Schönen guten Tag,
mein Mietvertrag ist an meinen Arbeitsvertrag gekoppelt, d.h. dass sobald das Arbeitsverhältnis beendet wird, es sich genauso mit dem Mietverhältnis verhält. Beide Verträge waren unbefristet. Das Arbeits- bzw. Mietverhältnis hat im Oktober 2018 begonnen.
Nun ist d Faller eingetreten, dass mein Arbeitgeber mir gekündigt hat, weil ich während des Krankenstandes eine Folgekrankmeldung zu spät eingereicht habe.
Nach online Recherchen bin ich auf den § 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches gestoßen. Hiernach soll es ja Ausnahmen geben,
»wenn der Beschäftigte den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat oder
in dem Wohnraum mit seiner Familie oder Personen lebt, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt.«
Kann nun die Kopplung der beiden Verträge aufgespalten werden? Bzw. werden hier noch andere Gesetze geltend gemacht?
Außerdem sind die Angaben in der Kündigung selbst nicht richtig (Etage stimmt etwa nicht, und somit auch nicht die Wohnung)
Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
Beste Grüße
Kolemann
Mietvertrag an Arbeitsvertrag gekoppelt: Aufspaltung nach Kündigung möglich?
2. Mai 2022
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Frage vom 2. Mai 2022 | 13:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag an Arbeitsvertrag gekoppelt: Aufspaltung nach Kündigung möglich?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2022 | 16:24
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Nun ist d Faller eingetreten, dass mein Arbeitgeber mir gekündigt hat, weil ich während des Krankenstandes eine Folgekrankmeldung zu spät eingereicht habe.
Primär würde ich hier gegen die Arbeitgeberkündigung vorgehen. MMir scheint diese Begründung nicht rechtswirksam zu sein.
#2
Antwort vom 2. Mai 2022 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Wenn der Ex-Arbeitgeber das Weiterbestehen des Mietvertrages akzeptiert, wäre das möglich.ZitatKann nun die Kopplung der beiden Verträge aufgespalten werden? :
Es scheint aber eben eine regelrechte Dienstwohnung zu sein.
Welche Ausnahme meinst du? Es ist keine möblierte Wohnung und du wohnst dort mit Familie.ZitatHiernach soll es ja Ausnahmen geben, :
Dann gilt der Vertrag wie ein *normaler* Mietvertrag.
Eine Kündigung wegen verspäteter AUB-Vorlage steht evtl. auf sehr wackligen Füßen.
Ist schon Kü-Schutzklage am Arbeitsgericht eingereicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Mai 2022 | 17:15
Von
Status: Schüler (491 Beiträge, 36x hilfreich)
ZitatPrimär würde ich hier gegen die Arbeitgeberkündigung vorgehen. MMir scheint diese Begründung nicht rechtswirksam zu sein. :
Hat er dazu nicht maximal 14 Tage Zeit um ggf. Kündigungsschutzklage einzureichen?
#4
Antwort vom 2. Mai 2022 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
3 Wochen nach Erhalt der AG-Kündigung.ZitatHat er dazu nicht maximal 14 Tage Zeit :
§ 4 KSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
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