Mietvertrag fristlos gekündigt zum 31. Dezember

22. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
azazello
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag fristlos gekündigt zum 31. Dezember

Sehr geehrte Community,

vor drei Monaten habe ich eine Wohnung in einer wunderbaren Lage und dazu mit einem recht erschwinglichen Mietzins angemietet. Die erste Miete wurde von mir der Vermieterin bar übergeben, ebenso die Kaution. Mitte des nächsten Monats stand die ältere Dame bei mir vor der Tür und teilte mir mit, dass die Monatsmiete bei ihr angeblich nicht eingetroffen sei. Auf das Zeigen der Kontoauszüge reagierte sie nicht und drohte mir prompt mit einer sofortigen Kündigung. Nachdem ich alle Daten überprüft habe, habe ich ihr ein Schreiben geschickt mit der Bitte die Kontodaten abzugleichen. Dieses wurde nicht beantwortet, ebenso keins der weiteren Schreiben, die ich in den nächsten Wochen an sie geleitet habe. Zu Hause konnte ich die Vermieterin auch nicht antreffen, also habe ich die Mietzahlung für diesen Monat ausgelassen, bis die Angelegenheit geklärt ist, da die Kontodaten anscheinend nicht korrekt sind. Darüber habe ich die Vermieterin ausdrücklich informiert und den Brief bei ihr selber in den Briefkasten gelegt, nachdem die Tür nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet wurde.

Heute habe ich ein Schreiben von dem Haus- und Grundbesitzer Verein im Briefkasten gefunden, welches am 20. Dezember durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. Dort wird mir das Mietverhältnis zum 31. Dezember, also in 9 Tagen fristlos gekündigt. Als Grund dafür wird das Versäumnis von zwei Mietzahlungen, für den November und Dezember angegeben. Ebenso ist dem Schreiben eine Vollmacht beigefügt, die einer Juristin des Haus- und Grundbesitzer Vereins bevollmächtigen zu der Interessenwahrnehmung der Vermieterin in meinem Fall zu handeln.

Was kann ich in solch einer Situation tun? Ich habe die Wohnung bereits vollständig eingerichtet, teureres Laminat in allen Zimmern verlegt und das Bad mit neuen Fliesen ausgestattet. Ausziehen will ich da nicht, besonderes wegen so einer Lappalie. Ist das überhaupt rechtens, einen Mietvertrag so kurzfristig zu kündigen?
Ich werde mir so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt wenden, allerdings bezweifle ich, dass ich wegen den Feiertagen schnell einen Termin kriegen werde.

Vielen Dank für die Antworten und entschuldigt meinen hakeligen Schreibstil, bin ziemlich aufgeregt wegen der Sache.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Die erste Miete wurde von mir der Vermieterin bar übergeben, ebenso die Kaution.


Wofür Du sicher Quittungen hast?

quote:
Zu Hause konnte ich die Vermieterin auch nicht antreffen, also habe ich die Mietzahlung für diesen Monat ausgelassen,


Das war nicht besonders klug.

quote:
Ist das überhaupt rechtens, einen Mietvertrag so kurzfristig zu kündigen?


Wenn die Gründe dafür ausreichen, ja.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120195 Beiträge, 39848x hilfreich)

Und selbst mal über die Bank nachzuforschen, hat man das gemacht?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Vermieterin muß erst einmal ein Räumungsurteil erwirken.
Sie können dann Widerspruch einlegen, und Beweismittel ( Zahlbelege)
vorlegen.Wenn Sie dann die fehlende Miete nachzahlen, ist die
Räumungsklage hinfällig.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Die erste Miete wurde von mir der Vermieterin bar übergeben, ebenso die Kaution. Mitte des nächsten Monats stand die ältere Dame bei mir vor der Tür und teilte mir mit, dass die Monatsmiete bei ihr angeblich nicht eingetroffen sei. Auf das Zeigen der Kontoauszüge reagierte sie nicht


Die Barzahlung wird doch nicht auf dem Kontoauszug stehen.

quote:
Zu Hause konnte ich die Vermieterin auch nicht antreffen, also habe ich die Mietzahlung für diesen Monat ausgelassen, bis die Angelegenheit geklärt ist, da die Kontodaten anscheinend nicht korrekt sind.


Gab es denn einen Rückläufer der Bank, d.h. die Überweisung ging zurück wg. einer nicht existierenden Bankverbindung seitens des Empfängers?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Für die erste Zahlung solltest Du Quittungen haben, oder?

Die nach folgende Zahlung solltest Du in der Bank abklären, ob Kontonummer und Empfänger übereinstimmen, also ob hinter der Kontonummer die Vermieterin mit ihrer Adresse steht, Der Bank würde ich die Problematik erklären. Feststellen, ob das ggf. Dein Fehler ist? Zahlendreher drin etc.? Zumindest für die Zukunft einen Dauerauftrag einrichten. Wer macht eigentlich für solche Dauerschuldverhältnisse eine monatliche Überweisung???

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Schreib der Anwältin, dass es aufgrund der Verweigerungshaltung der Vermieterin nicht möglich war die Kontodaten zu vergleichen, schicke ihr eine Kopie vom Kontoauszug, wo der Abgang der Novembermiete draus ersichtlich ist und bitte sie um Aufgabe einer gültigen Kontoverbindung, um den Rückstand auszugleichen. Ausserdem solltest du einen Nachforschungsauftrag für die Novembermiete bei deiner Bank einreichen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Für die erste Zahlung solltest Du Quittungen haben, oder?


Dürfte nur bei der Kaution kritisch werden. Die VM wird nicht behaupten können, man schulde noch die Oktobermiete, sonst hätte sie dies ja in ihrem Kündigungsschreiben angegeben und nicht nur behauptet, man schulde die November- und die Dezembermiete.

quote:
Darüber habe ich die Vermieterin ausdrücklich informiert und den Brief bei ihr selber in den Briefkasten gelegt


Für die Zukunft hast du jetzt aber gelernt, daß man nichts macht, was man nicht auch beweisen kann, ja? Zahlungen nur gegen Quittung, wichtige Zustellungen nur per Einschreiben/Rückschein oder mit Zeugen für direkten Einwurf in den Briefkasten des Empfängers.

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