Mietvertrag für ne Illegale Wohnung

4. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
msn590421-19
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag für ne Illegale Wohnung

Hallo,

und zwar Wohne ich seit 2 Jahren in ne DG Wohnung, am Anfang war alles suppi da die Wohnung von Innen Frisch Saniert ist...
Doch nun mit der Zeit hat sich herausgestellt dass die Wohnung noch Jahre vor meinem Einzug nen Dachschaden hat, weswegen das Dach komplett erneuert werden sollte und nicht so vermieten, die Sanierung war am ende Auch nicht von hoher Qualität...

Wegen dem Dachschaden habe ich auch probleme in der Wohnung seit Januar 2019, zuerst hat es mit nem Wasserfleck angefangen an den Wänden, dann war der Geruch als wäre man im Keller immer stärker, schwül und erdig...ohne Lüftung kann man es nicht aushalten.

Den Vermieter habe ich immer rechtzeitig kontaktiert, alles per mail um nen Nachweis zu haben, da mir das alles suspekt war, und heute habe ich in 2 Räumen an den Wänden probleme, die sind komplett Feucht und gelblich, die Farbe/ gips geht langsam ab... Schwarze punkte haben sich an einer stelle gebildet (kleine) wahrscheinlich Schimmel. und die Gelben Wasserflecken blassen nicht aus sondern werden immer dunkler und nicht mehr gelblich

Seit 2 Jahren versuche geht das so, er sagt immer angeblich wurde jemand geschickt und hat das Dach problem gelöst, doch leider wird das immer schlimmer.
Er hat mir mit nem Anwalt gedroht das ich an alles schuld bin, dann das ich rausgeworfen werde weil ich das Ordnungsamt, Gesundheitsamt kontaktiert habe, und und... wie gesagt sehr suspekt.

letztendlich kam er mit dem Hausmeister, und haben angeblich die Feuchtigkeit gemessen, mit der Behauptung am Ende wie alles trocken ist und mir wieder mit nem Anwalt gedroht, die Wand muss nur neu gestrichen werden, aber erst nach Winter..
( ja klar weil die Feucht ist warten die dass die Wand trocknet )

Die gleiche Woche hat meine Stadt jemanden von Wohnschutz geschickt, und festgestellt mit Messungen dass die Wände doch Feucht sind und weil die Fenster zu klein sind, sollte die Wohnung vllt nicht vermietet werden.

Anfang der Woche wurde noch jemand vom Amt geschickt um sich die Fenster und Wohnung nochmal genauer anzuschauen da nichts über die Wohnung protokoliert wurde also die haben keine Dokumente vorliegen, wie ich das verstanden habe... und da die Fenster zu klein sind, dürfte die Wohnung nicht Vermietet werden.

Die miete habe ich erstmal u 20% gesenkt, aber das Problem liegt ja seit Januar 2019, darf ich rückwirkend ne Entschädigung verlangen?
( sehr wahrscheinlich ist der Bereich hinter dem Wand und das Dach verschimmelt, was auch gesundheitlich schädlich ist)
Welche rechte hat ein Mieter wenn ne Wohnung Illegal an Ihn vermietet wird ?
Ist der Mietvertrag überhaupt Gültig !?
muss der Vermieter auch kosten für meinen Umzug tragen, als Student habe ich nicht gerade viel damit ich mir nen Umzug leisten kann, geld für ne Kaution habe ich auch nicht ( der Vermieter verlangte auch keine Kaution für diese Wohnung) !

Ich bin Dankbar für jeden Tipp

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37458 Beiträge, 6269x hilfreich)

Das hatten wird doch kürzlich schon:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Vermieter-zieht-Studenten-ab-__f590848__pg2.html
Dort begann am 12.9. alles so:
und zwar liegt folgendes Problem vor, wegen dem Heftigen wetter als die Flut war, habe ich nen Wasserfleck an meiner wand bekommen.
Jetzt: Seit 2 Jahren versuche geht das so

Zitat (von msn590421-19):
Die gleiche Woche hat meine Stadt jemanden von Wohnschutz geschickt,
Wer und was ist denn der *Wohnschutz* ?

Zitat (von msn590421-19):
darf ich rückwirkend ne Entschädigung verlangen?
Ja, darfst du. Du glaubst aber nicht ernsthaft, dass...
Zitat (von msn590421-19):
Welche rechte hat ein Mieter wenn ne Wohnung Illegal an Ihn vermietet wird ?
DAS ist erstmal Sache von Ämtern und Behörden, das genau und rechtlich sicher zu prüfen und dem Vermieter beizubringen.
Ansonsten: Der Mieter sollte schleunigst ausziehen, schon wegen der kleinen schwarzen Punkte, der kleinen Fenster und der feuchten Wände. Soweit waren wir schon im September...Was ist denn aus der fristlosen Kündigung geworden?

Benutzt du die Heizung in der Wohnung? Du weißt, heizen+lüften ist wichtig. Besonders bei kleinen Fenstern. Viel heizen!

Zitat (von msn590421-19):
und mir wieder mit nem Anwalt gedroht,
Warum denn? Gilt die Kündigung noch?
Zitat (von msn590421-19):
Ist der Mietvertrag überhaupt Gültig !?
Erstmal und grundsätzlich Ja. Beide Vertragspartner haben ihn geschlossen, du wohnst seit 2 Jahren dort als Mieter. Hast sogar untervermietet. Achtung!
Zitat (von msn590421-19):
muss der Vermieter auch kosten für meinen Umzug tragen,
Das weiß jetzt keiner. Such dir doch erstmal schleunigst ne andere Unterkunft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
msn590421-19
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Fristlose Kündigung ist nicht gültig...

Wie gesagt er hat mir mit nem Anwalt gedroht weil ich das Ordnungsamt und Gesundheitsamt kontaktiert habe um sich die Wohnung anzuschauen, die haben Personal aus dem FB Wohnraumschutz geschickt.

Benutzt du die Heizung in der Wohnung? Du weißt, heizen+lüften ist wichtig. Besonders bei kleinen Fenstern. Viel heizen! ja das tue ich, ich studiere Bauphysik hahaha
aber ist es wichtiger das der Vermieter auch jeden schaden behebt :) )) anstatt das ich mehr Heizkosten habe !!!

Zitat:
Ja, darfst du. Du glaubst aber nicht ernsthaft, dass...

was sollen Sie damit sagen, irgendwie habe ich das Gefühl Sie wollen nicht wirklich helfen, wenn ich das recht habe auf ne Entschädigung, warum sollte ich es am ende nicht verlangen !!! der schaden steht da noch bevor ich eingezogen, er dürfte nicht mal die Wohnung vermieten mit so einem Dach und das die Wohnung illegals ist komm noch dazu, nicht zu vergessen wie er versucht hat die Messwerte für die Wandfeuchtigkeit zu vertuschen...

Die Behörde hat Werte von sehr großer Feuchtigkeit in der Wand !!!

Wann ich einfach so ausziehe, wird er das gleiche mit nem anderen Mieter tun, die wand streichen und den Dachschaden vertuschen !!!

Das werde ich ihm aber nicht Durchlassen !!!

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6710 Beiträge, 2358x hilfreich)

Also, wenn die Schilderung stimmt, müßten die Leute "aus dem FB Wohnraumschutz" die Wohnung sofort als gesundheitsgefährden erklärt und zum wohnen gesperrt haben. Davon ist aber nichts zu lesen.
Auch wieso die Frage die Überschrift "Illegale Wohnung" trägt, ist aus der Schilderung nicht zu entnehmen.
Was soll man bei solchen Schilderungen raten ? Was haben denn die Leute vom FB Wohnraumschutz geraten ?
Da müßte es doch einen Bericht geben ? Warum ist davon auch wieder nichts zu lesen ?

Also man merkt, der Sachverhalt ist unvollständig oder alles ist übertrieben.

-- Editiert von Spezi-2 am 04.12.2021 21:29

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
msn590421-19
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also, wenn die Schilderung stimmt, müßten die Leute "aus dem FB Wohnraumschutz" die Wohnung sofort als gesundheitsgefährden erklärt und zum wohnen gesperrt haben. Davon ist aber nichts zu lesen.
Auch wieso die Frage die Überschrift "Illegale Wohnung" trägt, ist aus der Schilderung nicht zu entnehmen.
Was soll man bei solchen Schilderungen raten ? Was haben denn die Leute vom FB Wohnraumschutz geraten ?
Da müßte es doch einen Bericht geben ? Warum ist davon auch wieder nichts zu lesen ?

Also man merkt, der Sachverhalt ist unvollständig oder alles ist übertrieben.


Wird auch Wahrscheinlich Passieren, weil diese Woche die schon zum zweiten mal hier waren und alles Fotografiert haben.
Die Dokumentierung kommt noch.

Es gibt ne gesetzliche norm wie hoch und wie breit ein Fenster sein muss, weil die auch als Fluchtweg dienen Sollen !
Ist das Fenster zu klein, darf man es nicht vermieten..
Was sich jetzt bestätigt hat !!!

Die Leute aus dem Wohnraumschutz haben mir noch nichts geraten da die Ermittlung nicht nur für meine Wohnung läuft, wovon die keine Dokumentation hatten !!!
Sondern um das komplette Gebäude !

Das Gebäude ist als Einfamilienhaus Angemeldet ! doch im EG befindet sich ne Pizzeria, und es befinden sich 3 Separate Wohnungen die aber keine eigene Mülltonen haben ! sondern nur die Pizzeria , weswegen auch der Ordnungsamt mehrmals da war !!! da da irgendwas nicht stimmt.


Ich versuche nicht hier zu bleiben, sondern Zeit zu gewinnen !
da sich das ende meines Studiums neigt, wenn ich ne Entschädigung mitnehmen kann werde ich das auf jeden fall tun !!!
und dafür sorgen das er nicht so leicht die Wohnung and jemanden anderes Vermietet mit ner Verkleidung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von msn590421-19):
Ich versuche nicht hier zu bleiben, sondern Zeit zu gewinnen !

Damit sollte man nicht kalkulieren.
Wenn die Nutzungsuntersagung kommt weil die Wohnung als unbewohnbar gilt, ist die Räumfrist oft zwischen 0 und 48 Stunden



Zitat (von msn590421-19):
Die Dokumentierung kommt noch.

Dann mal abwarten was da drin steht.



Zitat (von msn590421-19):
darf ich rückwirkend ne Entschädigung verlangen?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Eine Entschädigung setz einen Schaden voraus. Also, welchen Schaden hat man den konkret erlitten, wie kann man das beweisen und vielviel in EUR wäre das?



Zitat (von msn590421-19):
Welche rechte hat ein Mieter wenn ne Wohnung Illegal an Ihn vermietet wird ?

Das der Vertrag erfüllt wird.



Zitat (von msn590421-19):
Ist der Mietvertrag überhaupt Gültig !?

Zu des Mieters Glück ja.



Zitat (von msn590421-19):
muss der Vermieter auch kosten für meinen Umzug tragen, als Student habe ich nicht gerade viel damit ich mir nen Umzug leisten kann

Nur wenn der Vermieter den verschuldet hätte.



Zitat (von msn590421-19):
Die miete habe ich erstmal u 20% gesenkt,

Dazu fehlt dem Mieter jedwede Berechtigung, das könnte sogar zur (fristlosen) Kündigung führen.
Einzig die Berechtigung zu Mietminderung hätte man und diese dann angemessen sein müsste.
Wobei die Berechtigung zu Mietminderung hier schon verwirkt sein könnte.



