Mietvertrag gekündigt - Freund soll mit ausziehen

5. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
pusemuckl
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietvertrag gekündigt - Freund soll mit ausziehen

Hallo!

Am 01.01.2009 haben mein Freund und ich eine Wohnung angemietet, für die wir beide Hauptmieter sind. Wir stehen also beide im Mietvertrag. Nun habe ich am 31.3.2009 zum 01.07.2009 eine schriftliche Kündigung des Vertrages bei unseren Vermietern abgegeben und mündlich erklärt, dass und warum nur ich ausziehen möchte.
(Die Wortwahl der Kündigung hatte ich aus dem Internet übernommen, was wohl in unserem Fall im Nachhinein etwas ungünstig war. Ich hätte vielleicht in etwa schreiben sollen: "Bitte streichen Sie mich aus dem Mietvertrag.")
Heute erfuhr mein Freund zufällig vom Vermieter, dass er definitv mit ausziehen muss. Davon war aber nie die Rede. Kann der Vermieter das verlangen? Hätte mein Freund dazu nicht auch die Kündigung unterschreiben müssen?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Das geht so alles nicht, wie Du Dir das vorstellst.

Wenn ihr beide Hauptmieter seid, können auch nur beide kündigen. Die Kündigung ist rechtlich gesehen nichtig. Du hättest auch nicht schreiben können "Streichen Sie mich aus dem Mietvertrag". Du kannst allerdings versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu bekommen, sodass der Mietvertrag nur noch auf Deinen Freund läuft, allerdings müssen damit alle Beteiligten, also der Vermieter und Dein Freund, einverstanden sein.
Ausziehen kannst Du natürlich, wann Du willst. Der Vermieter kann aber aufgrund Deines Schreibens nun nicht Deinen Freund rauswerfen, wie gesagt, als Kündigung hat Dein Schreiben ohne die Unterschrift Deines Freundes keinen Wert, das muss der Vermieter aber nicht unbedingt wissen.

Falls Dein Freund einer Kündigung nicht zustimmt oder Dein Ausscheiden aus dem Vertrag nicht möglich ist, weil einer der anderen Vertragsparteien nicht einverstanden, kannst Du nur Deinen Freund auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Das macht insofern Sinn weil Du ja, auch wenn Du ausziehst, weiterhin als gesamtschuldnerisch haftender Hauptmieter im Vertrag stehst und der Vermieter für Schulden aus diesem Vertragsverhältnis immer auf Dich zukommen kann, auch noch nach Jahren, auch wenn Du dort weder wohnst noch gemeldet bist!


-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Heute erfuhr mein Freund zufällig vom Vermieter, dass er definitv mit ausziehen muss.

Schau doch mal bitte, ob so etwas im Mietvertrag drin steht, z.B, daß eine Erklärung einer Person gleichzeitig für beide Mieter gilt oder so was.
Wenn nicht, fragst Du den VM einfach : wo stehts? Wenn es nirgends steht, ist es auch nicht so! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pusemuckl
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank an alle!

Mit derart prompten Antworten hatte ich gar nicht gerechnet. Danke.

In unserem Mietvertrag habe ich folgende Klausel gefunden:

Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Vornahme und Entgegennahme von Willenserklärungen. Insofern sind Erklärungen eines Mieters auch für den anderen Mieter verbindlich und eine Erklärung des Vermieters ist für alle Mieter rechtswirksam, wenn sie gegenüber einem Mieter abgegeben wird. Die Vollmacht der Mieter ist schriftlich widerrufbar. Der Widerruf wird erst für Erklärungen wirksam, die nach seinem Zugang abgegeben werden.

a) Schließt eine Willenserklärung eine Kündigung mit ein?
b) Mein Freund hat vor zu widerrufen. Da ich die Kündigung aber schon
eingereicht habe, ist so ein Widerruf nicht wirksam, bzw. hängt ab vom
Wohlwollen des Vermieters. Richtig?
c) Um in Zukunft nicht für irgendwelche Kosten aufkommen zu müssen, die nach
meinem Auszug evtl. entstehen (für den Fall, dass mein Freund doch
weiterhin hier wohnen bleiben darf) reicht es doch, wenn ich darauf bestehe
einen neuen Mietvertrag (nur zwischen VM und Freund) aufzusetzen, oder?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

zu a) Nein!

zu b) Das braucht er nicht, da Dein Schreiben sowieso nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben wurde.

zu c) Du kannst weder den Vermieter nach den Mieter dazu zwingen, jeweils einen neuen Mietvertrag ohne Dich abzuschließen. Das ist ein rein freiwillige Angelegenheit zwischen allen.
Wenn keine solche Einigung erzielt werden kann, dann kannst Du nur Deinen Freund darauf verklagen, der Kündigung zuzustimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Deine ursprüngliche Frage war ja, ob Dein Freund definitiv mit ausziehen muß, so wie der VM das behauptete:

quote:
Heute erfuhr mein Freund zufällig vom Vermieter, dass er definitv mit ausziehen muss.

Nach dem, was du jetzt noch mitgeteilt hast, ist Deine Willenserklärung auch für bzw.gegen Deinen Freund wirksam, d.h. er muß nach jetzigem Stand mit ausziehen.
Hat aber für Dich den Vorteil, daß Du nicht auf ewig für die Miete haftest! Und es schließt ja auch nicht aus, daß Dein Freund einen neuen Vertrag mit dem VM schließt, aber das will der offensichtlich nicht! :(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mottenlicht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Hier muss unbedingt die nächste rot/rote Regierung eingreifen


Du, so einen sozialistischen ( Karl) Murx hatten wir schon einmal!
Schon vergessen? Die nannten sich "DDR", aber Du hast ja geschrieben:
die nächste rot/ rote Regierung (Du meinst wahrscheinlich die nächste rot/ [color=red]blut[/color]rote Regierung) soll so verfahren. Ich wette, die wird es in 100 Jahren nicht geben, also wirst du es nicht mehr eleben! [size=14px]Gott sei Dank![/size

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pusemuckl
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für so viel Aufmerksamkeit!
Ich fasse zusammen:
Wenn es nach Ali Baba und hh geht, ist meine Kündigung dermaßen unwirksam, dass es kracht. Hieße das dann, dass ich wohl hier ausziehen kann, aber so lange Miete zahlen muss bis mein Freund auch auszieht??? Lieber hätte ich es dann natürlich, dass Pachlus Recht hat, wenn er schreibt, dass ich mit meiner Kündigung auch gleich für beide gekündigt habe.
Anstatt meinen Freund hier rauszuklagen, suche ich ihm lieber eigenhändig eine neue Wohnung und schmeiße den kompletten Umzug für ihn. Das wäre dann wohl weniger stressig und wahrscheinlich günstiger. Die Kosten der Klage müsste doch sicherlich ich übernehmen, oder nicht? Und es wäre sicherlich auch nicht 100%-ig sicher, dass die Klage Erfolg hat, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
Hieße das dann, dass ich wohl hier ausziehen kann, aber so lange Miete zahlen muss bis mein Freund auch auszieht???


Nicht ganz. Du kannst Dich natürlich mit Deinem Freund darauf einigen, dass er die Miete alleine zahlt und auch die sonstigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag übernimmt. Solange er sich an diese Vereinbarung hält, ist alles ok. So eine Vereinbarung ist einklagbar und sollte aus Beweisgründen auch schriftlich abgeschlossen werden.

Wenn er jedoch mit seiner Mietzahlung in Verzug kommt, dann ist der Vermieter nicht an diese Vereinbarung gebunden. Er kann seine Forderungen also auch von Dir fordern. Du musst dann sehen, wie Du das Geld dann von Deinem Freund wiederbekommst. Wenn er schon seine Miete nicht zahlen kann, dann könnte das jedoch daran scheitern, dass bei ihm nichts zu holen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Schau doch mal, was Du mit Deinem Freund gegenüber dem VM vereinbart hast:

quote:
Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Vornahme und Entgegennahme von Willenserklärungen. Insofern sind Erklärungen eines Mieters au[color=red]ch für den anderen Mieter verbindlich[/color] und eine Erklärung des Vermieters ist für alle Mieter rechtswirksam, wenn sie gegenüber einem Mieter abgegeben wird.


Also: wenn Du eine Erklärung (also in diesem Fall die Kündigung) gegenüber dem VM abgegeben hast, so hast Du sie auch im Namen Deines Freundes abgegeben! [color=red]Und zwar verbindlich! [/color]So steht das da, das habt ihr drei vereinbart.Es hat schon seinen Sinn so zu verfahren, sonst müßte des arme VM ständig zwischen den beiden Beteiligten seines Mietvertrages auf der Achse sein, um mühsam eine Übereinstimmung herbeizuführen! Das kann es ja doch nicht sein!
Warum willst Du Dich daran nicht mehr gebunden fühlen? Wegen der gegenteiligen Meinungen hier im Forum? Das ist doch nur die Würze des Ganzen.
Schau einfach in Deine Unterlagen, das zählt! :love:
[color=black][/color]

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

@Pachlus
Eine solche Klausel gilt nicht für Kündigungen, obwohl eine Kündigung auch eine Willenserklärung ist.

Dass sich Mieter gegenseitig zur Kündigung bevollmächtigen, ist über eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag, die dem AGB-Recht unterliegt, gar nicht zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.704 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen