Hallo
Wir haben seit Januar 2019 Mieter in unserer Mietwohnung. Es ist ein Zweifamilienhaus.
Jetzt ist nach 42 Jahren die Heizung defekt und es musste eine neue rein. Jetzt wurde die Heizung zusammengelegt mit Zählern für die jeweiligen Wohnungen.
Dieses wurde auch vorher alles besprochen mit dem Mieter.
Jetzt gibt es einen neuen Mietvertrag mit entsprechender Mieterhöhung und Gas inklusive.
Doch jetzt will der Mieter nicht unterschreiben und auch nicht zahlen.
Sondern erst am Ende des Jahres bei der Nebenkosten Abrechnung.
Doch wir gehen ja nicht in Vorleistung mit dem Gas. Vielleicht bekommt man es ja nicht wieder
-- Editiert von surfy02 am 09.03.2021 18:32
-- Editiert von Moderator am 10.03.2021 13:12
-- Thema wurde verschoben am 10.03.2021 13:12
Mietvertrag geändert, Mieter unterschreibt nicht
Zitat :Jetzt wurde die Heizung zusammengelegt mit Zählern für die jeweiligen Wohnungen.
Statt 2 Heizungen nur noch eine?
Zitat :Jetzt gibt es einen neuen Mietvertrag
Dazu fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.
Zitat :mit entsprechender Mieterhöhung und Gas inklusive.
Man erhöht die Miete? Sind da die gesetzlichen Form-Vorschriften alle eingehalten worden? Vermutlich nicht, wenn das in einem neunen Mietvertrag findet.
Der Mieter zahlt nun pauschal für das Gas, egal wie viel er verbraucht?
Zitat :Doch jetzt will der Mieter nicht unterschreiben
Muss er auch nicht.
Zitat :Doch wir gehen ja nicht in Vorleistung mit dem Gas.
Bei Nebenkosten ist das aber üblich.
Zitat :Vielleicht bekommt man es ja nicht wieder
Das normale Risiko eines Vermieters.
Danke für die schnelle Antwort.
Ja es ist eine Heizung mit Zwischenzählern jeweils für
Gas und Warmwasser.
Es war nicht möglich zwei heizsysteme einzubauen, da das Haus zu alt ist.
Der Mieter sagte er möchte den Betrag an uns zahlen, den er selber auch gezahlt hat.
Abgerechnet wird ja immer einmal im Jahr.
Mieterhöhung ist korrekt.
Es geht auch mehr um den Gasverbrauch.
Wie sollte man es denn sonst machen? Obwohl alles abgesprochen war, hält der Mieter sich jetzt nicht dran.
Es gibt doch auch warm Mieten?
Zitat :Zitat :Jetzt wurde die Heizung zusammengelegt mit Zählern für die jeweiligen Wohnungen.
Statt 2 Heizungen nur noch eine?
Zitat :Jetzt gibt es einen neuen Mietvertrag
Dazu fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.
Zitat :mit entsprechender Mieterhöhung und Gas inklusive.
Man erhöht die Miete? Sind da die gesetzlichen Form-Vorschriften alle eingehalten worden? Vermutlich nicht, wenn das in einem neunen Mietvertrag findet.
Der Mieter zahlt nun pauschal für das Gas, egal wie viel er verbraucht?
Zitat :Doch jetzt will der Mieter nicht unterschreiben
Muss er auch nicht.
Zitat :Doch wir gehen ja nicht in Vorleistung mit dem Gas.
Bei Nebenkosten ist das aber üblich.
Zitat :Vielleicht bekommt man es ja nicht wieder
Das normale Risiko eines Vermieters.
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man kann ja kaum noch erkennen, was du geschrieben hast
Eine normale Mieterhöhung also.
Dann entfällt natürlich das normale Procedere > Modernisierungs-Mieterhöhung wegen Heizungsmodernisierung.
Der Mieter hatte also wohl bisher eine Gas-Etagenheizung und Vorauszahlungen für Gas direkt an seinen Versorger gezahlt und auch direkt mit seinem Versorger abgerechnet
Es geht dir rein um die Heizkosten > Betriebskosten
Erstmal kommt es darauf an, ob im Mietvertrag eine Umlage der Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung vereinbart ist.
Evtl. im neuen Vertrag schon neu entsprechend der neuen Verhältnisse in puncto Heizung > Zentralheizung > Umlage der Heizkosten.
Dann darf der Vermieter angemessene monatliche Vorauszahlungen verlangen > BGB §§ 556 ff, ist aber auch zu einer jährlichen Abrechnung verpflichtet.
Die angemessene Höhe der monatlichen Vorauszahlungen ist naturgemäß schwierig festzulegen, solange noch keine Abrechnung vorliegt.
Hier bietet es sich an, erstmal den Betrag anzusetzen, den der Mieter bisher alleine für Gas an seinen Versorger gezahlt hat. Sobald die erste Abrechnung vorliegt, steht dann alles auf sicheren Beinen.
Das ist doch genau das, was der Mieter vorgeschlagen hat:
Zitat :Der Mieter sagte er möchte den Betrag an uns zahlen, den er selber auch gezahlt hat.
Abgerechnet wird ja immer einmal im Jahr
Was hast du denn daran auszusetzen?
Bei anderen Aussagen von dir wird es dann kompliziert:
wenn du im neuen Mietvertrag "Gas inklusive" vereinbart hast, dann ist das mit der Miete abgegolten und du darfst das natürlich nicht ein zweites Mal noch zusätzlich abrechnenZitat :Jetzt gibt es einen neuen Mietvertrag mit entsprechender Mieterhöhung und Gas inklusive.
Ja, wäre im ZFH wenn 1 Whng der Vermieter selbst bewohnt sogar als Ausnahme der Heizkostenverordnung noch zulässig, falls das explizit im MV so vereinbart wäre. Dann dürfen aber ebenfalls Mehrkosten/Mehrverbrauch nicht noch zusätzlich berechnet/abgerechnet werden.Zitat :Es gibt doch auch warm Mieten?
Danke für die Antwort.
Genau wir hatten vorher zwei heizsysteme mit je zwei Gaszählern. Dieser hat der Mieter selber angemeldet und auch direkt an den Versorger bezahlt.
Da dies aber ja nicht mehr ging wegen zwei heizsysteme haben wir nur noch einen Zähler mit zwischenzählern für die jeweiligen Wohnungen.
Das wurde ja alles besprochen und auch wie viel der Mieter zahlen möchte. Da haben wir uns ganz nach ihm gerichtet.
Aber plötzlich will er nichts mehr zahlen. Gar kein Gas mehr.
Sondern wir sollen alles voraus zahlen und er zahlt dann am Ende des Jahres alles. Was so nicht ausgemacht war.
Im neuen Mietvertrag ist die Miete kalt plus NK und jetzt halt auch mit Gas. Natürlich gibt es eine Abrechnung am Ende des Jahres.
Zitat :Im neuen Mietvertrag ist die Miete kalt plus NK und jetzt halt auch mit Gas.
Einen neuen Mietvertrag muss er nicht unterschreiben, somit hat er derzeit auch keinen Grund mehr zu zahlen als im alten Vertrag vereinbart..
Sofern möglich, könnte man aber eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen vornehmen. Das sollte dann allerdings ein Fahcmann prüfen und formulieren.
Ok danke. Dann werden wir das tun.
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