Mietvertrag auf 2 Personen

26. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
fanzi112
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 16x hilfreich)
Mietvertrag auf 2 Personen

Hallo!

Mein aktueller Mietvertrag läuft auf mich und meine Ex-Freundin.

Sie hat ihre Sachen noch hier, aber ist hier nicht mehr wohnhaft.

Wie ist es wenn ein Mietvertrag auf 2 Personen läuft? (Also 2 Mieter)

1.) Sie zahlt gar keine Miete, vereinbart (mündlich) war jedoch dass wir Hälfte-Hälfte machen. Ist es rechtlich gesehen möglich dass ich von ihr einen Teil (also die Hälfte) fordere?

2.) Welche Möglichkeiten habe ich dass ich Sie aus dem Mietvertrag heraus bekomme? Der Vermieter ist sehr nett und würde den Mietvertrag auf mich alleine umschreiben, aber das ist nicht möglich solange sie nicht kündigt bzw. dem zustimmt. Sie denkt sie ist im Mietvertrag, gegenüber dem Mieter ist nicht´s offen - weil ja ich alles bezahle - und lässt ihre Sachen somit auch in der Wohnung. Ich kann nicht´s dagegen machen weil Sie ja lt. Mietvertrag auch Mieterin ist. Welche Möglichkeiten habe ich da?

Die Wohnung befindet sich in Deutschland!

Beste Grüße,
Fanzi

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-- Editiert fanzi112 am 26.11.2014 12:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1461x hilfreich)

In der Tat ist ihre Unterschrift für die Kündigung nötig. Genaugenommen könnt ihr eigentlich auch nur gemeinsam kündigen. Wenn der Vermieter einverstanden ist, kann man einen Nachtrag zum Mietvertrag machen, in dem sie ausgetragen wird. Oder es wird halt ein ganz neuer abgeschlossen. Nichts davon geht ohne ihre Mitwirkung. Wenn sie ihre Sachen weiterhin bei dir lagert und auch nicht mitwirkt, dann denke ich, ist es gerecht, von ihr die Hälfte zu verlangen.
Du solltest ihr mitteilen, dass du sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen wirst, wenn sie nicht in die Gänge kommt, und diese Kosten dann von ihr zu tragen wären.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32390 Beiträge, 17069x hilfreich)

Na, und die Hälfte der Miete kann er auch von ihr fordern - das könnte dann auch ihre Bereitschaft zur Kündigung erhöhen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1441x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten habe ich da?


Zwei.

1. Einen Vertrag aufsetzen in dem sie zum Tag x mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten PERSONEN aus dem Vertrag entlassen wird. Diesen Ihr zur Unterschrift vorlegen.

Vorher aber abklären ob dem auch der Vermieter zustimmt.

2. Eine gemeinsame Kündigung des Mietvertrages verfassen und ihr zur Unterschrift vorlegen. Gleich mit dem Hinweis das Du sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen kannst und sie die Kosten zu tragen hat.

Hier aber auch vorab klären ob der Vermieter einen neuen Vertrag mit Dir alleine abschließt.

Weiterhin sie darauf hinweisen das sie so lange sie im Vertrag steht, genau wie Du, dem Vermieter gegenüber zu 100 % haftbar ist/bleibt.

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#4
 Von 
fanzi112
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Antworten.

Ist es aber - rechtlich gesehen - auch so dass sie 50% der Miete bezahlen müsste?
Also dass sie mir diese 50 % gibt weil ich ja 100 % an den Vermieter bezahle.

Beste Grüße,
Fanzi

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

quote:
Ist es aber - rechtlich gesehen - auch so dass sie 50% der Miete bezahlen müsste?
Also dass sie mir diese 50 % gibt weil ich ja 100 % an den Vermieter bezahle.

Oben steht:

1.) Sie zahlt gar keine Miete, vereinbart (mündlich) war jedoch dass wir Hälfte-Hälfte machen. Ist es rechtlich gesehen möglich dass ich von ihr einen Teil (also die Hälfte) fordere?

Wenn diese Vereinbarung beweisbar ist: JA

Dem Vermieter seid Ihr beide zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet. Vermutlich steht im Mietvertrag als "Gesamtschuldner".
Wie ihr das unter euch geregelt hat, ist nicht Sache des Vermieters.
Der, der vom Anderen was verlangt, ist in der Beweispflicht dass es so vereinbart war.


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#6
 Von 
fanzi112
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 16x hilfreich)

Und wenn ich das nicht beweisen kann kann ich also nicht´s von ihr solange ich meine Miete an den Vermieter bezahle? Weil für die vereinbarung 50/50 gibt es keine Zeugen, Vertrag, Schrifverkehr oder dergleichen...

Beste Grüße,
Fanzi

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