Mietvertrag befristet Kaufoption

18. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Raffaela68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag befristet Kaufoption

Hallo :)

wir haben vor einigen Monaten ein Haus besichtigt, das zum
Verkauf steht und wollten das Haus mit einer Existenzgründung
(familieninterne Firmenübernahme) finanzieren. Das ist aber
leider nicht mehr möglich. Mein Mann wurde arbeitslos und
schult nun um (daher vorerst mieten und anschliessend kaufen)

Nun haben wir im Mai 2009 den Verkäufer angerufen und
nachgefragt, ob er uns das Haus für 5 Jahre vermieten und dann
verkaufen würde (notarielle Kaufoption). Der Verkäufer war
einverstanden, es wurde bereits ein Notartermin wahrgenommen
der allerdings nur Beratungstermin war, da noch ein
Mietvertrag abgeschlossen werden muss. Nun zum eigentlichen
Problem. Der Verkäufer wollte sich absichern und nur einen
befristeten Mietvertrag abschliessen, das ist aber leider bei
Privatleuten nicht mehr möglich. Da der Verkäufer die letzten
Jahre mehrere unzuverlässige Mieter im Haus hatte, hängt nun
alles in der Schwebe.
Der Notar meinte noch, es gäbe die Möglichkeit einer
Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Der Verkäufer möchte noch
einen Rechtsanwaltstermin wahrnehmen und sich beraten lassen.
Das Haus ist stark renovierungsbedürftig und wird
selbstverständlich von uns auf eigene Kosten saniert, da wir
das Haus als zukünftiges Eigenheim und nicht als Mietobjekt
bewohnen wollen.

Gibt es eine Möglichkeit, das Haus unter den gegebenen
Umständen mit einem "Ausnahmemietvertrag" der nur wegen der
Kaufoption zustande kommt zu mieten? Wäre eine
Zwangsvollstreckungsunterwerfung mit Mietvertrag und
Kaufoption möglich?

Haben wir als reine Privatleute die Möglichkeit, eventuell nur
die Nebengebäude für 5 Jahre befristet zu pachten? Das wäre doch dann
kein Mietvertrag sondern "nur" ein Pachtvertrag (z.b. für Wohnwagen
oder Autos)

Hoffe, jemand kann mir helfen oder jemand hat ein paar Ideen auf
Lager, wie wir an unser Traumhaus kommen :)

In dem Fall kann man nur sagen, dass es leider keine befristeten Verträge
mehr gibt.

Danke schon mal für eure Hilfe

Manuela


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
In dem Fall kann man nur sagen, dass es leider keine befristeten Verträge
mehr gibt.


Ein wechselseitiger Kündigungsverzicht wäre schon möglich.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Es geht dem Vermieter wohl darum, dass er die Garantie hat, dass er das Haus ohne Mieter verkaufen kann, wenn die Kaufoption nach 5 Jahren nicht eingelöst wird. Da hilt dann auch kein Kündigungsausschluss.

Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung in Bezug auf den Auszug ist nicht zulässig (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ).

Ich sehe hier keine Möglichkeit für den Vermieter, jetzt schon abzusichern, dass Ihr nach 5 Jahren auszieht, falls Ihr dann nicht mehr kaufen wollt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Raffaela68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, genau das trifft die Sache auf den Kopf.

Er möchte verhindern, dass wir weiter als Mieter drin wohnen, falls wir das Haus nach spätestens 5 Jahren nicht kaufen. Haben wir natürlich nicht vor, er würde freundlicherweise vermieten, aber möchte sich auch absichern.

Wir haben von anderer Seite einen interessanten Vorschlag bekommen, wir sollten doch einfach einen Verein gründen (keinen eingetragenen) und das hatten meine Söhne sowieso vor. Käferfreunde sowieso :) und wenn dann der Verein das Anwesen für 5 Jahre anmietet, sollte das vielleicht doch noch ein Rettungsanker sein.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Risiko für den Vermieter ist und bleibt die Ttsache, dass wenn der Mieter NICHT kauft und NICHT auszieht, es für ihn ein langer und teurer Weg wird, bis er seine Interessen durchgesetzt hat.
Ob Verein, Unternehmen oder Privatperson. Bei Kauf ist das Geld in seiner Tasche, bei Miete, wenn nicht bezahlt wird, muss er hinterherlaufen.

Gruß
Michael

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Raffaela68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus steht seit 3 Jahren leer.

Er versucht, seit Jahren, das Haus zu verkaufen. Im Haus befindet sich noch Müll vom Vormieter (Messie), es liegen etliche Altreifen rum, in der angrenzenden Scheune stapeln sich Kühl- und Gefierschränke, alte Waschmaschinen etc.

Im Haus wurden die Wasserrohre der ganzen Heizkörper abgeschnitten und rausgerissen. Die Heizung selbst kann man nicht mal begutachten, da der Heizraum bis unter die Decke voll mit gelben Säcken ist. Wenn man die Feuertür zum Heizraum öffnet steht man vor einer Sackwand.

Dazu noch einiges Gerümpel, das ich hier nicht alles aufzählen möchte.

Es ist so, dass wir das Haus so nehmen wie es ist. Wir renovieren das alles und kaufen das dann auch. Mein Mann arbeitet bereits in seinem neuen Job und braucht noch ein paar Lehrgänge und Prüfungen, bis er sein volles Geld verdient. Darum vorerst nur mal mieten und dann kaufen.

Es ist also wirklich so, dass der Verkäufer ein sehr grosses Interesse daran hat, uns das Haus zu überlassen. Wir wohnen seit Jahren zur Miete und können lückenlos pünktliche Mietzahlungen vorweisen. Es geht eigentlich nur um eine zusätzliche Absicherung, eben durch einen befristeten Mietvertrag. Er weiss natürlich auch, dass das Anwesen eine erhebliche Wertsteigerung bekommt, nachdem es leer und renoviert ist (darum auch die Kaufoption zum jetzt vereinbarten Preis).

Gruß
Manuela

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-- Editiert am 19.09.2009 09:21

-- Editiert am 19.09.2009 09:22

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

Das ändert aber alles nicht die Rechtslage .

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Raffaela68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss, darum hatte ich ja gehofft, jemanden zu finden, der eventuell einen Rat hätte, wie man das Ganze befristet mieten kann.

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