Hallo, ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnerinnen, eine davon ist die Hauptmieterin. Da ich vorher in Brandenburg gewohnt habe und die jetzige WG in Hamburg ist, muss ich mich ummelden. In Hamburg ist es so, dass man als Untermieter den Hauptmieter als Vermieter auf dem Anmeldeformular eintragen muss. Da die Hauptmieterin aber weder hauptwohnsitzlich noch nebenwohnsitzlich in HH gemeldet ist(sondern in ESSEN bei ihrem Vater, da der dadurch steuerliche vorteile hat, hat sie mir mal erzählt), kann ich mich nicht ummelden.
Wäre das durchaus ein Grund zur fristlosen Kündigung wegen Unzumutbarkeit? Oder sollte ich SIe vorher schriftlich auffordern sich umzumelden?
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Mietvertrag fristlos Kündigung wg. Unzumutbarkeit
23. Oktober 2009
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Frage vom 23. Oktober 2009 | 09:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag fristlos Kündigung wg. Unzumutbarkeit
#1
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:26
Von
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--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
danke für deine ausführliche antwort!
ich mach mir sorgen darum, dass ich eine straftat begehe und dass ich dort wo ich gewohnt habe nicht mehr erreichbra bin, eigentlich nirgends.
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:37
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 92x hilfreich)
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#4
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
er wohnt aber in der wohnung weil er in HH studiert. er hält sich hauptsächlich dort auf. er besucht essen maximal 2mal im jahr.
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#5
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 09:44
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 92x hilfreich)
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