Mietvertrag abgeschlossen- Wohnung weist bauliche Mängel auf

2. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag abgeschlossen- Wohnung weist bauliche Mängel auf

Guten Abend in die Runde,

ich habe kürzlich endlich eine Wohnung gefunden und nach einigen Verhandlungen wurde der Mietvertrag geschlossen.
Da die Wohnung einen doch recht großen Renovierungsaufwand aufweist, einigten wir uns darauf, dass ich
1. keine Kaution zahle (1200 Euro standen in der Annonce),
2. 50 Euro weniger Kaltmiete zahle,
3. es Vermietersache ist, die (verbauten) Altmaterialien zu entfernen und entsorgen (Tapeten, Styropor-Wand-und-Deckenverkleidungen, ausgediente Fußböden, Sanitäranlagen, Mobilar der Vormieter) -die die Wohnung in einer Nacht- und Nebelaktion in einem wirklich desolaten Zustand hinterlassen haben.
4. Ich, trotz dass der Mietbeginn auf den 01.05 datiert ist, auch jetzt schon zwecks Renovierungsmaßnahmen einen Schlüssel erhalte und für die 3 Monate bis zum Mietbeginn lediglich eine Nebenkostenpauschale zahle

Im Gegenzug möchte ich die Wohnung auf meine Kosten renovieren und das Bad modernisieren.
Soweit so gut.

Nun fing der Vermieter an, die alten Böden, Tapeten und die Styroporverkleidung an einer Dachschräge zu entfernen . Da traf mich heute, als ich in der Wohnung war, regelrecht der Schlag. Die mittlerweile "entkleideten" Leichtbauwände sind völlig unsachgemäß erreichtet worden- es sind teils riesige Fugen, die kaum bis gar nicht mit Spachtelmasse auszugleichen sind- vorhanden. Manche Wände weisen auf der gesamten Fläche Risse, Unebenheiten , an manchen Stellen regelrechte Krater auf, sodass das Tapezieren im aktuellen Zustand gar nicht vernünftig möglich wäre. Eine Türzarge ein hat einen ca. 5 cm großen Abstand zur Wand, die Tür lässt sich auch nicht schließen. An einem Fenster zieht´s durch unfachmännisch angebrachte (OSB?) Platten -diese waren bzw sind größtenteils noch mit Styroporplatten verkleidet, sodass das ganze Unheil unter der Verkleidung gar nicht zu erahnen war.... die Liste ließe sich noch ewig ergänzen.

Ich war wohl wirklich zu naiv. Ich habe nicht für möglich gehalten, dass nebst der optischen Renovierungsbedürftigkeit auch Mängel an der baulichen Substanz, wenn man es so nennen kann, vorhanden sind.

Nun habe ich blöderweise diesen Mietvertrag unterschrieben und bekomme das große "P" in den Augen. Ich werde den Vermieter natürlich darauf ansprechen und um Beseitigung dieser Mängel bitten, allerdings wage ich zu bezweifeln, dass er sich darauf einlässt, letztlich habe ich den Mietvertrag unterschrieben, der u.a. Folgendes zum Inhalt hat:
" Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen."

Bleibe ich nun auf den desolaten Zuständen der Wände, Fenster und Türen sitzen, oder sind bauliche Mängel von der Klausel ausgeschlossen und er muss diese trotzdem beseitigen?
Sollte er sie nicht beseitigen müssen : Besteht die Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden? Es wurde für vorerst 5 Jahre geschlossen.

Viele Grüße und besten Dank im Voraus.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6020 Beiträge, 783x hilfreich)

Fotos machen, Mitgliedschaft im Mieterverein (wenn du Rechtsschutz hast, Anwalt). Überlege dir, was du willst, aus dem Mietvertrag raus oder in der Bruchbude bleiben?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe heute mal ein wenig von der Styroporverkleidung an einer Dachschräge rund ums Fenster runtergeholt. Es ist noch viel schlimmer als gedacht. Überall unsachgemäße Rigipsplatten"stücke". Hier ein großer Spalt, da einer. Es zieht da nun wie Hechtsuppe. Da kann man nur vom Mietvertrag zurücktreten wollen. Kann mir auch nicht erzählen, er hätte davon nichts gewusst. Das ist ja schon fast arglistige Täuschung.

Hier ein paar Bilder.
Ich hoffe wirklich, dass ich aus dem Vertrag rauskomme

https://s20.directupload.net/images/240203/b6f98ily.jpg

https://s20.directupload.net/images/240203/f57llf6r.jpg

https://s20.directupload.net/images/240203/zb2wse8n.jpg

https://s20.directupload.net/images/240203/yo4vien3.jpg


-- Editiert von User am 3. Februar 2024 13:41

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#3
 Von 
Familienmensch1971
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Charlie_2018):
Es wurde für vorerst 5 Jahre geschlossen.


Geht eigentlich nur für max. 4 Jahre. Wäre eine Chance, den Schaden gering zu halten und schon mal zum 31.05. die Kündigung einzureichen. Ggfs. heute noch mit Zeugen zum 30.04.

Signatur:

User auf Ignore-Liste:
Anami, da keine sinnvollen Beiträge zu erwarten sind.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6020 Beiträge, 783x hilfreich)

Na ja, ich sehe auf jeden Fall, dass es eine Dampfsperre gibt, da vermute ich mal, dass auch eine Dämmung vorhanden ist, dass die Bretter jetzt nicht unserem Schönheitsempfinden entsprechen ist unerheblich. Hier muss der VM am Baukörper Hand anlegen und die Einschalung ordentlich, wo nötig, ausbessern.

Wo sind die Leichtbauwände?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36460 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Charlie_2018):
Da traf mich heute, als ich in der Wohnung war, regelrecht der Schlag.
Das ist verständlich.
Zitat (von Charlie_2018):
Kann mir auch nicht erzählen, er hätte davon nichts gewusst.
Ob der Vermieter Kenntnis hatte, weiß man nicht.

ICH würde schnellstens versuchen, mithilfe eines Anwalts den MV rückgängig zu machen und dort nichts mehr anfassen.

Ich sehe 1 kleines Stück Folie? und keinerlei Dämmung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6020 Beiträge, 783x hilfreich)


Zitat (von Anami):
Ich sehe 1 kleines Stück Folie? und keinerlei Dämmung.


Wo wähnst du denn Dämmung, außer hinter der Folie? Und ich kann da durchaus etwas sehen, was auf Glaswolle als Dämmung deuten könnte. Ich schrieb ja auch:

Zitat (von Solan196):
da vermute ich mal, dass auch eine Dämmung vorhanden ist,


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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36460 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo wähnst du denn Dämmung,
Ich sehe keine Dämmung und ich sehe auf dem ---yo4vien3.jpg--- ein kleines Stückchen (evtl.?) Folie.

Aber wir spielen ja nicht---> ich sehe was, was du nicht siehst, oder? :wink:

Ansonsten ist jede Menge grauslicher Pfusch deutlich sichtbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6020 Beiträge, 783x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ansonsten ist jede Menge grauslicher Pfusch deutlich sichtbar.


Für dich, ich habe schon Schlimmeres gesehen, deswegen bin ich da wohl etwas entspannter, dass es verbesserungswürdig ist, ist wohl unbestritten.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36460 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
deswegen bin ich da wohl etwas entspannter,
Aber du wirst dort ja vermutlich nicht entspannt mitsanieren, oder?
Der TE wird sich entscheiden müssen---möglichst zeitnah. Es geht nur um den Mietvertrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17965 Beiträge, 9786x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ansonsten ist jede Menge grauslicher Pfusch deutlich sichtbar.

Naja - das ist nicht unüblich.
Früher wurde häufig bei neugebauten Einfamilienhäusern nur das Erdgeschoss schlüsselfertig gebaut. Das Dachgeschoss war dann die sogenannte "Ausbaureserve", welches man dann irgendwann später in Eigenleistung selbst fertig bauen konnte. So waren Häuser für junge Familien bzw. Paare, die eine Familie gründen wollten, erschwinglicher. Das Obergeschoss wurde erst dann fertig gebaut, wenn man den Platz für die Kinder brauchte - und da ja meist der Kredit für das Haus noch nicht abbezahlt war, eben in amateurhafter Eigenleistung.

Ich sehe da auch nicht wirklich "Unheil". Auf die jetzt sichtbare Konstruktion gehören ja noch Platten drauf (bislang Styroporplatten, jetzt würde man wohl Rigips o.ä. Ausbauplatten nehmen). Deshalb ist es ja auch kein Problem, wenn es unter den Platten uneben oder lückenhaft ist. Dafür sind die Platten ja da, um Lücken und/oder Unebenheiten auszugleichen und eine glatte Wand herzustellen.

Warum wurde die bisherige Styropor-Wandverkleidungen denn überhaupt entfernt?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo sind die Leichtbauwände?


Die befinden sich in anderen Räumen. Eine trennt zb Wohn- und Schlafzimmer voneinander. Jetzt wo die Tapeten ab sind, sieht man auch da eine absolut uneben zusammengegschusterte Rigipswand mit Kreuzfugen, die notdürftig zugespachtelt wurden.

Oder hier in einem weiteren Raum: Der Vermieter löst die Tapete ab und reißt damit scheinbar Teile einer Styroporverkleidung, welche sich wiederum unter einer dünnen Schicht (ebenfalls unebener) Spachtelmasse /Putz befindet, ab.

https://postimg.cc/dkYWv81b

Vereinbart war, dass ich tapeziere/streiche, neue Böden verlege, das Bad modernisiere , Heizkörper streiche u.ä - keinesfalls aber, dass ich die Wände erstmal tapezier- und überstreichfähig mache.

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8723 Beiträge, 1849x hilfreich)

Erstmal würde ich mit dem VM über den Zustand reden. Und dann sieht man weiter....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#13
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Murks geht links des Fensters auch noch weiter bis zur nächsten Wand. Oben sind an der Stelle alte Holzpaneele unter den "Deko"-Styroporplatten"- in der unteren Hälfte der Dachschräge stattdessen Rigipsplatten.
Es ist unter der Folie an den Stellen jedenfalls etwas Weiches fühlbar- scheint sich da um Dämmmaterial zu handeln. https://postimg.cc/HJ9McKdk
Am Fenster jedoch ziehts gewaltig- das spürt man auch wenn man 2 Meter entfernt steht noch .
In dem Spalt unter der Fensterbank (siehe hier: https://postimg.cc/MfVj7KQV ) befindet sich- soweit ich das sehen und fühlen konnte- allerdings keinerlei Dämmung

Entfernt werden sollten die Platten, da eine solche Wandverkleidung einfach nicht meinem Geschmack entspricht und ich statt dieser unschönen "Deko"-Platten, die sich in dem Raum bis unter die Decke erstrecken, lieber Tapezieren wollte. Das ist ja nun mal in dem Zustand absolut nicht möglich.
Mein Vorhaben habe ich im Vorfeld dem Vermieter nach der Besichtigung ausführlich schriftlich geschildert und dann beim nächsten Termin auch persönlich nochmal besprochen.


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6020 Beiträge, 783x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Erstmal würde ich mit dem VM über den Zustand reden. Und dann sieht man weiter....


Sehe ich auch so.

Wieso schließt man überhaupt einen MV so ab? Macht ja irgendwie keinen Sinn.

Zitat (von Charlie_2018):
4. Ich, trotz dass der Mietbeginn auf den 01.05 datiert ist, auch jetzt schon zwecks Renovierungsmaßnahmen einen Schlüssel erhalte und für die 3 Monate bis zum Mietbeginn lediglich eine Nebenkostenpauschale zahle


Wieso soll man NK pauschal bezahlen, wenn Mietbeginn offensichtlich erst am 01.05 ist, verstehe ich nicht?

Setz dich mit dem VM zusammen, sage ehrlich, dass du nicht siehst, dass die Kuh in der Zeit vom Eis ist, und schlage eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages ohne Kosten vor.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Es war für mich leider keineswegs ersichtlich, dass sich nicht nur die Tapeten, Böden, das Bad etc. in einem optisch unakzeptablen Zustand befinden, sondern das eigentliche Problem unter der Oberfläche kommt. Hätte ich das gewusst, wäre der Mietvertrag definitiv nicht Zustande gekommen.

Wieso ich die Nebenkostenpauschale zahlen soll in den Monaten bis zum Mietbeginn - das ist eine gute Frage. Ich habe mich drauf eingelassen. Diese werden bei der Jahresabrechnung berücksichtigt, deshalb habe ich mir da keine großen Gedanken drüber gemacht. Im Mietvertrag steht überdies, dass ich nach der Schlüsselübergabe auch umgehend Strom und Gas anmelden soll- das tat ich bereits. Das allerdings kann ich nachvollziehen, letztlich verbrauche ich während der Renovierungszeit ja auch ein bisschen was.

Ich habe telefonisch einen Termin für morgen ausgemacht- lediglich gesagt, ich müsste dringend mit ihm vor Ort sprechen- möchte sowas lieber persönlich machen. Er bewohnt die Wohnung unter "meiner", war aber heute leider nicht zugegen. Hätte es natürlich lieber heute geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6020 Beiträge, 783x hilfreich)

Zitat (von Charlie_2018):
Ich habe telefonisch einen Termin für morgen ausgemacht- lediglich gesagt, ich müsste dringend mit ihm vor Ort sprechen- möchte sowas lieber persönlich machen.


