Mietvertrag / gesamtschuldnerische Haftung

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Zwegat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag / gesamtschuldnerische Haftung

Hallo Forumgemeinde,

folgendes Problem liegt bei mir vor.
A und B sind verwandt und haben 2006 zusammen eine Wohnung gemietet. A zieht 2007 irgendwann aus, B will noch "eine Weile" dort wohnen bleiben, häuft aber einige Mietschulden an, wovon A nichts weiß. B wohnt nun 2011 immer noch in dieser Wohnung und weigert sich, auszuziehen. Auch wird die Miete inzwischen wieder pünktlich gezahlt. Vermieter V hat nun allerdings angedeutet, A im Falle eines Falles für die Schulden dran zu kriegen.

Über die Frage nach gesamtschuldnerischer Haftung braucht man - denke ich - nicht lange philisophieren, A und B sind beide für die Schulden verantwortlich.
Widerspräche es aber dann in diesem Fall nicht treu und glauben, wenn man A haften lassen wollte, wo doch A bereits seit ca. vier Jahren nicht mehr in der Wohnung wohnt? B hatte ja anfangs auch vor, irgendwann auszuziehen. Und A konnte auch nicht ahnen, dass B 1. die WOhnung vier Jahre später doch nicht verlassen möchte, 2. dass B Mietschulden nicht begleicht. Demzufolge wäre es doch überzogen gewesen, nach dem Auszug A's sofort eine Klage einzuleiten und B dahingehend zu verurteilen, an der Kündigung mitzuwirken, wenn doch dies lt. Aussage des B freiwillig geschehen wäre.

Wie könnte man da ein Schlupfloch kreieren? Gibt es überhaupt eins?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was soll denn der VM damit zu tun haben, was A und B miteinander treiben (oder eben auch nicht) ?

Im Innenverhältnis kann A natürlich Ansprüche gegen B geltend machen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zwegat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Ansprüche hätte A denn gegen B?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das kommt darauf an, inwieweit die Andeutungen des VM in die Tat umgesetzt werden.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zwegat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gesetz dem Fall, der VM würde es erstmal nicht in die Tat umsetzen. A könnte doch höchstens erwirken, dass B mitwirken müsste an einer Kündigung.

Was wäre also möglich, wenn der VM die angedrohte Warnung Wirklichkeit werden lässt? Inwieweit kann denn A von B da irgendwas fordern?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen