Folgende Situation:
Inserat im Internet. Mieter
sagt mündlich per Telefon Wohnung zu, obwohl noch nie gesehen, will vor Kündigungstermin des alten Mieters einziehen.
Alter Mieter sagt, er könne es einrichten. Wenige Tage später sagt alter Mieter, dass er doch bis Ende der Mietzeit in der Wohnung bleiben möchte.
Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. (nur Email-Kontakt und Telefon)
Kann der Vermieter zurücktreten, denn er kann schließlich nicht doppelt vermieten?
Mietvertrag gültig? Voreilige Zusage?
26. Oktober 2011
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Frage vom 26. Oktober 2011 | 13:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag gültig? Voreilige Zusage?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2011 | 13:42
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
quote:
Kann der Vermieter zurücktreten
Von WAS ?
Bis jetzt gibt es doch nur "heiße Luft".
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""
#2
Antwort vom 26. Oktober 2011 | 23:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:
Mieter sagt mündlich per Telefon Wohnung zu
Müsste nicht eher der VERmieter die Wohnung zusagen?
quote:
Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben.
Irrelevant, da dieser auch mündlich, per Mail oder per Brieftaube abgeschlossen werdne könnte.
quote:
(nur Email-Kontakt und Telefon)
Genauer Wortlaut der Mails?
quote:
Kann der Vermieter zurücktreten, denn er kann schließlich nicht doppelt vermieten?
Nein, der Vermieter hat aber möglicherweise das Recht für die voreilige Zusage entsprechend hohen Schadensersatz an den Neumieter zahlen zu dürfen.
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