Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe meine Wohnung gekündigt, die Frist läuft bis zum 30.11.2014. Meine neue Wohnung beziehe ich am 30.09. 2 Monate überschneiden sich also die beiden Mietverträge... Ich habe vor 3 Wochen einige Besichtigungstermine in Eigenregie (mit Zustimmung des Vermieters) veranstaltet und 12 zumutbare (solvente, beruftätige, Alleinstehende oder Paare ohne Kinder oder Haustiere) präsentiert (deren Unterlagen vorgelegt). Daraufhin teilte er mir mit, dass er eine Entscheidung erst nach seinem Urlaub (15.9., also heute) treffen könnte, weil er in den Urlaub fahren würde und sein Bruder (er vermietet mit) erkrankt sei. - Heute haben erneut die Interessenten bei ihm angerufen und wurden erneut vertröstet, sie möchten sich am 17.09. nochmals melden.
1.)Mir ist klar, dass es nur ein Irrglaube ist, dass drei Nachmieter durch mich präsentiert werden müssen um aus dem Mietvertrag rauszukommen... - Aber darf der Vermieter sich dermaßen dagegen stellen, den Mietvertrag durch einen Nachmieter vorzeitig enden zu lassen?
2.) Sollte ein Nachmieter zum 1.10. scheitern: Bin ich auch nach meinem Auszug am 30.09. dazu verpflichtet, dem Vermieter unbegrenzt in meine Wohnung zu lassen?
3.) kann ich im Falle des Falles, dass ich auch den November noch bezahlen muss (ich werde im November in den Urlaub fahren), verlangen, dass er Termine nur in meiner Anwesenheit vollziehen darf? Wie oft bin ich verpflichtet, ihn in die Wohnung zu lassen? - Wieviele Tage Vorankündigung kann ich verlangen?
Ich danke herzlich für eine Beantwortung...
Viele Grüße
Laura
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Mietvertrag gekündigt / Nachmieter
zu 1.) ja, darf er
zu 2.) nein bist du nicht.
zu 3.) die allgemeine Rechtsprechung geht von 1-2 Tagen/Woche für jeweils 2 Stunden aus. Nur als Durchschnittswert.
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quote:
Aber darf der Vermieter sich dermaßen dagegen stellen, den Mietvertrag durch einen Nachmieter vorzeitig enden zu lassen?
Sicher darf er das, aber das tut er doch gar nicht.
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2.) Sollte ein Nachmieter zum 1.10. scheitern: Bin ich auch nach meinem Auszug am 30.09. dazu verpflichtet, dem Vermieter unbegrenzt in meine Wohnung zu lassen?
Nicht unbegrenzt. Besichtigungstermine, nach vorheriger rechtzeitiger Abstimmung, müssen aber ermöglicht werden.
Der Rest steht hier: http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html
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quote:
Aber darf der Vermieter sich dermaßen dagegen stellen, den Mietvertrag durch einen Nachmieter vorzeitig enden zu lassen?
Bei einem "normalen" unbefristeten Mietvertrag mit 3monatiger Kündigungsfrist darf er das.
Bis zum Ende der Kündigungsfrist mußt Du 1 - 2 x a etwa 45 Minuten pro Woche Besichtigungen mit Mietinteressenten zulassen.
Vorankündigung 2 - 3 Tage.
Um Stress zu vermeiden leg einfach selbst die Termine fest und teile sie dem Vermieter schriftlich mit.
quote:
ich werde im November in den Urlaub fahren
Abwesenheit oder Krankheit entbinden den Mieter nicht von seinen vertraglichen Pflichten. Dann mußt Du halt für Vertretung sorgen oder dem Vermieter einen Schlüssel geben. Die Wohnung ist ja leer.
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Das macht auf jedenfall auch bei leeren Wohnungen Sinn, wenn z. B. noch kein Übergabeprotokoll gemacht ist!
Wenn ein Interessent z. B. ein Parket mit Steinchen im Schuh beschädigt, soll das dann der Mieter zahlen!?
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Das stimmt allerdings auch!
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Einfachste Lösung:
Nach Auszug umgehend um einen Termin für die Wohnungsübergabe bitten, sobald man das Übergabeprotokoll in den Händen hält, kann es einem recht egal sein, was danach bei eventuellen Besichtigungen in Abwesenheit mit der Wohnung passiert.
Für die Wohnung zahlen (Miete) müssen Sie "wenns dumm läuft" tatsächlich bis Ende November.
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quote:<hr size=1 noshade>Aber darf der Vermieter sich dermaßen dagegen stellen, den Mietvertrag durch einen Nachmieter vorzeitig enden zu lassen? <hr size=1 noshade>
Er muss das nicht ein mal ansatzweise in Erwägung ziehen, noch sich besonders beeilen.
quote:<hr size=1 noshade>2.) Sollte ein Nachmieter zum 1.10. scheitern: Bin ich auch nach meinem Auszug am 30.09. dazu verpflichtet, dem Vermieter unbegrenzt in meine Wohnung zu lassen? <hr size=1 noshade>
Nein, nur angemessen unter Berücksichtigung beiderlei Interessen.
quote:<hr size=1 noshade>3.) kann ich im Falle des Falles, dass ich auch den November noch bezahlen muss (ich werde im November in den Urlaub fahren), verlangen, dass er Termine nur in meiner Anwesenheit vollziehen darf? <hr size=1 noshade>
Verlangen schon, nur duchrsetzen nicht, bzw. macht man sich dann Schandenersatzpflichtig wenn die Neuvermietung verhindert wird.
Hier sollte man einen Vertreter stellen oder dem Vermieter einen Schlüssel überlassen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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