Hallo zusammen,
meine Freundin und ich trennen uns nach 5 Jahren. Wir stehen beide im Mietvertrag. Gehen freundschaftlich auseinander. Wir haben uns geeinigt: ich bleibe in der Wohnung.
Unser Vermieter mag uns nicht, da wir in der Vergangenheit immer nur in Streitgesprächen unsere Rechte durchsetzen konnten (hatten Schimmel in der Wohnung, etc.). Er hat schon mehrfach gesagt, dass er uns am Liebsten rausschmeißen möchte. Aber da fehlt ihm ja, Gott sei Dank, die rechtliche Grundlage. (Wir haben immer die Miete gezahlt; sein einziger Sohn hat ein Haus)
Durch Recherchen meine ich zu wissen, dass wir nun 3 Möglichkeiten haben:
1.) meine Freundin und ich kündigen beide, ich schließe mit ihm einen neuen Mietvertrag ab. PROBLEM: Er könnte den neuen Mietvertrag ablehnen und wir sind beide raus.
2.) Änderungsvertrag, der nur noch mich als Mieter vorsieht. PROBLEM: Freiwillig vom Vermieter. Kann Zustimmung an besondere Auflagen koppeln (höhere Miete, etc.)
3.) meine Freundin und ich trennen uns ja freundschaftlich. Wir könnten den Mietvertrag einfach so fortführen.
FRAGEN:
1.) Gibt es noch weitere Möglichkeiten, wo ich als einziger Mieter im Mietvertrag stehe?
2.) Ist die dritte Möglichkeit rechtlich gesehen in Ordnung?
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Mietvertrag bei Trennung
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1. Nein.
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Alles soweit richtig.
Der Freundin ist bewusst, dass sie weiter alle Pflichten des Mietvertrages zu erfüllen hat, auch wenn sie dort nicht mehr wohnt? Sprich: Sie ist weiter genauso wie du für die Mietzahlung verantwortlich, für alle Schäden, etc.
Was deine Pflichten angeht: Wenn du in ferner Zukunft mal ausziehen willst, muss die Kündigung auch von ihr unterschreiben sein, du bist also, solange ihr diesen gemeinsamen Vertrag habt (und Möglichkeit 4 nicht eintritt), immer noch auf einen Minimalkontakt mit ihr angewiesen. Auch ein eventueller Rechtanspruch gegen den Vermieter müßte von allen Mietern gemeinsam durchgesetzt werden, da müßte sie dir also eine entsprechende Vollmacht geben.
An ihrer Stelle würde ich mich gar nicht darauf einlassen, an deiner ist das langfristig auch problematisch.
Übrigens fiel mir noch eine fünfte Möglichkeit ein: Heiraten, Scheiden lassen und vom Richter die eheliche Wohnung zuweisen lassen. Dann hast du das Recht, mit dem Vermieter den Mietvertrag alleine fortzusetzen.
Hallo,
Danke für die Antworten.
2.) Änderungsvertrag, der nur noch mich als Mieter vorsieht. PROBLEM: Freiwillig vom Vermieter. Kann Zustimmung an besondere Auflagen koppeln (höhere Miete, etc.)
Wenn ich nun den Vermieter informiere, dass meine Freundin für 1 Jahr beruflich versetzt wurde und wir daher den Mietvertrag ändern möchten, und er ZUSTIMMT, ist alles in Ordnung.
WENN ER ABLEHNT, dann sag ich "Gut, dann lassen wir es so wie es ist". Aber dann weiß er ja, dass sie nicht mehr da wohnt. Kann er mich dann irgendwie rechtlich gesehen rausschmeißen?
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quote:Nein, aus dem Mieten einer Wohnung im freien Wohnungsmarkt folgt keine Verpflichtung, darin auch zu wohnen (mit WBS gelten andere Regeln).
WENN ER ABLEHNT, dann sag ich "Gut, dann lassen wir es so wie es ist". Aber dann weiß er ja, dass sie nicht mehr da wohnt. Kann er mich dann irgendwie rechtlich gesehen rausschmeißen?
Noch ein Aspekt dieses Konstruktes:
Wenn du eine neue Freundin mit in die Wohnung aufnehmen willst, brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Die kann er zwar kaum verweigern, er kann sie aber davon abhängig machen, dass ALLE Mieter seine Zustimmung wünschen. Da wirst du dann wohl deine "Neue" der Ex vorstellen müssen, denn die Ex haftet als Mieter natürlich dann auch für das vertrgsgerechte Verhalten deiner Neuen.
Ehlich, Mann, du solltest es lassen, selbst wenn deine Ex sich darauf einläßt.
Was soll ich denn machen?
Wir gehen jetzt im Guten auseinander. Wir sind vernünftige erwachsene Menschen.
Aber man weiß ja nie. Nachher will sie mich zurück, ich hab ne neue Freundin, oder oder oder...
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Eine Idee:
Kann er sich nicht ein Schriftstueck der Ex-Freundin ausstellen lassen, die ihn bevollmaechtigt, sie in allen Belangen rund um den Mietvertrag zu vertreten?
Dann waere er auf der sicheren Seite,.. an ihrer Stelle wuerde ich es trotzdem nicht machen ;-)
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