Tipp von mir:

Liste alle Mängel sachlich auf (AUF PAPIER!), halte alles besprochene schriftlich fest (AUF PAPIER), schlage die einvernehliche Aufhebung des MV vor, am besten bereitest du ein entsprechendes Schriftstück vor (AUF PAPIER, doppelte Ausführung) du kannst ihm ja entgegenkommen, dass er die dir bereits entstanden Kosten nicht erstatten muss (AUCH SCHRIFTLICH auf DEM PAPIER FESTHALTEN).

Lässt er sich nicht drauf ein, bleib ruhig, bedanke dich für das Gespräch und such dir einen Anwalt.

Viel Erfolg.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3977 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Charlie_2018):
Vereinbart war, dass ich tapeziere/streiche, neue Böden verlege, das Bad modernisiere , Heizkörper streiche u.ä - keinesfalls aber, dass ich die Wände erstmal tapezier- und überstreichfähig mache.

Dann ist der Vermieter für den Untergrund zuständig. Er muss die Wände tapezierfähig herstellen, dass sollten sie ihn schriftlich mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1741 Beiträge, 212x hilfreich)

Zitat (von Familienmensch1971):
Geht eigentlich nur für max. 4 Jahre.


Das wäre zutreffend, wenn es sich hier um einen rechtswirksam vereinbarten Kündigungsverzicht handelt.

Wurde aber ein Zeitmietvertrag mit entsprechendem (rechtsgültigen) Befristungsgrund geschlossen, ist deine Aussage schlicht falsch.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Charlie_2018
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Mietvertrag hat kein bestimmtes Ablaufdatum, es steht auch kein Grund im Vertrag, weshalb dieser für vorerst 5 Jahre gilt, sondern nur, dass das Mietverhältnis für 5 Jahre geschlossen wurde und , dass ein bestimmter Paragraph, den ich jetzt allerdings nicht im Kopf habe, keine Anwendung findet.

Ich habe nun persönlich mit ihm gesprochen. Er fühlt sich dafür nicht verantwortlich "Kann ja nicht hellsehen und wissen, was sich da drunter befindet", und wollte mehr oder weniger mich dafür nun in Regress nehmen. Ich hätte ja schließlich gewusst, dass es sich um einen hohen Renovierungsaufwand handelt. Ja, das wusste ich und habe den entsprechenden Aufwand auch realistisch eingeschätzt- dass aber die Untergründe zur Zeit gar keine von mir beabsichtigte Renovierung zulassen, das konnte ich noch weniger wissen, als er.
Er hätte ja nun die "A-Karte"- nun ja, die habe ich in gewisser Weise auch. Ich habe schließlich schon Renovierungswerkzeuge- und Material gekauft, den Mietvertrag gekündigt, ebenso wie Strom, Internet usw. und muss nun gucken, dass ich die Kündigungen rückgängig machen kann.
Er selbst habe jedenfalls weder die Zeit, noch die "Motivation" sich dieser Wand- und Dämmgeschichte anzunehmen (unter dem Fenster ist es auch seiner Ansicht nach nicht gedämmt- das konnte er nicht abstreiten), somit schlug ich eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrags vor.
Dieser stimmte er jedoch nur widerwillig und mündlich zu, will aber erstmal noch Rücksprache mit seinem Anwalt halten und sich dann morgen melden.
Vermutlich hofft er, dass er mich in finanzieller Hinsicht tatsächlich noch in Regress nehmen kann, ich weiß es nicht.

Das ist jedenfalls nun Stand der Dinge.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6020 Beiträge, 783x hilfreich)

Parallel dazu kannst du dich ja auch nach einem Anwalt umsehen, dem solltest du auch alles, was dir zur Unterschrift vorgelegt wird, prüfen lassen!

Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Familienmensch1971
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wurde aber ein Zeitmietvertrag mit entsprechendem (rechtsgültigen) Befristungsgrund geschlossen, ist deine Aussage schlicht falsch.


Das ist richtig

Signatur:

User auf Ignore-Liste:
Anami, da keine sinnvollen Beiträge zu erwarten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2512 Beiträge, 393x hilfreich)

Zitat (von Charlie_2018):
Er hätte ja nun die "A-Karte"

Es ist ja auch seine Wohnung.
Nicht zu wissen, wie die eigene Wohnung gebaut ist, ist eigenes Verschulden.

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