Mietvertrag Zwei Personen

11. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Markus2015
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag Zwei Personen

Hallo Liebe User ,

leider finde ich bezüglich meines Anliegens keine Auskunft im Internet .
Ich hoffe Ihr könnt mir eventuell behilfich sein.

Folgende Frage:

Lebe momentan mit meiner (Ex Freundin ) in einer 2.Zi Wohnung , der Mietvertrag ist auf uns beiden eingetragen. Meine (Ex Freundin) ist Schwanger , das Problem ist aber leider das ich ausziehen werde (private Probleme ) , also habe ich meinen Vermieter angerufen , damit die Wohnung explizit auf Ihrern Namen ( Arbeitslos ) geändert wird. Der Mieter lehnte es ab indem er sagte: "Nein , wir haben zusammen den Mietvertrag abgeschlossen , wer soll mir garantieren, dass die Überweisung dann noch stattfindet ". Das Arbeitsamt würde ja meine ( Ex Freundin ) finianziell unterstützen , allerdings unter vorrausetzung , das der Mietvertrag NUR auf Ihren Namen hinterlegt wird.

Ich kann es leider auch nicht mehr finianziell tragen , da ich diesen Monat leider aufgrund von Insolvenz der Firma gekündigt werde.

Was für Rechte habe ich ? Kann der Vermieter es einfach ablehnen den Vertrag nicht zu ändern ? Kann ich fristlos kündigen und Ihr die Wohnung einfach problemlos übergeben ?

Ich würde mich sehr um Tipp und Rat von euch freuen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119609 Beiträge, 39749x hilfreich)

Ihr müsst beide normal, fristgerecht kündigen.
Ob der Vermieter dann mit der Freundin einen neuen Vertrag schließt, bleibt ihm überlassen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Kann der Vermieter es einfach ablehnen den Vertrag nicht zu ändern ?


Kann er. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen möglich.

quote:
Kann ich fristlos kündigen ...


Du allein kannst überhaupt nicht kündigen. Weder fristlos noch fristgerecht.

Rat:

Gemeinsame Kündigung verfassen - sie der Ex zum unterschreiben vorlegen - lehnt sie das ab - sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen - dann ersetzt das Urteil ihre Unterschrift/Zustimmung




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Markus2015
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten , problem ist einfach das ich Angst habe mit Ihr zu kündigen... Und nachher steht sie da , Schwanger und ohne eine Wohnung.
Aber ich denke mir mal das das Arbeitsamt ihr helfen wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Lieber Markus,

ihr braucht beide ne neue Wohnung ;-) Wenn der Vermieter ihr den Vertrag nicht ändert und wenn er es täte, könnte es sein, daß die Wohnung zu groß für sie mit Kind wäre.

Am besten ists, wenn du mal zum Wohnungsamt gehst und schaust, ob du über die an ne neue Wohnung kommst und vielleicht haben die ein paar Tips (generelle und für deine Ex).
Da ihr beide wahrscheinlich ne 3-monatige Kündigungsfrist habt, solltest du morgen sofort loslegen ;-)

Viel Glück :-)

1x Hilfreiche Antwort

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