mieter Strom und Heizstrom beim Versorger selbst abrechnet. Jetzt zu meiner Frage wo soll ich dies in den vorgegebenen Mietvertrag einpflegen da ich den Punkt 4 und 5 nicht rausgehen bzw. Unbeantwortet lassen kann. Soll ich einfach bei Punkt 4 eingeben für Vorrauszahlung Warmwasser und Strom 0 Euro? Und bei Punkt 5 der Umlagemaßstab für Heiz und Warmwasserkosten auf jeweils 100%? Danke euch schon mal Gruß Andreas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116346 Beiträge, 39256x hilfreich)

Es wäre durchaus sinnvoll den Sachverhalt mal für Dritte verständlich zu formulieren...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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