Hallo, ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnerinnen, eine davon ist die Hauptmieterin. Da ich vorher in Brandenburg gewohnt habe und die jetzige WG in Hamburg ist, muss ich mich ummelden. In Hamburg ist es so, dass man als Untermieter den Hauptmieter als Vermieter auf dem Anmeldeformular eintragen muss. Da die Hauptmieterin aber weder hauptwohnsitzlich noch nebenwohnsitzlich in HH gemeldet ist(sondern in ESSEN bei ihrem Vater, da der dadurch steuerliche vorteile hat, hat sie mir mal erzählt), kann ich mich nicht ummelden.
Wäre das durchaus ein Grund zur fristlosen Kündigung wegen Unzumutbarkeit? Oder sollte ich SIe vorher schriftlich auffordern sich umzumelden?
-----------------
""
Mietvertrag fristlos Kündigung wg. Unzumutbarkeit
23. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 23. Oktober 2009 | 09:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag fristlos Kündigung wg. Unzumutbarkeit
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:26
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 91x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
danke für deine ausführliche antwort!
ich mach mir sorgen darum, dass ich eine straftat begehe und dass ich dort wo ich gewohnt habe nicht mehr erreichbra bin, eigentlich nirgends.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:37
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 91x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
er wohnt aber in der wohnung weil er in HH studiert. er hält sich hauptsächlich dort auf. er besucht essen maximal 2mal im jahr.
-----------------
""
#5
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:44
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 91x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
240.725
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
31 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten