Mietvertrag gekündigt / Vermieter macht Terror

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb466405-48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag gekündigt / Vermieter macht Terror

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem. Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 1.08 gekündet und erlebe seither einen kleinen Psychoterror. Mein Vermieter fordert permanent Besichtigungstermine ein, die ich aufgrund von Arbeit und Schichtsystem nicht bedienen kann. Ich biete aber immer Alternativtermine an, die mein Vermieter auch annimmt. Aber es reicht nicht und er fordert weitere Termine ein. Wenn ich Ihm diese Termine nicht Zusage startet er mit Eskapaden. Am vergangenen Sonntag gegen 22:05 Uhr erschien mein Vermieter vor meiner Haustür und fing an Dauerklingeln zu starten und mit lautstarkem Klopfen auf sich aufmerksam zu machen. Der er dabei aggressiv und laut rumschrie öffnete ich die Tür zu meiner eigenen Sicherheit nicht und informierte die Polizei, die eine Anzeige wegen Nötigung aufnahm.

Ich habe meinem Vermieter ein Hausverbot erteilt, damit solche nächtlichen Besuche nicht mehr stattfinden.

Nun droht mir der Vermieter mit der Kontaktaufnahme bei meinem Arbeitgeber, wenn ich auf Anrufe / E-Mails nicht zeitnah reagiere. (Antworte immer innerhalb von 48 Stunden, er verlangt aber täglich).

Außerdem hat sich ein Arbeitskollege als Mietinteressent gemeldet. Dort drohte mir der Vermieter die Kontaktaufnahme zu mir über Ihn laufen zu lassen. Der Vermieter hat mir auch die Mail von meinem Arbeitskollegen als "Beweis" weitergeleitet. Dies dient alles mich unter Druck zu setzen, so das ich seine Termine akzeptiere und meine Dienstpläne ändere und an seine Bedürfnisse anpasse.

Er führt jetzt eigenständig Besichtigungen des Außénbereiches durch, und das wann er will und wie lange er will. Er begründet dies mit dem Überwegungsrecht.

Welche Rechte hab ich?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb466405-48):
biete aber immer Alternativtermine an, die mein Vermieter auch annimmt.


Das reicht. Alles weitere ignorieren, auch wenns schwer fällt.
Dazu kann man auch die Klingel mal abschalten und täglich reagieren muss man auch nicht.

Mal die Abschnitte 2 und 3 lesen:

http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb466405-48):
Er führt jetzt eigenständig Besichtigungen des Außénbereiches durch


Gehört der Außenbereicht zur Mietsache?

Zitat (von fb466405-48):
Welche Rechte hab ich?


Erstmal das gemäß Artikel 13 Grundgesetz. Die Wohnung ist unantastbar.

An deiner Stelle würde ich 1 - 2 Termine pro Woche a ca. 1 Stunde für Besichtigungen festlegen und diese dem Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben mitteilen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb466405-48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von fb466405-48):
Er führt jetzt eigenständig Besichtigungen des Außénbereiches durch


Gehört der Außenbereicht zur Mietsache?.


Ja

0x Hilfreiche Antwort


fb466405-48 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von fb466405-48):
Nun droht mir der Vermieter mit der Kontaktaufnahme bei meinem Arbeitgeber, wenn ich auf Anrufe / E-Mails nicht zeitnah reagiere.

Wenn es das schriftlich nachweisbar gibt, dann würde ich ihm das per Gericht untersagen lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von fb466405-48
#7

Sehr geehrter Fragesteller,

bezüglich der unangemessenen Maßnahmen Ihres Vermieters steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu. So können Sie jedenfalls verlangen, von Drohungen die Ihre berufliche Existenz gefährden und Störungen zur Nachtzeit verschont zu bleiben.

Sie sollten als ersten Schritt ein Störungsprotokoll führen und bei weiteren Vorkommnissen Ihren Vermieter schriftlich per Einschreiben zur Unterlassung auffordern.

Hält er sich hieran nicht, könnten Sie auch vor dem Zivilgericht auf Unterlassung klagen.

Grundsätzlich müssen Sie es nicht hinnehmen, wenn Ihr Vermieter die Wohnung ohne vorherige Ankündigung mit potentiellen Nachmietern besichtigen will. Diese müssen vorher angekündigt werden und dürfen das erforderliche Maß nicht überschreiten.

Diesbezüglich hat die Rechtsprechung bisher 1 bis 2 Besichtigungstermine mit der Dauer von 2-3 Stunden für verhältnismäßig gehalten.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511-12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt


2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb466405-48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

[quote=]

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511-12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

Hallo Herr Geike,

zunächst ein mal Danke für Ihre ausführliche Antwort. Ich hätte dazu noch eine ergänzende Frage. Muss ich meinen Vermieter in die Wohnung lassen, nach dem dieser hier aggressiv aufgetreten ist? Im Mietvertrag steht als Zusatz auch "Beauftragte Person des Vermieters". Darf ich darauf bestehen?

-- Editiert von fb466405-48 am 23.05.2017 17:16

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