Hallo,
habe am Oktober 2009 einen Mietvertrag unterschrieben, der auf 3 Jahre befristet ist.
Da ich aber wegen Platzmangel die Wohnung wieder verlassen möchte, würde ich sie nun gerne wieder kündigen.
Ist dieser befristete 3 Jahres-Vertrag rechtens und somit auch gültig?
Ich habe mal gehört, das dies seit 2001 nicht mehr gültig ist.
Wie kann ich diese Wohnung kündigen? Und kann ich das überhaupt vor diesen 3 Jahren?
Danke für hilfreiche Antworten.
Mietvertrag befristet auf 3 Jahre
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was genau heisst Befristung ?
Kündigungsausschluss ???
Genaue Formulierung hier reinstellen
, dann präzise Antwort !
-----------------
""
Im Vertrag steht:
"Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren
ab Oktober 2009
auf ihr Rechtzur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig anch Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren
mit der gesetzlichen Frost zulässig. (...) "
Die fett geschriebenen Wörte sind per Hand eingetragen.
Und das heißt für mich, das ich vor diesen 3 Jahren nicht raus kann!?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
hm,
aber ich hörte mal das es dies seit 2001 nicht mehr gibt !? oder hab ich mich verhört?
was Sie meinen ist ein sog. einfacher Zeitmietvertrag, den gibt es tatsächlich seit 2001 nicht mehr. Dies hier ist aber ein Kündigungsausschluss, das sind zwei Paar Schuhe !
-----------------
""
--- editiert vom Admin
und wie siehts aus mit Schimmel in der Wohnung?
Seit kurzem im Bad (über der Dusche), Schlafzimmer (untere Ecken vom Fensterbrett [auch richtig nass und die Fenster schwitzen]), Wohnzimmer (untere Ecke an Außenseite).
Ich habe die Befürchtung das der Vormierter diese Stellen überstrichen hat diese nun zumVorschein kommen. Schimmel kann doch nicht SO HEFTIG nach 3 Monaten entstehen, oder?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten