Mietvertrag durch Beauftragten unterschreiben

16. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietvertrag durch Beauftragten unterschreiben

Hallo zusammen,

folgende Frage beschäftigt mich derzeit.

Eine Frau besitzt ein Haus wo die Wohnung vermietet wird.
Und der Ehemann kümmert sich um alles und unterzeichnet auch die Mietverträge.
Wie muss die Schriftform sein, damit die Verträge durch den Ehemann rechtsgültig sind.
Reicht es wenn er den Mietvertrag mit "i.V. NAME" unterschreibt?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von F.Art):
Wie muss die Schriftform sein, damit die Verträge durch den Ehemann rechtsgültig sind.

Woraus konkret ergibt sich die Bevollmächtigung des Ehemannes, solche Verträge abschließen zu dürfen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von F.Art):
Eine Frau besitzt ein Haus wo die Wohnung vermietet wird.
Und der Ehemann kümmert sich um alles und unterzeichnet auch die Mietverträge.
Wie muss die Schriftform sein, damit die Verträge durch den Ehemann rechtsgültig sind.


Wer den MV unterschreibt ist der Vermieter, er muss nicht Eigentümer der Wohnung sein. Soll heißen. Hier ist der Ehemann als VM der Wohnung rechtskräftig.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Wer den MV unterschreibt ist der Vermieter, er muss nicht Eigentümer der Wohnung sein.

Natürlich nicht immer.
Der Mietvertrag hat im Kopf zunächst die Bezeichnung der vertragsschließenden Personen.
Dort werden der Name des Eigentümer als Vermieter und der/die Namen des Mieters als Mieter eingetragen.
So wird es auch hier sein.
Am Schluß unterschreiben die Vertragsparteien. Dort kann ein Bevollmächtigter derVermiters oder auch der Mieter mit dem Zusatz i.V. unterschreiben.
Ein zweifelhafter Mieter/Vermiter könnte sich die Vollmacht zeigen lassen, ja sogar eine Kopie fordern.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wer den MV unterschreibt ist der Vermieter, er muss nicht Eigentümer der Wohnung sein. Soll heißen. Hier ist der Ehemann als VM der Wohnung rechtskräftig.


Das trifft natürlich nicht zu. Durch den Zusatz "i.V." wird deutlich gemacht, dass derjenige, der unterschreibt gerade nicht der Vermieter ist, sondern vielmehr in Vertretung für den Vermieter unterschreibt. Wer Vermieter ist, sollte jedoch aus dem Kopf des Mietvertrages hervorgehen.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von F.Art):
Und der Ehemann kümmert sich um alles und unterzeichnet auch die Mietverträge.

Der Ehemann unterzeichnet die Mietverträge, ich nehme an, mit vollen Namen und nicht mit "i.V"
Zitat (von F.Art):
Reicht es wenn er den Mietvertrag mit "i.V. NAME" unterschreibt?

Das ist ja nur die Frage ob i.V gültig wäre. So habe ich es aufgefaßt.
Zitat (von hh):
Das trifft natürlich nicht zu. Durch den Zusatz "i.V." wird deutlich gemacht, dass derjenige, der unterschreibt gerade nicht der Vermieter ist, sondern vielmehr in Vertretung für den Vermieter unterschreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das ist ja nur die Frage ob i.V gültig wäre. So habe ich es aufgefaßt.


Zur Klarstellung: Wenn der Ehemann mit seinem Namen und mit i.V.unterschreibt ist der MV gültig. Es bedarf aber einer gültigen Vollmacht, hier von der Ehefrau. Unterschreibt aber der Ehemann ohne den Zusatz i.A. ist er der Vermieter mit allen seinen Rechten und Pflichten.
Zitat (von hh):
Wer Vermieter ist, sollte jedoch aus dem Kopf des Mietvertrages hervorgehen.

Mietverträge von Privat-Vermietern/Kleinvermietern haben kaum einen Briefkopf. Es gilt hier der Name und Anschrift des Vermieters und dessen Unterschrift zum Ende des Vertrags.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Es muss weder mit i.V. noch mit i.A. unterschrieben werden. Die Vollmacht kann auch konkludent angenommen werden.

Das AG Kiel bezieht sich in einem Urteil auf ein Urteil aus Köln:

Zitat (von https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietvertrag-trotz-fehlender-unterschrift-ist-vermieter-ehefrau-vertragspartei_016546.html):

Die an den Mieter gerichtete Kündigung des Mietvertrages enthielt nur die Unterschrift des Vermieters, jedoch nicht von dessen Ehefrau, obwohl diese im Rubrum des Mietvertrages genannt war. Streitpunkt war, ob die Ehefrau Partei des Mietvertrages geworden war, denn trotz der Nennung ihres Namens im Rubrum fehlte ihre Unterschrift auf dem Mietvertrag.
...
Das AG Köln urteilte wie folgt: Zwar war die Ehefrau während der Vertragsverhandlungen und auch der Unterzeichnung des Mietvertrages nicht anwesend, doch kam sie später hinzu. Insofern kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie keine Kenntnis von dem Vertragsschluss hatte. Da sie keine Anstalten machte, den Mietvertrag mit ihrer eigenen Unterschrift zu versehen, aber auch keine Einwände gegen das Mietverhältnis vorbrachte, gilt dieses Verhalten als stillschweigende Vollmachtserteilung, weshalb die Unterschrift des Ehemannes für beide Ehegatten gelten sollte.
{/quote]

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3531 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Mietverträge von Privat-Vermietern/Kleinvermietern haben kaum einen Briefkopf. Es gilt hier der Name und Anschrift des Vermieters und dessen Unterschrift zum Ende des Vertrags.


Ganz am Anfang steht Name und Adresse, zumindest bei den Mietverträgen von Haus und Grund.
Vermutlich hat der Ehemann eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht und ist somit berechtigt den MV zu unterschreiben.


-- Editiert von Loni12 am 17.02.2022 12:49

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#9
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ganz am Anfang steht Name und Adresse, zumindest bei den Mietverträgen von Haus und Grund


" Folgende Angaben enthält ein Briefkopf:

Absender

Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Wohnort
Telefonnummer
E-Mailadresse (und gegebenenfalls Website)"

Ist in Geschäftsbriefen zu sehen, nicht auf Mietverträgen, auch nicht auf denen von H&G.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3531 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Folgende Angaben enthält ein Briefkopf:


Seit wann hat ein Mietvertrag einen Briefkopf?

Da steht z.B. Mietvertrag für Wohnraum und drunter die Angaben vom Vermieter usw.

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von F.Art):
Wie muss die Schriftform sein, damit die Verträge durch den Ehemann rechtsgültig sind.


Da es diesbezüglich weder für einen Mietvertrag noch für eine Vollmacht eine Formvorschrift gibt erübrigt sich die Frage.

Zitat (von F.Art):
Reicht es wenn er den Mietvertrag mit "i.V. NAME" unterschreibt?


Nicht ein mal das ist nötig.


Zitat (von Leo4):
Mietverträge von Privat-Vermietern/Kleinvermietern haben kaum einen Briefkopf.


Das wurde auch von niemanden behauptet! Ein Briefkopf wurde nur von dir erwähnt.


Zitat (von Leo4):
Zur Klarstellung: Wenn der Ehemann mit seinem Namen......


Zur Klarstellung: Und das ist jetzt nicht böse gemeint, aber eigentlich treffen alle deine Aussagen nicht zu.

Signatur:

Gruß Charly

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#12
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das wurde auch von niemanden behauptet! Ein Briefkopf wurde nur von dir erwähnt.

Was nicht stimmt.
Wenn schon, dann korrigier richtig.

Zitat (von hh):
Wer Vermieter ist, sollte jedoch aus dem Kopf des Mietvertrages hervorgehen.


Mietvertrag
Zitat (von Leo4):
Mietverträge von Privat-Vermietern/Kleinvermietern haben kaum einen Briefkopf. Es gilt hier der Name und Anschrift des Vermieters und dessen Unterschrift zum Ende des Vertrags.

Lieber charly, lese selbst nochmal alles genau durch und dann erst korrigiere.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Seit wann hat ein Mietvertrag einen Briefkopf?

Das frage ich mich auch. Ich habe noch keinen mitBriefkopf gesehen. Briefkopf befindest sich i.d.R. auf Geschäftsbriefen, nicht auf Mietverträgen, es sei denn im Ausnahmefall, was sehr ungewöhnlich wäre.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#14
 Von 
F.Art
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Vorstellung als Beispiel war ein Mietvertrag mit,

Name der Frau
Postbox Anschrift
und am Ende i.V. mit Unterschrift von dem Ehemann
Eine Vollmacht der Frau war auch mit inbegriffen.

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#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Was nicht stimmt.


Doch natürlich stimmt das.

hh spach von dem `Kopf`des `Mietvertrages`wo die Vertragspartner genannt werden.

Zitat (von hh):
Wer Vermieter ist, sollte jedoch aus dem Kopf des Mietvertrages hervorgehen.


Deine Antwort:

Zitat (von Leo4):
Mietverträge von Privat-Vermietern/Kleinvermietern haben kaum einen Briefkopf.


Zitat (von Leo4):
Lieber charly, lese selbst nochmal alles genau durch und dann erst korrigiere.


Hab es gelesen und auch verstanden. :wink:


Zitat (von Leo4):
Das frage ich mich auch. Ich habe noch keinen mitBriefkopf gesehen.


Briefkopf vs. Kopf des Mietvertrages

Zitat (von F.Art):
Meine Vorstellung als Beispiel war ein Mietvertrag mit,


Das kannst du doch auch verlangen; da hindert dich doch keiner. Wir haben Vertragsfreiheit.


-- Editiert von charlyt4 am 17.02.2022 16:59

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von F.Art):
Meine Vorstellung als Beispiel war ein Mietvertrag mit,

Name der Frau
Postbox Anschrift
und am Ende i.V. mit Unterschrift von dem Ehemann
Eine Vollmacht der Frau war auch mit inbegriffen


Da sieht die Sache schon mal anders aus. Der Ehemann unterschreibt am Ende des MV mit i.V. und seinen Namen. D.h. er vertritt seine Frau nur, denn diese steht ja als Vermieterin im MV.

Zitat (von charlyt4):
Briefkopf vs. Kopf des Mietvertrages

Ich habe da vorschnell an einen Briefkopf im Geschäftsbrief gedacht. Diese Aufmachung gibt es natürlich im Mietvertrag i.d.R.nicht. Sorry, habe das falsch verstanden.

-- Editiert von Leo4 am 17.02.2022 21:19

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