Interessanterweise betrug die Mietminderung im September noch 50% und die Geschichte war noch eine ganz andere.
Da fragt man sich doch, was denn nun stimmt oder ob einem da nicht einfach nur etwas langweilig ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Nutzungsuntersagung kommt weil die Wohnung als unbewohnbar gilt, ist die Räumfrist oft zwischen 0 und 48 Stunden


Dadurch endet aber nicht der Mietvertrag.
Da der Vermieter den Missstand zu verantworten, muss Dieser mindestens das Hotel danach bezahlen - ohne selbst Anspruch auf eine Mietzahlung zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dadurch endet aber nicht der Mietvertrag.

Richtig.



Zitat (von vundaal76):
Da der Vermieter den Missstand zu verantworten, muss Dieser mindestens das Hotel danach bezahlen - ohne selbst Anspruch auf eine Mietzahlung zu haben.

Das ist schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von msn590421-19):
wenn ich ne Entschädigung mitnehmen kann werde ich das auf jeden fall tun !!!
und dafür sorgen das er nicht so leicht die Wohnung and jemanden anderes Vermietet mit ner Verkleidung.

Was Du hier abziehst ist einfach nur peinlich.
Zitat (von msn590421-19):
und den Dachschaden vertuschen !!!

..manche können den "Dachschaden" nicht vertuschen.

-- Editiert von Leo4 am 05.12.2021 05:50

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37458 Beiträge, 6269x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Da der Vermieter den Missstand zu verantworten, muss Dieser mindestens das Hotel danach bezahlen
Das warten wir mal ab: Ob der Mieter ins Hotel zieht, ob der Vermieter das bezahlt, ob das nicht doch erst ein Gericht zu entscheiden hat. Irgendwann.
Es sagt sich leicht, der X muss mind. das bezahlen... wieso überhaupt Hotel?
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Zitat (von msn590421-19):
Es gibt ne gesetzliche norm
Sag bloß. Student müsste man sein, was? Da hast du recht, die Fensterfläche muss mind. 1/8 der netto-Grundfläche des Raumes sein.
Du wohnst als Bauing.-Student/Bauphysik hahaha (fast schon Abschluss) seit 2 Jahren dort, alles war supi, frisch saniert (!), für Studenten günstig, schiet an kleine Fenster. Denn du hast sogar untervermietet. Das war vermutlich nicht erlaubt, kommt vermutlich später noch raus.

Ja, der Vermieter darf täglich mit nem Anwalt drohen. Warum auch nicht? Solange du nicht liest, was der Anwalt dir schreibt, ist das nichts. Nicht mal was Feuchtes.
Erst, als der Starkregen im Sommer kam (die Flut war für dich nicht relevant) und die Wand wieder feucht wurde (siehe Fotos im ersten Beitrag) hast du gemeckert. Denn du wolltest wieder neu untervermieten. Du konntest nicht allein 700,- Miete zahlen. Du warst der Meinung, mit diesen Flecken hätte das kein armer Student gemietet. Da hast du begonnen, an allen möglichen und unmöglichen Stellen/Behörden zu kratzen. Irgendwann kriegst du die Quittung.

SO liest sich für mich deine Story.

Zitat (von msn590421-19):
die sind komplett Feucht und gelblich, die Farbe/ gips geht langsam ab... Schwarze punkte haben sich an einer stelle gebildet (kleine) wahrscheinlich Schimmel.
Student der Bauphysik hahaha.
Zitat (von msn590421-19):
irgendwie habe ich das Gefühl Sie wollen nicht wirklich helfen
Dein Gefühl trügt. Sonst hätte ich dir im anderen Post von Mitte Sept. nichts geschrieben und jetzt erst recht nichts mehr. Selbstverständlich darfst du eine Entschädigung verlangen. Also machs doch einfach.
Zitat (von msn590421-19):
Die Behörde hat Werte von sehr großer Feuchtigkeit in der Wand !!!
Bauing.-Student der Bauphysik, kurz vor Abschluss hahaha.
Zitat (von msn590421-19):
Das werde ich ihm aber nicht Durchlassen !!!
LOL. Auch noch Robin Hood spielen.
Ganz klasse Story.
Wenn du die Klausuren versemmelst, ist der Vermieter schuld. Richtig?

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