Mietvertrag gekündigt, einer bleibt

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
templat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag gekündigt, einer bleibt

Hallo,

jemand mietet mit seiner Freundin ein Haus (beide haben den Mietvertrag unterschrieben). Sie trennen sich und kündigen das Haus zum 31.12. Der Mann zieht aus, die Frau bleibt drin wohnen, auch noch im Januar. Der Mann weiß nicht, ob die ex mit dem Vermieter einen neuen Vertrag gemacht hat oder ob sie einfach nicht auszieht. Wie sieht das nun rechtlich für den Mann aus wenn

a) die ex keine Miete zahlt
b) die ex in dem Haus Schäden hinterlässt

Vielen Dank und Grüße
Templat

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
templat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha....und was kann Mann da tun, wenn Frau sich weigert auszuziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen