Mietvertrag abgelaufen, dennoch in Wohnung

14. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Autofahrt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag abgelaufen, dennoch in Wohnung

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: Meine Hausverwaltung stellt nur Mietverträge für 1 Jahr. Als letztes Jahr mein Mietvertrag ablief, habe ich fristgerecht bescheid gesagt, dass ich eine Verängerung wünsche. Es hat über 6 Monate gedauert, bis ich diese Verlängerung schriftlich hatte.
Nun stehe ich vor dem selben Problem. Mein Mietvertrag ist seit einigen Monaten abgelaufen. Ich habe per Telefon, Email, Brief mit Einschreibung und persönlichem Gespräch mehrmals gesagt, dass ich eine schriftliche Verlängerung benötige. Als Antwort kriege ich immer nur "die Hausverwaltung hat den Eigentümer benachrichtigt, dieser muss sich entscheiden und meldet sich".
Nun leider benötige ich aber einen schriftlichen Vertrag dringend und kann nicht erneut 6 Monate warten.

Ist das überhaupt legal was die Hausverwaltung tut? Kann man in einer Wohnung Monatelang leben, ohne gültigen Vertrag? Was für Rechte habe ich momentan?

Ich möchte die Wohnung nicht verlieren bin aber in einer machtlosen Position, denn jede Beschwerde könnte zur Kündigung führen, da ich sowieso keinen Vertrag habe. Jedoch benötige ich den Vertrag dringend, was ich auch mehrmals mitgeteilt habe!

Was kann ich tun? Meine Hausverwaltung versichert mir, dass das nicht illegal ist, dass ich ohne Vertrag lebe. Doch ich zweifel das stark an!

Bin für jede Hilfe dankbar!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

Damit ein Mietvertrag nach einem Jahr automatisch endet, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, insbesondere eine Begründung.
Vermutlich ist es rechtlich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, welcher nur durch Kündigung beendet werden kann, also immer weiter läuft, wenn er nicht gekündigt wird.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Meine Hausverwaltung stellt nur Mietverträge für 1 Jahr.

Solche Verträge (quasi ein Abo), die sich dann wieder um 1 Jahr verlängern, sind schon lange nicht mehr gültig. Du hast einen unbefristeten Mietvertrag, den du jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kannst.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Und wenn jetzt ein neuer Mietvertrag kommt, würde ich den auch nicht mehr unterschreiben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Nach deutschem Mietrecht ist eine Befristung von Mietverträgen nur mit Angabe eine von 3 gesetzlich anerkannten Gründen wirksam.

1. Eigenbedarf nach Ablauf der Befristung

2. Abriss/Umbau der Wohnung/des Hauses nach Ablauf der Befristung

oder

3. Bedarf für einen Mitarbeiter des Vermieters nach Ablauf der Befristung

Eine Befristung ist auch nur 1 x möglich. Wird das Mietverhältnis danach fortgesetzt ist fortan unbefristet.

Jeweils neue Verträge sind nicht nötig.

Heißt für Dich gilt weiterhin der letzte schriftliche Mietvertrag.

Einen neuen solltest Du auch nicht unterschreiben.



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" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ist das ein Wohnheim oder so ähnlich?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Autofahrt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten! Wissen Sie zufällig wo ich dies im Gesetz nachlesen kann, dass es diese "Abo Verträge" nicht mehr geben darf?

Auf dem Vertrag steht allerdings: "Die Mietvertragsparteien sind darüber einig, dass der Mietvertrag auf Wunsch der Mieter auf weitere 12 Monate verlängert wird. Somit endet das Mietverhältnis zum ... Es bedarf keiner Kündigung, vielmehr endet das Mietverhältnis automatisch durch Zeitablauf." "Zwei Monate vor Ablauf des Mietvrhältnisses, kann dieser Mietvertrag verlängert werden."
Dementsprechend wird der Vertrag nicht automatisch verlängert und ich habe keinen unbefristeten Vertrag.

Auch steht im Mietvertrag: "Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Alauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. (Stillscheigende Vertragsverlängerung) findet keine Anwendung."

Im Vertrag steht auch: "Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietverhältnis jederzeit, auch während der Befristung, wegen weiterer Baumaßnahmen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jederzeit gekündigt werden kann."
Somit ist hiermit, wie Anitari schrieb, einer der Gründe gegeben, wodurch so ein befristeter Mietvertrag noch legal ist? Verstehe ich das richtig? Jedoch habe ich ihn ja nun schon 1 Mal verlängert, was bedeutet dies nun?

Was kann ich nun tun? Denn anscheinend kann ich jederzeit gekündigt werden und muss aber einen gültigen Mietvertag einer staatlichen Behörde vorweisen und diese wollen mir natürlich nicht glauben, dass ich alles versucht habe, um eine schriftliche Verlängerung zu erhalten.
Ich bin wirklich am verzweifeln!
Danke für die Hilfe!



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-- Editiert Autofahrt am 15.12.2014 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich nun tun? <hr size=1 noshade>

Die Nachfrage beantworten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Autofahrt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Nachfrage?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo Autofahrt,

du hast einen gültigen, unbefristeten Mietvertrag, den du auch in dieser Form bei der staatlichen Behörde vorlegen kannst.

Nachlesen kannst du das alles im § 575 BGB .

Gruß
ice

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